Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Aufhebung der Gültigkeit von Verkehrsschildern

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Aufhebung der Gültigkeit von Verkehrsschildern

    Lacht bitte nicht, müsste ich eigentlich wissen. Weiss ich aber nicht.
    Wird nach einer Kreuzung die Gültigkeit z.B. einer Geschwindigkeitsbegrenzung automatisch aufgehoben? Und zweite Frage, Auffahrten auf die Autobahn, sind das auch Kreuzungen? Bedanke mich vorraus für die Antworten.
    Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

  • #2
    Moin.
    Ein bestehendes Tempolimit wird nach einer Kreuzung aufgehoben, wenn danach keine weiteren Beschilderungen vorhanden sind.
    Hat den Grund, daß wenn man auf eine geschwindigkeitsbegrenzte Straße einbiegt, man ja nicht unbedingt von einer Geschwindigkeitsbegrenzung wissen kann. Also, wenn keine weitere Beschilderung vorhanden ist, gilt die übliche max. Höchstgeschwindigkeit. Anders ist es bei z.B. verkehrsberuhigten Zonen. Dort steht jeweils nur bei den Einfahrten dazu ein Schild.
    Autobahnen haben keine Kreuzungen. Diese haben Auffahrten. Aber dort zählt im Prinzip die gleiche Regelung mit Tempolimits, Überholverboten u.Ä. Weil, wenn du auf eine Autobahn auffährst, kannst du ja auch von irgendeiner Geschwindigkeitsvorgabe nichts wissen. Darum ist nach Auffahrten neu beschildert. Fehlen diese, ist auch für den bereits vorhandenen Benutzer auch wieder "alles frei".

    Gruß
    Zitat von Robert Lyndt:
    "Es ist leichter eine Lüge zu glauben, die man schon hundert mal gehört hat, als die Wahrheit, die man noch nie gehört hat."

    Kommentar


    • #3
      Vielen Dank ELO, habe ich mir gedacht. Mich hat nur irritiert, dass auf den Bundesstraßen vor einem Kreuzungsbereich am meisten die Geschwindigkeit auf 70 reduziert wird und danach auch extra ein Schild kommt, der dieses aufhebt.
      Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

      Kommentar


      • #4
        Diese Aufhebungen auf z.B. Bundesstraßen finden aber erst ein ganzes Stückchen weiter statt um auch den auffahrenden Fahrzeugen die Möglichkeiten zu geben eine Mitfließgeschwindigkeit zu erreichen.
        Zitat von Robert Lyndt:
        "Es ist leichter eine Lüge zu glauben, die man schon hundert mal gehört hat, als die Wahrheit, die man noch nie gehört hat."

        Kommentar


        • #5
          Das hat auch eine Logik, also ist es irgendwie so was wie Sonderregelung? Und ELO zufälligerweise irgendwelche §§§§ hast du dazu nicht?
          Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

          Kommentar


          • #6
            Sorry, leider nicht. Evtl. ist ja hier ein Straßenbaumeister o.Ä. dabei. Glaube das fällt unter irgendwelchen Bauverordnungen, Reichsbauordnungen oder so....
            Hatte ich irgendwo mal gelesen, weiß aber nicht mehr wo.
            Zitat von Robert Lyndt:
            "Es ist leichter eine Lüge zu glauben, die man schon hundert mal gehört hat, als die Wahrheit, die man noch nie gehört hat."

            Kommentar


            • #7
              Macht nichts, dann werde ich als Informationquelle ELOs Aussagen zitieren :classic:. Mache Spaß.
              Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

              Kommentar


              • #8
                Du wirst nirgendwo eine Aussage finden (außer in jeder Ecke des Internets...), dass nach einer Kreuzung oder Einmündung eine Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben wird. Aber wenn ihr der Meinung seid... dann lasse ich euch gerne in diesem Glauben...

                Für alle Anderen...
                Es ist ein Grundsatz, dass Geschwindigkeitsbegrenzungen nach Kreuzungen oder Einmündungen zu wiederholen sind, logischer Weise um die Einbiegenden zu informieren. Aber du kannst deshalb nicht grundsätzlich davon ausgehen, dass eine Begrenzung endet, nur weil mal das Schild fehlt...

                Geschwindigkeitsbegrenzungen können durch mehrere Möglichkeiten aufgehoben werden...

                z.B.
                1. Ein entsprechendes Verkehrszeichen (VZ 278, VZ 282, VZ 274.2)
                2. steht eine Geschwindigkeitsbegrenzung in Verbindung mit einem Gefahrzeichen, endet die Begrenzung mit dem offensichtlichen Ende der Gefahr... sofern diese Gefahr ein offensichtliches Ende hat... (z.B. Baustelle (VZ 123), Bahnübergang (VZ 151)u.U. wäre das auch bei Kurven (VZ 102, VZ 105)oder auch bei Kreuzungbereichen möglich...) in wie weit man von dieser Möglichkeit Gebrauch macht ist unterschiedlich... jede Geschwindigkeitsbegrenzung kann natürlich durch ein VZ aufgehoben werden...
                3. durch eine andere Geschwindigkeitsbegrenzung (z.B. VZ 310, VZ 311, VZ 325.1, VZ 325.2)o.ä.

