Kann man in einem Arbeitsvertrag manche Sätze so auslegen wie man will??
Wenn in einem Arbeitsvertrag folgender Satz drin steht:
"Der Arbeitnehmer verpflichtet sich zu Überstunden,Mehrarbeit,Sonntags und Feiertagsarbeit"
Gilt das dann generell über das ganze Jahr das der Chef einen Arbeitnhemer ohne Mehrbezahlung jetzt ständig jeden Feiertag arbeiten lassen kann???
Ich dachte bisher immer das diese Klausel in den Arbeitsverträgen gemacht worden is für Ausnahmefälle.Das wenn mal in der Firma Not am Mann is das man dann auch MAL an Feiertagen arbeitet.
Aber darf wegen so einem Satz im Arbeitsvertrag sowas generell und ständig verlangt werden??
In unserer Branche ist es normal auch Sonntag los zu fahren ok habe ich kein Problem mit......wenn ich am Wochenenende Sonntags oder am Feiertag irgendwo draussen stehen bleiben muss.....ok habe ich auch kein Problem mit....weil rumstehen is für mich eben Pause.
Für das WE bekommen wir auch nur die ganz normalen Spesensätze pro Tag ohne Zusätzliche Gelder.Na gut kann ich mit Leben.
Jetzt kommt unsere Firma aber plötzlich an und erzählt mir das wir demnächst Touren fahren sollen die auch Sonntags und an Feiertagen laufen sollen.....Orangen bzw. Obst fahren mit Planetrailer.Mir wurde gesagt das würde gehen weil wir dafür keine Ausnahmegenehmigung bräuchten wegen verderblicher Ware....hatte mit Frischetransporten noch nie was am Hut.
Hatte mich eigentlich auf Plane für normale Touren beworben.....jetzt kommt das auf einmal.
Ok aber für das gleiche Geld jetzt plötzlich immer an Sonn und Feiertagen arbeiten und nich nur draussen stehen wegen Fahrverbot finde ich dann doch was krass.....so war das eigentlich nich vereinbart.
Is sowas rechtens??Darf meine Firma das jetzt Standardmässig von mir verlangen???Und falls das so rechtens is aufgrund des Satzes...is das ohne Mehrbezahlung ok???:10_1_138[1]:Ich nenne das dann schon Abzocke.
lg Speedy
Wenn in einem Arbeitsvertrag folgender Satz drin steht:
"Der Arbeitnehmer verpflichtet sich zu Überstunden,Mehrarbeit,Sonntags und Feiertagsarbeit"
Gilt das dann generell über das ganze Jahr das der Chef einen Arbeitnhemer ohne Mehrbezahlung jetzt ständig jeden Feiertag arbeiten lassen kann???
Ich dachte bisher immer das diese Klausel in den Arbeitsverträgen gemacht worden is für Ausnahmefälle.Das wenn mal in der Firma Not am Mann is das man dann auch MAL an Feiertagen arbeitet.
Aber darf wegen so einem Satz im Arbeitsvertrag sowas generell und ständig verlangt werden??
In unserer Branche ist es normal auch Sonntag los zu fahren ok habe ich kein Problem mit......wenn ich am Wochenenende Sonntags oder am Feiertag irgendwo draussen stehen bleiben muss.....ok habe ich auch kein Problem mit....weil rumstehen is für mich eben Pause.
Für das WE bekommen wir auch nur die ganz normalen Spesensätze pro Tag ohne Zusätzliche Gelder.Na gut kann ich mit Leben.
Jetzt kommt unsere Firma aber plötzlich an und erzählt mir das wir demnächst Touren fahren sollen die auch Sonntags und an Feiertagen laufen sollen.....Orangen bzw. Obst fahren mit Planetrailer.Mir wurde gesagt das würde gehen weil wir dafür keine Ausnahmegenehmigung bräuchten wegen verderblicher Ware....hatte mit Frischetransporten noch nie was am Hut.
Hatte mich eigentlich auf Plane für normale Touren beworben.....jetzt kommt das auf einmal.
Ok aber für das gleiche Geld jetzt plötzlich immer an Sonn und Feiertagen arbeiten und nich nur draussen stehen wegen Fahrverbot finde ich dann doch was krass.....so war das eigentlich nich vereinbart.
Is sowas rechtens??Darf meine Firma das jetzt Standardmässig von mir verlangen???Und falls das so rechtens is aufgrund des Satzes...is das ohne Mehrbezahlung ok???:10_1_138[1]:Ich nenne das dann schon Abzocke.
lg Speedy
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