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Überholverbot und Abstandskontrolle

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  • Überholverbot und Abstandskontrolle

    Habe eine Frage zum Thema Überholverbot und Abstandskontrolle.War jetzt auf der A7 und im Berg war Überholverbot. Wegen der mehr wie nur niedrigen Geschwindigkeit der Kollegen war es so gut wie unmöglich den vorgeschriebenen Abstand einzuhalten. Dann hätte ich auch gleich im Berg stehen bleiben können.
    Dann kam Glätte dazu so das einige Kollegen eh kaum den Berg hoch kamen wegen Glätte.
    Habe dann für mich persönlich entschieden trotz Überholverbot zu überholen.....habe aus Sicherheitsgründen so entschieden.....erstens weil ich befürchtet habe das einer der Kollegen vor mir ins rutschen kommt, zweitens ich habe befürchtet selber ins rutschen zu kommen....drittens weil ich den Sicherheitsabstand nicht einhalten konnte und auch ständig andere Kollegen an der Stosstange hatte.

    Habe dann eine ganze Kolonne Lkw´s überholt weil auch keine Lücke mehr kam wo man hätte einscheren können.Ein Stück weiter stand dann plötzlich die Polizei mit Videokamera mit Zivilfahrzeugen auf der Brücke.Ich denke mal die haben an der Stelle wegen Abstandskontrolle gefilmt. Ich hatte nichts vor mir also konnte keinen Abstandsverstoss begehen.Werde ich jetzt trotzdem wegen Überholen im Überholverbot belangt???Gilt das Video jetzt als Beweis??

    Bin normalerweise kein Freund von Überholen im Überholverbot.....war eine Ausnahme weil ich es für sicherer gehalten habe in diesem Fall so zu entscheiden.
    Wird mir das jetzt zum Verhängnis?

    lg Speedy
    Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

  • #2
    Hallo Speedy,

    an dieser Stelle kann ich natürlich nur mutmassen.

    Wenn Du gefilmt wurdest, kann das Video bzw. das entsprechende Beweisbild daraus natürlich verwertet werden. Egal, ob Abstand, Geschwindigkeit oder Überholverbot. Und Du bist durch die Scheiben bzw. den Digitach als Fahrer ermittelbar.

    Und ich schätze, Du wirst nicht drumherum kommen, denn so wie Du schreibst, warst Du der Einzige, der überholt hat; alle anderen sind hintereinander gefahren, wenn auch nur sehr langsam.

    Du kannst und wirst sicherlich die gleiche Begründung auf dem Anhörbogen geben wie hier-ich bin gespannt, ob Du erhört wirst von der Bussgeldstelle, lass es uns wissen.

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    • #3
      Ich werde mal schauen was draus wird.....schon mal danke für die Info.Ich frage deswegen weil mir wurde gesagt das wenn wegen einer Abstandskontrolle gefilmt wurde....dann müsste im polizeilichen Protokoll auch ein Eintrag sein das dort eine Abstandskontrolle stattgefunden hat und deswegen gefilmt wurde....weil ohne Grund darf ja nich einfach gefilmt werden.
      Und wenn die Aufnahmen nur Aufgrund einer Abstandskontrolle entstanden sind dann dürften diese Aufnahmen auch nur verwendet werden um Abstandsverstösse zu belangen.Mir wurde erzählt dann dürfte man wegen anderer Verstösse in diesem Fall nicht belangt werden.......für diesen Verwendungszweck wären die Aufnahmen nicht verwertbar.Keine Ahnung ob das so richtig ist........weil wenn es so wäre dann würde bei vielen Fahrern ja teilweise einiges auf einmal zusammenkommen.

      Und bei Überholverbot und dann im Berg ist es doch eigentlich eh Abzocke an so einer Stelle eine Abstandskontrolle durchzuführen.Das die Lkw´s dort regelmässig aufeinander auflaufen ist doch vorprogrammiert......wie gesagt in vielen Situationen müsste man ja dann regelmässig erst mal im Berg stehen bleiben bis man den Sicherheitsabstand wieder hergestellt hat.Das kann doch nich Sinn der Sache sein.....und grade bei Glatten Strassen is jedes Bremsen im Berg schlimmer als wenn man Gas gibt.Is jedenfalls meine Sicht der Dinge.Der Verkehrsfluss sollte doch aufrecht erhalten werden......

      lg Speedy
      Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

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      • #4
        Ich kann mir wie gesagt nicht vorstellen, dass das Überholen nicht auch ausgewertet werden kann, denn Du als LKW-Fahrer weißt ja nicht, ob es sich in dem Moment um eine reine Abstandskontrolle oder Geschwindigkeitsmessung handelt.

        Es gibt seit einiger Zeit ein Urteil, lies mal hier. Vielleicht meintest Du das.

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        • #5
          Es war eine Handelsübliche Handvideokamera.....also so ein teil wat man sich auch an die Hand schnallen kann für Privatvideos......also kann ich mir nicht vorstellen das man sowas für eine Geschwindkeitsmessung benutzen kann.Weil es war kein Gerät wie es im üblichen Sinne für Geschwindigkeitskontrollen benützt wird.Vom Pkw aus drinnen sitzend mit dieser kleinen Handkamera oben auf der Brücke......so war die Sachlage vor Ort....und die haben konstant die ganze Zeit gefilmt.....also hatte es nix mit einem einmaligen Verdachtsmoment zu tun.Und das die da defintiv ein paar Abstandsverstösse vor die Linse bekommen war von vorneherein defintiv klar.....
          Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

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          • #6
            @speedy79: bist du dir denn wirklich sicher, dass es sich auch um polizeibeamte in zivil gehandelt hat, die dort gefilmt haben? ist nur ein gedanke von mir!

            aber das thema ging mir auch schon oft durch den kopf! und daher meine frage mal an @BAB2:

            wie verhält es sich denn, wenn man im überholverbot für einen auf die autobahn fahrenden pkw/lkw auf die linke spur ausweicht?
            im prinzip überholt man ja dann, aber wie speedy schon schrieb, kann man im sinne der sicherheit für sich und andere manchmal garnichts anderes machen!
            V8 - Aus Freude am Tanken....

