Vielleicht kann mir von Euch ja einer helfen und mich mal aufklären,da ich durch den Paragraphenjungel nicht durchblicke!
Ein Bekannter von mir fährt im Fernverkehr mit nem 7,5Tonner.
Gestern Abend kam er mit ner für mich komischen Geschichte:
Er hatte die Klasse3 , also kein LKW-Schein und hat ihn umschreiben lassen auf C1E mit dem Zusatz E79.
Jetzt ist er der Meinung er darf durch den Zusatz E79 Fahrzeuge bis 18,75to. zGG. fahren!
D.H. er kann sich an seinen /,5Tonner nen 11to.Hänger ranmachen!
Ich kenn es nur das das Zugfahrzeug max7,5to zGG haben darf und man inkl. Hänger max. 12to GG fahren darf und der Hänger nicht schwerer als das Zugfahrzeug ist.
Gibts da jetzt ne neue Regel oder wurde da was wie so vieles auf Europaebene angepasst?
Ein Bekannter von mir fährt im Fernverkehr mit nem 7,5Tonner.
Gestern Abend kam er mit ner für mich komischen Geschichte:
Er hatte die Klasse3 , also kein LKW-Schein und hat ihn umschreiben lassen auf C1E mit dem Zusatz E79.
Jetzt ist er der Meinung er darf durch den Zusatz E79 Fahrzeuge bis 18,75to. zGG. fahren!
D.H. er kann sich an seinen /,5Tonner nen 11to.Hänger ranmachen!
Ich kenn es nur das das Zugfahrzeug max7,5to zGG haben darf und man inkl. Hänger max. 12to GG fahren darf und der Hänger nicht schwerer als das Zugfahrzeug ist.
Gibts da jetzt ne neue Regel oder wurde da was wie so vieles auf Europaebene angepasst?
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