                Das gilt grundsätzlich so auch auf Autobahnen.

                Autobahnen haben - wie ELO-1 richtig schrieb keine Kreuzungen, sondern nur Auffahrten... diese heißen aber mittlerweile Einfädelungsstreifen und Ausfädelungsstreifen - neuer Name, alles andere bleibt gleich... (siehe §7 StVO)
                Zuletzt geändert von tommyk; 12.01.2011, 17:21.
                MfG Der Tommy...
                ___________________________________________

                LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

                Kommentar


                • #9
                  Zitat von ELO-1 Beitrag anzeigen
                  Moin.
                  Ein bestehendes Tempolimit wird nach einer Kreuzung aufgehoben, wenn danach keine weiteren Beschilderungen vorhanden sind.
                  Klares: NEIN!

                  Zunächst der Quellenverweis: StVO
                  Bitte ganz nach unten scollen. Nach § 53 kommen die interessanten Anlagen. Dort bitte weiter zum "Abschnitt 7 "Geschwindigkeitsbeschränkungen und Überholverbote". Unter Randziffer 55 finden wir folgendes:

                  Das Ende eines Streckenverbots ist nicht gekennzeichnet, wenn das Verbot nur für eine kurze Strecke gilt und auf einem Zusatzzeichen die Länge des Streckenverbots angegeben ist. Es ist auch nicht gekennzeichnet, wenn das Streckenverbotszeichen zusammen mit einem Gefahrzeichen angebracht ist und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht. Sonst ist es gekennzeichnet durch die Zeichen 278 bis 282.
                  Das heist, es erfolgt keine Aufhebung durch Kreuzungen oder Einmündungen. Probleme entstehen dort nur, weil der von quer einfahrende Verkehrsteilnehmer von der Beschränkung keine Ahnung hat und fahren kann wie er will. Um das zu verhindern, werden die Schilder hinter der Kreuzung wiederholt.

                  Ein wenig anders liegt der Fall bei den Park- und Haltverboten. Bitte im o.a. Link weiter runter scrollen bis zu Abschnitt 8 "Halt- und Parkverbote". Dort finden wir unter Randziffer 61 den Satz
                  Die durch die nachfolgenden Zeichen 283 und 286 angeordneten Haltverbote gelten nur auf der Straßenseite, auf der die Zeichen angebracht sind. Sie gelten bis zur nächsten Kreuzung oder Einmündung oder bis durch Verkehrszeichen für den ruhenden Verkehr eine andere Regelung vorgegeben wird.
                  Ich denke, damit ist alles klar.

                  Kommentar


                  • #10
                    Richtig. Habe das heute in meinen Büchlein auch so gelesen.
                    Zitat von Robert Lyndt:
                    "Es ist leichter eine Lüge zu glauben, die man schon hundert mal gehört hat, als die Wahrheit, die man noch nie gehört hat."

                    Kommentar


                    • #11
                      Vielen Dank Bigfoot, Juris ist meine Lieblingsseite. Ich mache nur den Fehler, dass ich mir StVO bis jetzt in diesem Format angeschaut habe:



                      Ab jetzt werde ich immer die Gesamtausgabe studieren.
                      Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

                      Kommentar


                      • #12
                        Zitat von tommyk Beitrag anzeigen
                        Du wirst nirgendwo eine Aussage finden (außer in jeder Ecke des Internets...), dass nach einer Kreuzung oder Einmündung eine Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben wird. Aber wenn ihr der Meinung seid... dann lasse ich euch gerne in diesem Glauben...

                        Für alle Anderen...
                        Es ist ein Grundsatz, dass Geschwindigkeitsbegrenzungen nach Kreuzungen oder Einmündungen zu wiederholen sind, logischer Weise um die Einbiegenden zu informieren. Aber du kannst deshalb nicht grundsätzlich davon ausgehen, dass eine Begrenzung endet, nur weil mal das Schild fehlt...

                        Geschwindigkeitsbegrenzungen können durch mehrere Möglichkeiten aufgehoben werden...

                        z.B.
                        1. Ein entsprechendes Verkehrszeichen (VZ 278, VZ 282, VZ 274.2)
                        2. steht eine Geschwindigkeitsbegrenzung in Verbindung mit einem Gefahrzeichen, endet die Begrenzung mit dem offensichtlichen Ende der Gefahr... sofern diese Gefahr ein offensichtliches Ende hat... (z.B. Baustelle (VZ 123), Bahnübergang (VZ 151)u.U. wäre das auch bei Kurven (VZ 102, VZ 105)oder auch bei Kreuzungbereichen möglich...) in wie weit man von dieser Möglichkeit Gebrauch macht ist unterschiedlich... jede Geschwindigkeitsbegrenzung kann natürlich durch ein VZ aufgehoben werden...
                        3. durch eine andere Geschwindigkeitsbegrenzung (z.B. VZ 310, VZ 311, VZ 325.1, VZ 325.2)o.ä.

