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Digi-Tacho ohne Fahrerkarte?

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  • Digi-Tacho ohne Fahrerkarte?

    Wie lange darf man eigentlich ein Fahrzeug,das einen Digi-Tacho hat,ohne Fahrerkarte (bei Verlust oder weil man noch keine hat) fahren???
    Hier steht ein Leihfahrer,der nämlich keine Fahrerkarte hat und ihm wurde gesagt,er kann 14 Tage fahren,muß aber jeden Tag einen Ausdruck machen...

  • #2
    Zitat von Großer Beitrag anzeigen
    kann 14 Tage fahren,muß aber jeden Tag einen Ausdruck machen...
    Ja so kenne ich das auch.
    Gruß Holger :D:D

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    • #3
      Wenn er sie verloren hat oder sie gestohlen wurde oder defekt ist, dann geht das.

      Wenn er aber noch nie eine Fahrerkarte hatte, darf er auf keinen Fall fahren!
      Hier kannst du deinen Punktestand in Flensburg erfahren.

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      • #4
        Hmmm, ich kenne jemanden, der hat ziemlich kurzfristig eine neue Stelle bekommen und hatte keine Karte. Er ist solange ohne gefahren (mit täglichem Ausdruck), bis er seine hatte. Ob das rechtens war, weiß ich allerdings nicht.

        Aber wegen sowas einen Job sausen lassen?

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        • #5
          Bei Verlust ist die neue Fahrerkarte normalerweise nach spätestens 7 Tagen da.Jedenfalls bei unseren Behörden.In meiner Weiterbildung wurde mir auch erzählt das man maximal nur 7 Werktage ohne fahren dürfte.
          Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

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          • #6
            Defenitiv darfst du keine LkW mit einem Digi Tacho fahren, wenn du noch keine Karte beantragst hast! Solltest du sie verloren haben, sollte sie geklaut oder defekt sein, bekommst du vom Strassenverkehrsamt eine Bescheinigung, mit der Bestellung einer neuen Fahrerkarte. Dann darfst du max. 14 Tage fahren, mit einem täglichen Ausdruck!
            Wir schenken unseren Hunden ein klein wenig Liebe und Zeit.
            Dafür schenken sie uns restlos alles, was sie zu bieten haben. Es ist zweifellos das beste Geschäft, was der Mensch je gemacht hat.

            Roger Andrew Caras

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            • #7
              Dann verstehe ich es so, wenn das 1. mal eine Karte beantragt wurde, darf man also bis zum Erhalt fahren. Er hatte es jedenfalls so gemacht, ist in der Zeit allerdings auch nie kontrollliert worden.

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              • #8
                Zitat von Speedy79 Beitrag anzeigen
                Bei Verlust ist die neue Fahrerkarte normalerweise nach spätestens 7 Tagen da.Jedenfalls bei unseren Behörden.
                Man kann die Karte auch per Express bestellen. Dauert dann 1, max. 2 Tage.
                V8 - Aus Freude am Tanken....

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                • #9
                  Hallo Sky,
                  Zitat von Skydiver Beitrag anzeigen
                  Dann verstehe ich es so, wenn das 1. mal eine Karte beantragt wurde, darf man also bis zum Erhalt fahren.
                  "Nein".
                  Nur wer "Inhaber" einer Fahrerkarte ist, darf auch fahren. Der Antragsteller ist erst Inhaber, wenn ihm eine Karte ausgestellt und ausgehändigt wurde.
                  Er hatte es jedenfalls so gemacht, ist in der Zeit allerdings auch nie kontrollliert worden.
                  Glück gehabt.

                  Randbemerkung:
                  Wer nicht Inhaber einer Fahrerkarte ist, darf auch nicht fahren, wenn er überraschend einen Job bekommt. Nun sitzen in den GAA aber in der Regel auch keine Unmenschen: Wenn im Falle einer Anzeige der Fall sauber dargelegt wird und der neue Fahrer ordentlich seine Ausdrucke gemacht hat, dürfte er mit einem blauen Auge (Einstellung oder Verwarnung - ev. moderates Bußgeld) davonkommen.

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                  • #10
                    Wer seine Fahrerkarte verloren hat oder wem sie geklaut wurde, Der muss den Diebstahl/ Verlust unverzüglich bei der Polizei anzeigen und bekommt von denen eine Bescheinigung der Meldung. Damit und mit den Ausdrucken darf er bis zu 15 Tagen fahren. Innerhalb von 7 Tagen muss der Antrag auf eine neue Karte gestellt werden.
                    MfG Der Tommy...
                    ___________________________________________

                    LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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                    • #11
                      Die Polizei bescheinigt lediglich die Erstattung einer Diebstahlanzeige. Verlustmeldungen nehmen wir nicht entgegen und bescheinigen auch nichts entsprechendes.
                      Im Inland bestätigt die Kartenausgabestelle auf Anfrage auch den Eingang der Verlustmeldung per Fax. Im Ausland wird empfohlen, den Verlust über die Botschaft oder das deutsche Konsulat zu melden und dort um eine entsprechende Bescheinigung zu bitten.

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