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Ladungsüberhang zeitgemäß?

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  • Ladungsüberhang zeitgemäß?

    Die allgemeinen Bau- und Betriebsvorschriften für Fahrzeuge (StVZO) sind so gemacht, dass im Falle eines Unfalls die Folgen so gering wie möglich ausfallen.
    Um die Folgen eines Auffahrunfalls bei einem LKW zu mildern, ist z.B. der Unterfahrschutz vorgeschrieben.
    Andererseits gibt es aber auch den § 22 StVO. Der genehmigt einen Ladungsüberhang bis zu 3 m und hält eine Sicherung mit Fahne bzw. rotem Licht für ausreichend.

    Meine Meinung dazu:
    Vor Jahrzehnten mag es notwendig gewesen sein, bestimmte Ladungsüberhänge zu genehmigen um den Warenfluss überhaupt zu gewährleisten (zu wenig Spezialfahrzeuge am Markt).
    Zwischenzeitlich ist der Markt voll von Speditionen die ihr Geld mit Spezialtransporten verdienen - und dass zu durchaus angemessenen Preisen.
    Alternativ dazu sollte zumindest über die Anordnung eines sichernden Begleitfahrzeuges (z.B. BF 2) nachgedacht werden welches zusammen mit dem gefährlichen Fahrzeug eine Transporteinheit bildet und den Puffer zum nachfolgenden Verkehr bildet.
    Ich denke, die Regelung des § 22 StVO gehört abgeschafft weil sie nicht mehr zeitgemäß ist oder muss entschärft werden (Bedingung "Sicherungsfahrzeug" im Gesetzestext).

    Was meint ihr dazu?

  • #2
    Weiß nicht, ob ich es richtig begriffen habe, meinst du, dass schon bei 3m Ladungsüberhang eine Begleitung vorgeschrieben werden sollte (was eigentlich nur bis 100km Transportweg geht)? Was ich weiß, auf der Autobahn wird die erst ab der Gesamtlänge 26 m vorgeschrieben.
    Sind statistisch gesehen so viele Unfälle, die diese Sicherung begründen würden? Ich fahre sehr ungern mit Transporten, wo ich eigentlich nicht gebraucht werde und dann nur 'Anhängsel' spielen darf.
    Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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    • #3
      Hallo Helena,

      ich meine, dass es grundsätzlich nicht mehr zeitgemäß ist, mit (gefährlichem) Ladungsüberhang durch die Gegend zu fahren: Einerseits darf das Fahrzeug auch am Heck nicht scharfkantig sein und ein Unterfahrschutz ist vorgeschrieben - andererseits dürfen z.B. Stahlträger hinten bis zu 3 m hinausragen.
      Mir geht es weniger um die Begleitung als viel mehr um die Tatsache, dass es im Zeitalter der Telesattel fast keine Notwendigkeit mehr gibt, überhaupt mit Ladungsüberhang zu fahren.

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      • #4
        Da gebe ich dir Recht und außerhalb der Autobahn ist immer wieder die Notwendigkeit auch nach hinten abzusichern, weil die meisten Verkehrsteilnehmer es einfach nicht begreifen, dass ein längeres Fahrzeug zu abbiegen mehr Platz braucht.
        Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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        • #5
          Ich habe einen Teleauflieger gefahren, den ich auf 18 Meter ausziehen konnte. Wenn ich nun Stahlträger geladen habe, die 18 Meter lang waren, wäre ich wohl blöd gewesen, meinen Trailor auf 18 Meter auszuziehen. Ich habe ihn dann auf 16,50 ausgezogen, und ein Blinklämpi hinten drauf gebappt. Warum ? Weil so an der Entladestelle der Kranführer direkt mal ein Seil oder eine Kette Problemlos hinten einhängen konnte, den Stapel anheben konnte, und man das 2 Seil / Kette gemütlich drunter herziehen konnte. So wird geschafft.
          Was die anderen Verkehrsteilnehmer betrifft : Ich bin auch überbreite gefahren. Rundumleuchten auf dem Dach an, beleuchtete Schilder draussen, bei überbreite und überlänge noch das Convoi Exceptionell vorn und hinten dran, hinten auch die Rundumleuchte an, und was hats genützt ? Nix. Die PKW - Fahrer kapieren es einfach nicht, oder wollen es nicht kapieren. Sogar wurde einmal eine Polizeistreife mit angeschaltetem Blaulicht ignoriert, die die Strasse absperren wollte, da ich rückwärts über die Strasse auf ein Firmengelände fahren musste. Doof bleibt eben Doof

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          • #6
            Zitat von Bigfoot Beitrag anzeigen
            ich meine, dass es grundsätzlich nicht mehr zeitgemäß ist, mit (gefährlichem) Ladungsüberhang durch die Gegend zu fahren: Einerseits darf das Fahrzeug auch am Heck nicht scharfkantig sein und ein Unterfahrschutz ist vorgeschrieben - andererseits dürfen z.B. Stahlträger hinten bis zu 3 m hinausragen.
            Mir geht es weniger um die Begleitung als viel mehr um die Tatsache, dass es im Zeitalter der Telesattel fast keine Notwendigkeit mehr gibt, überhaupt mit Ladungsüberhang zu fahren.
            Gebe dir in jeder Hinsicht absolut Recht.
            Hatte selber schon eine Ladung mit überragenden Stahlträgern.Die ganze Tour über war mir mulmig weil es immer wieder andere Verkehrsteilnehmer gab die sich selber gefährdet haben trotz vorschriftmässiger Sicherung und Markierung der Ladung.
            Ein Begleitfahrzeug wäre zwar eine nette Idee und würde ungemein beruhigen aber ich hätte da ein paar Ideen wie man diesem Problem auch entgegentreten könnte wenn es schon solche Transporte mit Überhang geben soll.

