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Fahrzeuge mit gelber Rundumleuchte auf Standstreifen

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  • Fahrzeuge mit gelber Rundumleuchte auf Standstreifen

    Hallo an alle - habe da mal ne Frage

    wie ist es eigentlich rechtlich gesehen wenn im Stau Fahrzeuge mit gelber Rundumleuchte - egal ob Abschleppwagen oder Strassendienst - auf dem STANDstreifen an mir vorbei fahren??

    laut STVO - darf der Standstreifen nicht als Fahrspur genutzt werden.
    laut STVO - muss ich eine Rettungsgasse frei halten - auch fuer diese Einsatzfahrzeuge

    nun sehe ich aber oefter das manche Lenker ihre Rundumleuchte einschalten - am Stau vorbei ziehen - und sich somit einen Vorteil erschleichen.

    also - ich bin fuer jede Antwort dankbar

  • #2
    hallo..

    Kommt drauf an,wenn sie ne Einsatzfahrt haben und keine Gasse vorhanden ist,was sollen die sonst machen ???

    Wenn sie keine Einsatzfahrt habe und sich dadurch einen Vorteil erschaffen,Kennzeichen merken und Polizei anrufen..
    Nur wenn Du im Stau stehst,weißt Du ja nicht,wie am Anfang aussieht.

    MVH Thomas
    Hubraum statt Spoiler ;)

    Wem das Wasser bis zum Hals steht,sollte den Kopf nicht hängen lassen :)

    MVH Thomas

    Kommentar


    • #3
      Hallo EURODRIVER63,

      das es sich bei Fahrzeugen mit gelben Rundumleuchten (1 oder mehrere) um sogenannte "Einsatzfahrzeuge" handelt, bezweifele ich.

      Einsatzfahrzeuge fahren imho mit blauen Rundumleuchten und haben gleichzeitig das "Martinshorn" aktiviert.
      Und genau für diese (und nur für diese) ist auch die Rettungsgasse vorgesehen.

      So habe ich es während meiner Ausbldg an der Landesfeuerwehrschule gelernt.
      Werde das ganze aber noch mal prüfen und ggfls anders berichten.

      Leichter gesagt als getan. ):-
      Ich habe aber folgenden "Link" gefunden: http://www.th-h.de/infos/jura/sonderwegerecht.php
      Allzeit gute Fahrt.
      Schippi

      Kommentar


      • #4
        Wenn ich im Stau stehe und ein Abschleppwagen oder der Straßendienst will vorbei dann
        würde ich den auch durchlassen.

        Vielleicht will der Schlepper oder die Kollegen von der Autobahnmeisterei ja gerade die Verursacher des Staus entfernen.

        Ansonsten haben natürlich nurch Fahrzeuge mit eingeschaltetem Blaulicht und Martinhorn das so genannte Wegerecht.


        Schöne Grüße

        dhuicologne

        Kommentar


        • #5
          Richtigstellung

          Einsatzfahrzeuge sind definitiv auch Abschleppwagen und Pannenhilfe, wenn sie ihr gelbes Rundumlicht auf dem Dach eingeschaltet haben, dürfen auch sie den Standstreifen benutzen, auch wenn die Einsatzstelle an einer Ausfahrt ist gilt dies übrigens mit. Quelle: Autobahnmeisterei Butzbach!
          Habe keinen Führerschein - außer fürs Internet! Mein Zuhause ist die Daten-Autobahn und ich bin bekennender !!!

          Asperger-Autisten zeichnen sich durch Hartnäckigkeit aus!!! Falls Fehler von mir, schimpfen UND richtigstellen!

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