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Wenn die Hilfe der Polizei gebraucht wird

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  • Wenn die Hilfe der Polizei gebraucht wird

    Bei Transporten über 3,5m Breite wird außerhalb der Autobahn die Hilfe der Polizei gebraucht. Dann ist wirklich wichtig, dass Gegenverkehr angehalten wird, bzw. schön zur Seite fährt, was viele Verkehrsteilnehmer leider sehr ungern machen. Was ich aber eigentlich anfangen möchte, während solchen Begleitungen passieren auch ab und zu lustige Geschichten. Heute zuerst ein Bild von unserem holländischen Kollege, wie so eine Begleitung in Holland aussehen kann :lmao[1]:.
    Wäre vielleicht ein Vorschlag zu Sparmaßnahme.

    Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

  • #2
    Dann kannst du auch nicht mehr geblitzt werden, weil du mal wieder gerast bist.:lmao[1]:

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    • #3
      Muss jetzt schon überlegen, wie ich aus der Nummer rauskomme (ev. hat das Dienstfahrrad ja eine begrenzte Tragfähigkeit ...)

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      • #4
        Für dich haben wir doch schon ein Spezial-Bobbycar gefunden.:lmao[1]:

        PS: Auf die A2 begebe ich mich wohl besser nie.

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        • #5
          Es gibt ja auch Dreiräder für erwachsene.

          Wäre mein Vorschlag.

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          • #6
            Ich vermisse auf den Lenkern das Blaulicht :classic:.
            Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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            • #7
              Ich muß auch zugeben, die Kollegen von der Polizei haben es mit uns oft nicht einfach. So z.B. die Sache mit der Funkanlage. Manchmal bekommt die Polizei von dem Begleiter eine Handfunke, ist besser so. Dann muß man aber aufpassen, was man so sagt. Ein Paar mal bin ich mit einer ziemlich lustigen Truppe gefahren, jedesmal 6 Transporte mit 2 Begleitern. Und es war im Sommer. So wie wir durch die Landschaft mit frisch gedüngten Feldern fahren, fragt der Kollege Begleiter, der am Ende gafahren ist, wer hat den vergessen zu duschen? Ich sage, das hat ja mit duschen nichts zu tun, eher, wer was gegessen hat. Und logischer Weise, haben die Männer die Schuld dem ersten gegeben, das musste der erste ganz am Anfang gewesen sein! Und der Klaus hat vergessen, dass die Polizei von uns eine Handfunke hat und sagt:
              Das waren die beiden vor mir! :)
              Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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              • #8
                Zitat von Skydiver Beitrag anzeigen
                Für dich haben wir doch schon ein Spezial-Bobbycar gefunden.:lmao[1]:

                PS: Auf die A2 begebe ich mich wohl besser nie.
                Ich denke, die A2 ist nicht das Problem ;).
                Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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                • #9
                  Letzte drei Wochen haben uns ziemlich viel Nerven gekostet. 2x 5,65m breite Kisten mit Turbinenteilen mußten in den Hamburger Hafen. Ersten Versuch haben wir am 14.12. gestartet, nur das Wetter hat nicht mitgemacht. So sind wir am 30.12. angekommen. Laut der Genehmigung die gesamte Strecke mit Polizeibegleitung.
                  Das war eine anstrengende Probe von Geduld, eine Gelegenheit sich zu beweisen, was für Komunikationfähigkeiten und sogar Psychologiekenntnisse man hat, Emotionen und Adrenalin unter der Kontrolle zu behalten und in erster Reihe:

                  Das Vertrauen in die Kollegen von der Polizei nicht verlieren! Besonders dann, wenn mir von der Braunschweiger Polizei gesagt wurde, ich muß doch zu erst die Lüneburger Polizei anrufen. Da habe ich aber Ausmecker bekommen, ich habe da nicht zu anzurufen, die werden uns erst dann zu Begleitung planen, wenn ein Anruf von der Braunschweiger und Hannoversche Polizei kommt! Und von den hat angeblich bis dahin (ca. Mitternacht) noch niemand angerufen. Komischer Weise hat uns die Magdeburger Polizei informiert, wir können noch nicht fahren, weil die Lüneburger Polizei noch kein grünes Licht gegeben hat :36_1_4[1]:.
                  Naja, aber wie ich schon geschrieben habe, das Vertrauen nicht verlieren, auf der A7 haben wir dann gesehen, was das Problem war, Glatteis, und zum Schluß waren wir dankbar, dass uns die Hamburger Kollegen bis zum Ziel gebracht haben, obwohl die Fahrt nur bis 5 Uhr genehmigt war. Angekommen sind wir um 5.30.


                  Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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                  • #10
                    Hallo Bigfoot,
                    habe mir erlaubt in einem anderem Thema von dir angesprochene 48 Stundenregel hierher zu verschieben. Würde mich interessieren, was du daran nicht so OK findest?

