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TomTom liefert Polizei Daten

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  • TomTom liefert Polizei Daten

    Ein Navi besitzen inzwischen die meisten Autofahrer. Ist ja auch angenehm: Kein Karten wälzen mehr, sondern einfach den Anweisungen folgen. Der Gedanke, dass diese Nutzerdaten der Polizei beim Aufstellen von Radarfallen helfen könnten, ist jedoch viel weniger angenehm. Kein Wunder, dass der Navigationsgeräte Hersteller TomTom wegen genau dieser Tatsache nun in die Bredouille gerät.



    Ich dachte ich wüßte schon alles, aber das habe ich nicht geahnt.

  • #2
    Das ist ja jetzt nur TomTom wie aber ist das mit den anderen Anbietern. Ich habe keine Ahnung ob mein neues Navi von Becker (Active 43) meine Daten übermittelt.
    Gruss Frank

    Meine :15_2_138[1]: warten auf mich. Zuhause ist es am schönsten


    PS: Wenn Ihr einen Tankwagenfahrer rennen seht, versucht ihn einzuholen.

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    • #3
      Der Bericht is ja der Hammer......naja willkommen in der realität....der Mensch wird immer gläserner.....
      Das gleiche ist ja bei Appel auch so......durch das Iphone und Ipad werden ja auch Daten gesendet.Dadurch können und werden ja auch nachweisslich Bewegungsprofile der Nutzer erstellt.
      Da kam letztens noch ein bericht drüber im Fernsehen.Schade weiss nich mehr wann,welche Sendung und auf welchem Sender das war.Glaube Wdr aktuelle Stunde.Bin mir aber nich mehr sicher.
      Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

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      • #4
        Mein Garmin Pro Truck arbeitet dagegen. Im Ausland werde ich vor mobilen und feststehenden Radarfallen gewarnt. In Deutschland leider nicht, ist ja verboten ;-)

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        • #5
          Hier mal noch ne Info zur Tom Tom Sache:

          V8 - Aus Freude am Tanken....

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          • #6
            Das geile an der Sache ist doch, dass TomTom für die Kunden die Blitzerdaten gegen Bezahlung zur Verfügung stellt. Den Cops aber gegen Bezahlung die Daten der Raser :D

            Welcher "Waffenhersteller" ist schon so blöd und verkauft nur an eine Partei :D
            "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

            (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

            "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

            (2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)

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