Moin.
Wer kennt ihn nicht, den befristeten Arbeitsvertrag. Solch einen AV haben hier bestimmt schon viele gehabt. Meistens auf ein Jahr befristet.
Aber wozu?????? Ich kann mir da bis heute keine vernünftige Erklärung geben, warum ein LKW-Fahrer einen befristeten Av erhält.
Ich könnte es verstehen, wenn eine bestimmte, absehbare Auftragsspitze vorhanden wäre, oder eine Krankheitsvertretung erforderlich ist. Mir kann auch keiner sagen, das diese Verträge gemacht werden, weil die wirtschaftliche Situation nicht abschätzbar wäre. Die ist auch nicht in einem halben oder dreiviertel Jahr abschätzbar. Wenn in dieser Zeit das Geschäft einbrechen würde, bestehen auch bei einem Zeitvertrag Kündigungsfristen.
Ich denke, das ist was in Mode gekommen, was nicht sein muss. Zumal eigentlich ganz klar definiert ist, wann zeitlich begrenzte Arbeitsverträge zustande kommen dürfen:
Ich denke mal, keinen dieser Gründe kann irgendein Spediteur in seinem Unternehmen nennen.
Oder habt ihr eine plausible Erklärung dafür, daß meist nur noch befr.AV gegeben werden?
Gruß
Wer kennt ihn nicht, den befristeten Arbeitsvertrag. Solch einen AV haben hier bestimmt schon viele gehabt. Meistens auf ein Jahr befristet.
Aber wozu?????? Ich kann mir da bis heute keine vernünftige Erklärung geben, warum ein LKW-Fahrer einen befristeten Av erhält.
Ich könnte es verstehen, wenn eine bestimmte, absehbare Auftragsspitze vorhanden wäre, oder eine Krankheitsvertretung erforderlich ist. Mir kann auch keiner sagen, das diese Verträge gemacht werden, weil die wirtschaftliche Situation nicht abschätzbar wäre. Die ist auch nicht in einem halben oder dreiviertel Jahr abschätzbar. Wenn in dieser Zeit das Geschäft einbrechen würde, bestehen auch bei einem Zeitvertrag Kündigungsfristen.
Ich denke, das ist was in Mode gekommen, was nicht sein muss. Zumal eigentlich ganz klar definiert ist, wann zeitlich begrenzte Arbeitsverträge zustande kommen dürfen:
- nur vorübergehender Bedarf an der Arbeitsleistung besteht wie bei Projekten oder bei der Vertretung eines anderen Mitarbeiters, der durch Krankheit bzw. Arbeitsunfähigkeit, Schwangerschaft, Sabbatical, Elternzeit nicht zur Verfügung steht
- nach einer Ausbildung oder einem Studium der Übergang in eine Anschlussbeschäftigung erleichtert werden soll
- der Mitarbeiter länger als bei der Probezeit "getestet" wird
- in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe die Befristung rechtfertigen, z.B. bei Studenten
- die Vergütung aus Haushaltsmitteln erfolgt, die für eine befristete Beschäftigung bestimmt sind
- ein gerichtlicher Vergleich die Befristung festlegt
Oder habt ihr eine plausible Erklärung dafür, daß meist nur noch befr.AV gegeben werden?
Gruß
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