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Neuregelung zum Eintrag 95

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  • Neuregelung zum Eintrag 95

    Neuerdings ist jetzt auch der Eintrag 95 ohne Nachweis der Weiterbildungen möglich.Leider noch nicht in allen Bundesländern.
    In Baden-Württemberg,Niedersachsen,Bayern und Nordrhein Westfalen ist es ab sofort möglich.Nur die Gebühr für einen neuen Führerschein muss bezahlt werden.
    Ist gemacht worden damit es wegen den unterschiedlichen Fristen in der Eu keine Probleme gibt.

    Bei Rückfragen dazu kann man sich an die Schwerlastgruppe Münster wenden.Von denen habe ich die dementsprechende Infomationsmail bekommen.Die PDF Datei ist leider zu groß um sie hier als Anhang einfügen zu können.

    Gruß Speedy
    Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

  • #2
    Das ist ja mal interessant!

    Hier in Leipzig muss man sich mit der Führerscheinstelle rumstreiten, dass man den Führerschein mit 95 drin schon jetzt beantragen kann, und den Nachweis über die Quali dann bei Abholung vorlegt...
    (Bekomme meinen Nachweis erst Anfang Juli, weil ich meine letzte Prüfung am 30.06. habe und dann schnellstmöglich den Führerschein brauche.)
    V8 - Aus Freude am Tanken....

    Kommentar


    • #3
      Habe es jetzt endlich mal geschafft den dementsprechenden Text aus meiner PDF Datei zu kopieren und hier einzufügen.Da steht alles dazu drin.

      Polizeipräsidium Münster
      Direktion Verkehr
      Verkehrssicherheitsberatung
      __________________________________________________ ___________________________________
      Berufskraftfahrer können Schlüsselzahl "95" ohne vorherigen
      Weiterbildungsnachweis vorzeitig eintragen lassen
      Berufskraftfahrer mit einer D- oder einer C-Klasse benötigen in der gesamten EU
      grundsätzlich ab dem 10. September 2013 bzw. 2014 im Führerschein den Eintrag der
      Schlüsselzahl "95". In Deutschland gelten für zahlreiche Kraftfahrer Harmonisierungsfristen
      von bis zu zwei Jahren. Bislang gab es für so genannte "Besitzständler", die ihre
      Fahrerlaubnis vor dem 10. September 2008 (D-Klasse) bzw. 10. September 2009
      (C-Klasse) erworben haben, offiziell keine Möglichkeit, vor dem individuellen
      Stichtag ohne Nachweis einer Grundqualifikation diese Schlüsselzahl eintragen zu
      lassen. Wer Schwierigkeiten im Ausland fürchtet, kann jetzt in Baden-Württemberg,
      Niedersachsen, Bayern und Nordrhein-Westfalen auf Antrag vorzeitig die Schlüsselzahl
      “95” eintragen lassen.
      Auf Antrag bei den zuständigen Führerscheinstellen können künftig in allen Fällen des
      Besitzstands nach § 3 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes
      (BKrFQG) entsprechende Einträge ohne vorherigen Weiterbildungsnachweis
      vorgenommen werden. Allerdings wird dafür eine Gebühr für die Ausstellung eines
      neuen Führerscheins fällig. Der Fristablauf für die Schlüsselzahl "95" erfolgt gemäß dem
      nach § 5 Abs. 1 BKrFQG für den Abschluss der Weiterbildung maßgeblichen Datum.
      1. Juni 2011 – Nr. 41
      I
      nformations mail
      Tag der
      Ladungssicherung

      4. Mai 2011
      siehe
      letzte Seite
      Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Polizeipräsidium Münster – Direktion Verkehr -- Verkehrssicherheitsberatung
      PHK C. Becker --- E-mail: VSB.Muenster@polizei.nrw.de
      0251-2751522 0251-2751529

      Einige Landesministerien haben sich zu diesem Schritt entschlossen, nachdem das
      Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) zwischenzeitlich
      seine europarechtlichen Bedenken gegen eine solche Vorabeintragung zurückgestellt
      hat. Die Erfahrungen hätten gezeigt, dass die Informationen der anderen EUMitgliedsstaaten
      über die deutschen Übergangsfristen nach § 5 BKrFQG sowie der
      Hinweis seitens der EU-Kommission auf die Anerkennungspflicht in der Kontrollpraxis
      keine ausreichende Wirkung gehabt hätten.
      Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

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