            Wenn es nach mir gehen würde ,dann würde ich generell die Einführung einer Sondergenehmigung befürworten.Egal welche Form oder Länge des Überhangs.Weil ich persönlich meine Überlänge ist Überlänge.Aber ich denke mal da gibt es viele unterschiedliche Meinungen.

            Die Unternehmen müssten meiner Meinung nach auch dazu verpflichtet werden nur dementsprechendes Fahrpersonal für solche Touren ein zu setzen.Weil ein unerfahrener Fahrer der keine Routine hat mit Überlänge läuft schnell Gefahr sich mit der Länge zu verschätzen.Weil wenn man die Ladung also das Ende der Ladung nicht sieht haben sich da schon einige verschätzt.

            Oder in Kombination einer generellen Sondergenehmigung auch generell Fahrwegsbestimmungen bei Überlängen einzuführen.
            Strecken die man sonst bequem mit dem Sattel fahren könnte,können bei 1,50 oder 3 m Länge mehr plötzlich zum Problem werden.Dann könnte man sich im Gegensatz zu einem Schwertransport, bei solchen Transporten das Begleitfahrzeug evt. auch sparen.Vielleicht gibts ja auch irgendwann eine andere Lösungsidee für die Art der hinteren Beleuchtung bei Überhang um die Ladung besser kenntlich zu machen.

            Das macht die Transporte zwar vom Grundsatz her nicht 100%ig sicherer,aber würde vielleicht schon etwas helfen.Den Verstand und das Mittdenken anderer Verkehrsteilnehmer kann leider nix ersetzen.
            Aber ich hätte auch absolut nix dagegen Ladung mit Überhang gar nicht fahren zu müssen.Es stimmt es gibt Fahrzeuge die dafür wirklich besser geeignet sind.
            Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

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            • #7
              Zitat von Bigfoot Beitrag anzeigen
              Hallo Helena,

              ich meine, dass es grundsätzlich nicht mehr zeitgemäß ist, mit (gefährlichem) Ladungsüberhang durch die Gegend zu fahren: Einerseits darf das Fahrzeug auch am Heck nicht scharfkantig sein und ein Unterfahrschutz ist vorgeschrieben - andererseits dürfen z.B. Stahlträger hinten bis zu 3 m hinausragen.
              Mir geht es weniger um die Begleitung als viel mehr um die Tatsache, dass es im Zeitalter der Telesattel fast keine Notwendigkeit mehr gibt, überhaupt mit Ladungsüberhang zu fahren.
              Moin,
              wo soll man denn die Grenze ziehen? Was ist gefährlich, 1m überhang oder 50 cm? Oder besser gar kein überhang?
              Bei Schnittholz kommt es auch mal vor das ein Paket 50cm plusminus überhängt.
              Soll man den überhang komplett streichen oder verkürzen?
              3m find ich allerdings auch ganz schön heftig. Ich würde den Ladungsüberhang auf 1m begrenzen.

              Gruß Heiko

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              • #8
                Zitat von heiko Beitrag anzeigen
                3m find ich allerdings auch ganz schön heftig. Ich würde den Ladungsüberhang auf 1m begrenzen.
                Das wäre doch schon ein Schritt in die richtige Richtung ....

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                • #9
                  Zitat von heiko Beitrag anzeigen
                  Moin,
                  wo soll man denn die Grenze ziehen? Was ist gefährlich, 1m überhang oder 50 cm? Oder besser gar kein überhang?
                  Bei Schnittholz kommt es auch mal vor das ein Paket 50cm plusminus überhängt.
                  Soll man den überhang komplett streichen oder verkürzen?
                  3m find ich allerdings auch ganz schön heftig. Ich würde den Ladungsüberhang auf 1m begrenzen.

                  Gruß Heiko

                  Hatte einen Kollegen der sich eine Motorsaege besorgte und den Ueberhang an der holz Ladung abschnitt.
                  Kam auch gleich eine Beschwerde weil der Dachstuhl in Sued-Italien nicht mehr zusammen passte :-)

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                  • #10
                    Zitat von Bigfoot Beitrag anzeigen
                    Hallo Helena,

                    ich meine, dass es grundsätzlich nicht mehr zeitgemäß ist, mit (gefährlichem) Ladungsüberhang durch die Gegend zu fahren: Einerseits darf das Fahrzeug auch am Heck nicht scharfkantig sein und ein Unterfahrschutz ist vorgeschrieben - andererseits dürfen z.B. Stahlträger hinten bis zu 3 m hinausragen.
                    Mir geht es weniger um die Begleitung als viel mehr um die Tatsache, dass es im Zeitalter der Telesattel fast keine Notwendigkeit mehr gibt, überhaupt mit Ladungsüberhang zu fahren.
                    Das sehe ich nicht ganz so...
                    ein gewisser Überhang sollte schon erlaubt sein...
                    denn nicht jede Firma hat ständig Ladung,wo sich ein Telesattel bezahlt macht...
                    In der heutigen Zeit,wo die Spediteure darauf achten müssen Leerkilometer zu vermeiden,kann es schon mal vorkommen,das man mit nem normalen Sattel eine Ladung mit Überhang annehmen muß...

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