                    Zitat von Bigfoot Beitrag anzeigen
                    Und wenn man einmal dabei ist, kann man gleich noch ein paar Baustellen mit aufräumen:
                    -Formulierung der 48 Stundenregel
                    -Auswirkung der Eintragung "Anzahl der Fahrten"
                    u.s.w.
                    Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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                    • #11
                      48 Stundenregel:
                      Es gibt (jede Menge) Kollegen, die die 48 Stunden als Auflage sehen und bei Unterschreitung (Anmeldung) Anzeigen schreiben (40,-€ 1 Punkt). Das ist großer Quatsch - und hat trotzdem vor manchen Gerichten Bestand.
                      Wir sehen dass so, dass die Regel der Polizei Planungsspielraum (Personal, Fahrzeuge...) schaffen soll. Wer 48 Stunden vorher anmeldet, hat grundsätzlich auch Anspruch darauf, begleitet zu werden.
                      Kommt die Anmeldung zu knapp (Unterschreitung der 48 Stunden), hat die Polizei nach Maßgabe freier Kräfte trotzdem zu begleiten. Ist kein geeignetes Pesonal im Dienst, kann die Polizei die Zeit nach hinten schieben und der GST muss halt warten.

                      Anders ist es, wenn der GST bereits bis zum rollt und am Übernahmeort kein Parkplatz vorhanden ist: In diesem Fall erzwingt das Transportunternehmen die Begleitung - und dass kann nicht ungestraft bleiben.

                      Wünschenswert wäre also eine klarere Formulierung der 48 Stunden Regel.

                      Anzahl der Fahrten:
                      Die Zahl, die in dem Feld steht, hat für die tatsächliche Genehmigung keine Bedeutung. Meines Wissens gibt es keine 29iger Behörde (mehr), die ihre Gebühren von der Anzahl der geplanten Fahrten abhängig macht. Deshalb ist es auch völlig egal, ob der Unternehmer mit seiner Genehmigung 5 oder 8 mal fährt.
                      Es soll aber Kollegen geben, die stempeln auf der 29iger die kontrollierten Fahrten ab... und vergessen, dass man den VEMAGS Bescheid einfach neu ausdrucken kann ;-).
                      Problematisch ist auch die Geschichte mit der 70iger "gültig für eine Fahrt ...". Die Verkehrsbehörde regelt damit eine Sache, die ihr eigentlich nicht zusteht: Es ist Sache der 29iger Behörde darüber zu entscheiden, wass einer Straße in welchem Zeitraum zugemutet werden kann.
                      Aber auch hier weiss ich: Es gibt Kollegen, die stempeln die 70iger als "verbraucht".

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                      • #12
                        Zitat von Bigfoot Beitrag anzeigen
                        48 Stundenregel:
                        Kommt die Anmeldung zu knapp (Unterschreitung der 48 Stunden), hat die Polizei nach Maßgabe freier Kräfte trotzdem zu begleiten. Ist kein geeignetes Pesonal im Dienst, kann die Polizei die Zeit nach hinten schieben und der GST muss halt warten.
                        Ab und zu begleite ich eine Firma, die sind jeden Tag 6 Transporte mit der Polizei losgefahren. Einmal hat der Disponent vergessen die Polizei rechtzeitig zu bestellen. Die Polizei ist gekommen, hat sich die Genehmigung durchgelesen und dann uns mitgeteilt, die dürfen uns nicht begleiten, weil die nicht rechtzeitig bestellt wurden. Hat die Zentrale angeordnet. Naja, dann haben wir , war halt Feierabend :36_1_10[1]:. Ich habe es als so eine Art Erziehungsmaßnahme gesehen, der Firma hat es aber erhebliche Mehrkosten verursacht.

                        Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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                        • #13
                          Zitat von Helena Beitrag anzeigen
                          Die Polizei ist gekommen, hat sich die Genehmigung durchgelesen und dann uns mitgeteilt, die dürfen uns nicht begleiten, weil die nicht rechtzeitig bestellt wurden. Hat die Zentrale angeordnet.
                          Zu so viel Hemdsärmeligkeit fällt mir nicht allzuviel ein.
                          Gut ist, dass sich die Fälle häufen in denen Transportfirmen Schadenersatz durch die Polizei wegen Versäumnissen oder Fehlentscheidungen bei der Transportbegleitung zugesprochen wird.

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                          • #14
                            Hey,

                            das schreibt jemand vom Renndienst...Hut ab!

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                            • #15
                              Bigfoot ist auch schon ein Paar Jahre mein Lieblingspolizist, nur leider haben wir uns noch nie getroffen.

                              Das auch zu den 48 Stunden, wenn die Tel.Nr. nicht richtig sind, oder oft nur Faxnr. steht, die auch mal nicht richtig ist, ist es auch schwer die Frist einzuhlaten. Oder, wenn in der Genehmigung die Auflage 25 war, damit, dass wir uns mit der Direktion 6 ins Verbindung setzten sollen, haben wir nach einem halben Tag rumtelefonieren erfahren, dass die 6 da gar nicht zuständig ist :classic:.

                              Es ist uns auch schon passiert, dass die Genehmigung nur mit einer Woche gültigkeit ausgestellt wurde, für ein Transport über 700 km. Die Transportirma wollte die Genehmigung rechtzeitig bestellen, wollten nicht beladen haben und dann auf die Genehmigung warten, nur dann war es umgedreht, die Ladung war noch nicht fertig hergestellt. Und dann soll man noch 2 Tage Bestellfrist für die Polizei einhalten. Sonnst muß ich aber schreiben, geben wir uns richtig Mühe die einzuhalten, weil wir Verständniss dafür haben, dass die Polizei auch planen muß!!!
                              Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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