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Ausschildern...ja oder nein???

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  • Ausschildern...ja oder nein???

    Ich habe heute bei BASF wieder Octabins geladen...
    22 Stück...Ladungsgewicht 24546 kg...
    das Zeug nennt sich Neopor...
    Gefahrgutinformation:schäumbare Polymerkugeln(Pentan)9,III,(D/E),0...UN 2211

    darunter steht in der Ladungsanweisung:
    Gefahrguthinweis:
    Beförderung ohne Überschreitung der in Unterabschnitt 1.1.3.6. festgesetzten Freigrenzen
    .................................................. .................................................. .........................

    auf dem Lieferschein steht :
    Gefahrgut
    ADR: UN 2211 schäumbare Polymerkügelchen(Pentan) 9,III,(D/E)
    Gefahrzettel: 9STY
    .................................................. .................................................. ......................
    mehr nicht...deshalb meine Frage:muß ich nun ausschildern oder nicht???

    Ich habe vorsichtshalber die Schilder aufgemacht,weil ich mir nicht sicher bin...

  • #2
    Zitat von Großer Beitrag anzeigen
    darunter steht in der Ladungsanweisung:
    Gefahrguthinweis:
    Beförderung ohne Überschreitung der in Unterabschnitt 1.1.3.6. festgesetzten Freigrenzen
    Das ist eine klare Aussage. Die Ladung befindet sich innerhalb der Freigrenze. Tafeln ausklappen wäre nicht erforderlich gewesen.

    Ich an deiner Stelle hätte den Lademeister bei BASF gefragt, ob oder ob nicht. Der hat jeden Tag mit dem Zeug zu tun und hätte dich sicherlich aufklären können.

    Zitat von Großer Beitrag anzeigen
    auf dem Lieferschein steht :
    Gefahrgut
    ADR: UN 2211 schäumbare Polymerkügelchen(Pentan) 9,III,(D/E)
    Gefahrzettel: 9STY
    Bei Wikipedia gibt es eine Liste der UN-Nummern, da kann man sich informieren über das Zeug, was man so durch die Gegend fährt:
    Hier kannst du deinen Punktestand in Flensburg erfahren.

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    • #3
      Danke für die Liste Rainer...
      das Zeug hat 90 Gefahrenpunkte...wenn ich das jetzt mit dem Ladungsgewicht multipliziere,muß ich ausschildern...

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      • #4
        Zitat von Großer Beitrag anzeigen
        das Zeug hat 90 Gefahrenpunkte...wenn ich das jetzt mit dem Ladungsgewicht multipliziere, muß ich ausschildern...
        Das widerspricht aber ganz klar der Ladungsanweisung von BASF. Die sollten eigentlich wissen, was als Gefahrgut ausgeflaggt werden muss.

        Ich bin da unsicher - vielleicht gibt es hier im Forum jemanden, der kompetenter über Gefahrgutvorschriften informieren kann.
        Hier kannst du deinen Punktestand in Flensburg erfahren.

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        • #5
          Zitat von Großer Beitrag anzeigen
          Danke für die Liste Rainer...
          das Zeug hat 90 Gefahrenpunkte...wenn ich das jetzt mit dem Ladungsgewicht multipliziere,muß ich ausschildern...

          Der Meinung bin ich auch. Den es gilt ja auch das vier Augen Prinzip. Sonst heisst es bei einer Kontrolle "Das hätten Sie doch wissen müssen"
          Gruss Frank

          Meine :15_2_138[1]: warten auf mich. Zuhause ist es am schönsten


          PS: Wenn Ihr einen Tankwagenfahrer rennen seht, versucht ihn einzuholen.

