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Streitpunkt Nachgeschnittne reifen und ADR/GGVS Transporte

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  • Streitpunkt Nachgeschnittne reifen und ADR/GGVS Transporte

    Hallo ich habe da nun eine frage die bei uns immer wieder zum streit führt...

    Viele sagen mann darf von gesetz aus keine nachgeschnittne reifen auf der antriebs ackse fahren.

    doch keine kann mir sagen wo das im gestzt steht.

    ich fahre 95% im jahr mit gefahrgut durch europa und habe nie probs gehabt wegen meine reifen
    doch würde ich es gern wissen wo es im gezetz steht das es verboten ist.

    also wer kann mir da weiter helfen

    danke schon mal im vorraus Papascani

  • #2
    Nachgeschnittene Reifen dürfen nicht montiert werden, an der Lenkachse von NFZ und Bussen, sowie an der Lenkachse beim Transport gefährlicher Güter. Dieses Verbot der Verwendung von nachgeschnittenen Reifen gilt auch für das von diesen Fahrzeugen mitgeführte Reserverad.

    Das ist, was mir bekannt ist... aber eine verlässliche Quelle suche ich noch... der 36 und 36a StVZO gibt dazu nicht genügend her...
    MfG Der Tommy...
    ___________________________________________

    LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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    • #3
      Ich kenne das auch nur von der Lenkachse...
      von der Antriebsachse habe ich das noch nicht gehört...da bei uns ein Reifenhändler die Reifen nachschneidet,würde er sich ja strafbar machen und ich glaube kaum,das irgendein Reifendienst dieses Risiko eingeht...
      oder ist dies seit Anfang des Jahres ein neues Gesetz???

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      • #4
        Gefahrgut ist nun überhaupt nicht mein Spielbein - daher nur ganz vorsichtig dieser Link.

        Der Eintrag scheint von 2006 zu sein - andererseits wird die Seite offensichtlich gepflegt.
        Ich leite die Frage aber mal an einen guten Bekannten beim GGVD weiter. Der weiß das bestimmt.

        Gruß Bigfoot

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        • #5
          Mein Kollege vom GGVD hat geantwortet:
          - Im ADR, Teil 9, wird der Bau und die Zulassung der Fahrzeuge geregelt.
          - Reifen werden dort überhaupt nicht angesprochen
          - also gilt allgemeines Verkehrsrecht
          - Das http://www.tyresystem.de/Reifen/Info...guttransporter ist immer noch aktuell.

          Gruß aus Berlin
          Bigfoot

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          • #6
            Bigfoot der Link ist brauchbar und beantwortet die Frage perfekt. Danke dafür!!

            Gruss canada66!!
            Weil wir alle im selben Boot sitzen, ist es gut das nicht alle auf der selben Seite sind.

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