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            • #7
              @Speedy: ich würde wirklich erstmal abwarten, denn wenn Du schreibst, eine handelsübliche Handkamera.....hört sich das Ganze etwas merkwürdig an. Wer weiß, wer oder was das war.

              @ Absorber: Ja, hast schon recht, ein Überholen ist das dann....und eine nette Geste, wenn man den anderen LKW auffahren läßt. Aber der Auffahrende hat nunmal die Pflicht, dem durchgehenden Verkehr den Vorrang zu gewähren. Und wenn Du netterweise ausweichst und Pech hast....bezahlst Du.
              Obschon es sicherlich den ein oder anderen Beamten gibt, der bestimmt nichts macht ;-) weil er diese Gefahrensituation eben kennt.
              Wenn man dem kurzfristigen Ausweichen gegenüberstellt, dass es bei uns im Bereich größerer Rastanlagen mehrere kilometerlange ÜV-Strecken gibt und man käme gar nicht mehr mit dem Schreiben hinterher.....

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              • #8
                @speedy... ich sage (wie auch BAB2)... warte ab...!
                MfG Der Tommy...
                ___________________________________________

                LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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                • #9
                  Hallo.Denke mal die haben gefilmt weil es immer wieder bei dem Wetter Kollegen gibt die überholen und dann steht am Ende sowieso alles.
                  Als Beweis kann so ein Video nicht verwendet werden.Vielleicht sammeln sie genügend Daten um evt.in Zunkunft andere Maßnahmen zu ergreifen.Mich würde es nicht wundern wenn es von November bis März ein generelles Überholverbot gibt.Das was die letzten Tage so los war kann man schon sagen das es immer wieder an den Lkw-Fahrern lag das nix mehr ging.Wenn die Bahn dicht ist kann auch kein Winterdienst mehr was machen.

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                  • #10
                    Wie war das irgendwann trifft´s jeden mal ?
                    Heute war ich dran auf der A93 bei Teublitz. Hatte die beiden Schwertransporter aus Österreich schon auf der A3 überholt, berghoch fuhren beide ca 45kmh mit ihren 640er MAN, bergrunter beide wieder mit 110 an uns vorbei.
                    Dann Überholverbot und beide fuhren Strich 80, eine Ausfahrt zu früh am Berg angesetzt und die Freunde waren hinter mir. 70€ + 1Punkt. Ein einziges Mal mach ich sowas und mich haben se am Ar... !!!
                    Warum trifft es immer die die das einmal machen und nich die die das ständig machen ???
                    Wenn du ein Problem mit mir hast zieh dir ne Nummer und stell dich hinten an :fight:

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                    • #11
                      Also da wüßt ich schon einen Grund.Hat sich eben rumgesprochen,das dein Laster eine so schicke Innenausstattung hat und interressierte Beamte schieben dann auch mal gerne eine Doppelschicht,um nach stundenlangem hinterherfahren,einen plausiblen grund zu finden dich festzunageln.....Toppkieker eben.Das du da gerade gepatzt hast ist Künstlerpech.


                      Leben ist das was passiert,
                      während man eifrig dabei ist andere Pläne zu machen
                      .....

                      LG Marion

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                      • #12
                        :rofl2[1]: Marion

                        Ich überhole eigentlich nie im Verbot, höchstens mal grenzwertig recht früh vor dem Freigabeschild. Bis jetzt hats mich noch nicht erwischt, aber es kann sich wohl keiner frei sprechen, nicht mal die ein oder andere Überschreitung zu begehen.

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                        • #13
                          ich wollte auf gar keinen Fall "moralaposteln".......bin selbst ein trübes Wasser .....so ab und an....öhmm,naja.
                          Aber es gibt eben Tage,da schwebt die Hand des Gesetztes über dir und wenn du den Schatten nicht rechtzeitig bemerkst:....Kelle.....oder:bitte folgen.....

                          (oh man,es ist zu merken,das ich im Moment zu viel Zeit hab....)

                          Leben ist das was passiert,
                          während man eifrig dabei ist andere Pläne zu machen
                          .....

                          LG Marion

                          Kommentar


                          • #14
                            Muß aber noch eines hinzufügen, die beiden Schwertransporter sind berghoch wieder mit 45kmh gekrochen und ich mit knapp 85kmh dran vorbei.
                            Wenn du ein Problem mit mir hast zieh dir ne Nummer und stell dich hinten an :fight:

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                            • #15
                              Zitat von calimero33 Beitrag anzeigen
                              Muß aber noch eines hinzufügen, die beiden Schwertransporter sind berghoch wieder mit 45kmh gekrochen und ich mit knapp 85kmh dran vorbei.
                              Das ist ja schon fast ein "Vorbeifahren an einem stehenden Hindernis"...und das ist ja erlaubt:D

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