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          • #6
            Zitat von Großer Beitrag anzeigen
            Danke für die Liste Rainer...
            das Zeug hat 90 Gefahrenpunkte...wenn ich das jetzt mit dem Ladungsgewicht multipliziere,muß ich ausschildern...
            ich glaube eher nicht,dass die in der Liste angegebene Gafahrenzahl gleichbedeutend mit den Punkten ist. Hier kannst du nachlesen was Gefahrenzahl bedeutet
            Gruß Holger :D:D

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            • #7
              Hast recht Holger...das sind nicht die Gefahrgutpunkte,sondern die Zahlen der Kennzeichnung...:)

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              • #8
                Zitat von Großer Beitrag anzeigen
                Hast recht Holger...das sind nicht die Gefahrgutpunkte,sondern die Zahlen der Kennzeichnung...:)
                ich weiß,deswegen hab ichs ja geschrieben:36_1_7[1]:
                Gruß Holger :D:D

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                • #9
                  hab grad ein wenig rumgegoogelt...eine direkte Tabelle zur Berechnung hab ich noch nicht gefunden...
                  man muß es wohl über die Stoffliste ausrechnen...

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                  • #10
                    Normaler Weise ist dies Aufgabe des Versenders.Er ist verpflichtet bei Gefahrgut die Punkte zu berechnen und dies auf den Papieren zu vermerken.
                    Gruß Holger :D:D

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                    • #11
                      Zitat von Snowdog Beitrag anzeigen
                      Normaler Weise ist dies Aufgabe des Versenders. Er ist verpflichtet bei Gefahrgut die Punkte zu berechnen und dies auf den Papieren zu vermerken.
                      So sehe ich das auch. Und da die BASF keine Hinterhof-Klitsche ist sondern ein international agierendes Unternehmen, das die gesetzlichen Vorschriften peinlichst genau beachtet (ich hab da auch mal geladen), kann man den Ladepapieren vertrauen.

                      Ich zitiere noch mal aus dem Eingangspost:

                      Zitat von Großer Beitrag anzeigen
                      darunter steht in der Ladungsanweisung:
                      Gefahrguthinweis:
                      Beförderung ohne Überschreitung der in Unterabschnitt 1.1.3.6. festgesetzten Freigrenzen
                      Wenn die BASF bescheinigt, dass es sich bei der Ladung nicht um kennzeichnungspflichtiges Gefahrgut handelt, kann man darauf auch vertrauen.

                      Bei einer Kontrolle sollte es keine Probleme geben, wenn man diese Ladeanweisung vorweist.
                      Hier kannst du deinen Punktestand in Flensburg erfahren.

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                      • #12
                        Sehe ich genau so, denn die BASF wird sich nicvht mutwillig strafbar machen. Also Ladepapiere kontrollieren und sich nach den dort geschriebenen Anweisungen verhalten.
                        Gruß Holger :D:D

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                        • #13
                          Das die Grenzen nicht überschritten sind,stand auf der Ladeanweisung...
                          auf dem Lieferschein stand,das es Gefahrgut ist...
                          da bei einer Kontrolle ja der Lieferschein ausschlaggebend ist,habe ich ausgeschildert

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                          • #14
                            Zitat von Großer Beitrag anzeigen
                            Das die Grenzen nicht überschritten sind,stand auf der Ladeanweisung...
                            auf dem Lieferschein stand,das es Gefahrgut ist...
                            da bei einer Kontrolle ja der Lieferschein ausschlaggebend ist,habe ich ausgeschildert
                            Wenn Gefahrgut oberhalb der Mindermenge verladen wurde,muss der Versender die Punkte aufgliedern und auf den Frachtpapieren vermerken.
                            Gruß Holger :D:D

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                            • #15
                              Zitat von Snowdog Beitrag anzeigen
                              Wenn Gefahrgut oberhalb der Mindermenge verladen wurde,muss der Versender die Punkte aufgliedern und auf den Frachtpapieren vermerken.
                              Das wiederum war nicht der Fall...
                              andere Fahrer hatten mir auch gesagt:egal,wieviel Gefahrgut man geladen hat,im Werk selber muß man dann immer die Tafeln aufmachen

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