                        Das gilt grundsätzlich so auch auf Autobahnen.

                        Autobahnen haben - wie ELO-1 richtig schrieb keine Kreuzungen, sondern nur Auffahrten... diese heißen aber mittlerweile Einfädelungsstreifen und Ausfädelungsstreifen - neuer Name, alles andere bleibt gleich... (siehe §7 StVO)
                        Das glaube ich dir nicht!
                        Zur aufhebung mehrerer Beschraenkungen brauchst du meines Wissens eine weisse Tafel mit schwarzem Quer Balken oder so.
                        Andererseits wird nur aufgehoben was als aufgehoben angezeigt ist.

                        Kommentar


                        • #13
                          Zitat von Tiroler Beitrag anzeigen
                          Das glaube ich dir nicht!
                          Zur aufhebung mehrerer Beschraenkungen brauchst du meines Wissens eine weisse Tafel mit schwarzem Quer Balken oder so.
                          Andererseits wird nur aufgehoben was als aufgehoben angezeigt ist.
                          Musst du ja auch nicht... zwingt dich keiner...
                          MfG Der Tommy...
                          ___________________________________________

                          LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

                          Kommentar


                          • #14
                            schilder hin und her stehen doch eh alle kreutz und quer viele schilder kann man auch nicht glauben
                            weil sie einfach niemehr weggerumt werden

                            auserdehm warum schilder wahren wir nicht mal alle in der fahrschule !!
                            im sehlichsteter dreieck STEHT 60 KMH ist ja dolle wenn ich da mit 60 durch knalle kanste ein krann bestellen xxD
                            also wahrum schilder AUF LANDSTRASSEN IST 60 erlaubt xD ich erinner mich an L 3128 oder viele anderen wenn du da 60 fährst kommste sogar im TV XXD
                            weil zwecks ordschafts restaurirung wenn du da duch bist

                            ach nee da ist der gesunde menschen verstand und $1 gefragt ja nee ist schon alles klar
                            aber auf b7 die breiter ist wie manche autobahnen fahrste da 70 bekommste ein tolles FOTO auch wenn es nur schwartz weis ist

                            also warum schilder die eh nicht weggeraumt werden unsinnig sind solten sie sie doch da hinstellen wo es sin voll ist
                            nur was ist sinvoll und was nicht wer entscheidet das der schlips tärager und wie wehre es mit schilder EU weit einheitlich xD
                            ach ja die liben ausländer können die ja eh nicht lesen oh schaumal verkehrs zeichen 227 jippi erst mal links xxD (die fahren ja alle schön rechts ) ich habe ja kein roten LKW und ich würde ja auch niemals ein schwarzen pkw überholen
                            ich ja nix verstehen ich ausengelander ja nee ist schon alles klar was wahr zuerst da VERKEHRS zeichen oder BUSGELDKATALOG ich tippe mal auf POLIZEI mit mobilen schildern xxD und eine dicken breiftasche
                            und warum stehen keine schilder von a4 auf A7 (kirchheimer) achja da müssen wir keine mehr hinstellen da knallts ja eh jeden tag wird ja zu teuer xxD
                            bahnübergange mit andrehers kreutz das einzigste was du da auf passen must ist das du die blumen in den zug schinen nicht kaputt machst xxD das ist sache beschadigung die armen blumen in den zug schinen

                            weiter schilder die unsinnig sind KRÖTENwanderung auf BUNDESSTRASSE ja ne ist klar die kröten stehen unter naturschutz xxD

                            ist ja gut ich HÖRE JA SCHON AUF !!!
                            PS ich bleibe lieber immer stehen da kannste ja auch nix flasch machen !!! und hänge mir XX tuasent 100 euro scheine am LKW so vorperforiert
                            dann kann die polizei sie im vorbeifahren abreissen und mich weiter rum stehen lassen

                            verkehrszeichen die sindvollest erfindung im 21 jahunder hauptsache bunt und schön teuer
                            Wer sitzt schon vorm Bett und schaut aus dem Fenster
                            ||||| Those who already sitting out of bed and look out the window |||||

                            Kommentar

                            Werde jetzt Mitglied in der BO Community

                            Einklappen

                            Online-Benutzer

                            Einklappen

                            132306 Benutzer sind jetzt online. Registrierte Benutzer: 23, Gäste: 132283.

                            Mit 132.306 Benutzern waren am 29.03.2024 um 03:35 die meisten Benutzer gleichzeitig online.

                            Ads Widget

                            Einklappen
                            Lädt...
                            X