wir hatten das thema mal irgendwo...und ich wollts nicht glauben das es was kostet, also fragte ich bei der bag an und das erste was mich verwunderte:
die sind garnet zuständig!
aber lest selbst....wenn ihr mögt... :
Sehr geehrter Herr Theile-Rasche,
gern beantworte ich Ihnen die gestellten Fragen.
1.Das Mitführen von Schaublättern je angefangene Woche über den
Mitführungszeitraum hinaus ist bussgeldbewährt. In diesem Zu-
sammenhang weise ich Sie darauf hin, das dieser Bußgeldkatalog
z.Zt. überarbeitet wird, und diese Bußgeldhöhe vermutlich ange-
hoben werden.
2.Die Bußgeldhöhe pro angefangene Woche beträgt lt. Bußgeldkatalog 250€
Gemäß §4 Abs.3 FPersG haben die Mitglieder des Fahrpersonals die
Schaublätter/Tätigkeitsnachweise der Vortage, die nicht mehr der
Mitführungspflicht unterliegen, unverzüglich dem Unternehmer auszu-
händigen. Alle bei der Kontrolle vorgefundenen Arbeitszeitnachweise
können sichergestellt/beschlagnahmt werden und von der zuständigen
Behörde ausgewertet und festgestellte Zuwiderhandlungen geahndet
werden. Die Mitführungspflicht hat sich ab dem 01.01.2008 geändert.
Nunmehr ist das Schaublatt des Kontrolltages und die Schaublätter
der vorausgegangenen 28 Tage gem. VO(EWG)Art.15 Abs.7 mitzuführen,
und auf Verlangen dem Kontrollbeamten auszuhändigen.
Für weitere Fragen zu diesem Rechtsgebiet stehe ich Ihnen zur Verfügung.
Bernd Weihser
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover
Am Listholze 74
30177 Hannover
Tel.: 0511/9096-139
Pc-Fax: 0511/9096-17-139
email: bernd.weihser@gaa-h.niedersachsen.de
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Reimann, Paul-Gerhard
Gesendet: Mittwoch, 9. Januar 2008 08:52
An: Weihser, Bernd
Betreff: WG: Kontakt-Email
Wichtigkeit: Hoch
Bitte Anfrage sofort bearbeiten. eMail vorab mir z.K.
Gruß
Paul-Gerh. Reimann
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover
Am Listholze 74
30177 Hannover
Tel.: 0511 -9096 -146
Fax: 0511 -9096 -17 -146
eMail: Paul-Gerhard.Reimann@gaa-h.Niedersachsen.de
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Fengler, Gabriele
Gesendet: Mittwoch, 9. Januar 2008 08:37
An: Reimann, Paul-Gerhard
Betreff: WG: Kontakt-Email
z.K. und ggf. weitere Veranlassung.
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Fengler
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover
Am Listholze 74
30177 Hannover
Tel.: 0511/9096-321
Fax: 0511/9096-399
E-Mail: Gabriele.Fengler@gaa-h.niedersachsen.de
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Fink, Marion
Gesendet: Mittwoch, 9. Januar 2008 06:35
An: Fengler, Gabriele
Betreff: WG: Kontakt-Email
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Vieth, Patrick [mailto:Patrick.Vieth@bag.bund.de]
Gesendet: Dienstag, 8. Januar 2008 15:53
An: poststelle@gaa-h.niedersachsen.de
Betreff: WG: Kontakt-Email
Sehr gehrte Damen und Herren,
ich übersende die Anfrage zuständigkeitshalber mit der Bitte um weitere
Veranlassung.
Abgabenachricht wurde erteilt.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Patrick Vieth
************************************************** *********
Bundesamt für Güterverkehr, Außenstelle Hannover
PF 11 46 / PLZ 30011 - Goseride 6 / PLZ 30159
Tel: 0511 / 126 074 - 21 * Fax: 0511 / 126 074 - 66
mailto:Patrick.Vieth@bag.bund.de
************************************************** *********
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: poststelle@bag.bund.de [mailto:poststelle@bag.bund.de]
Gesendet: Freitag, 21. Dezember 2007 09:43
An: Poststelle
Betreff: Kontakt-Email
Name : theile-rasche, bodo
Ort: 49406
Straße: rödenbeck 16a
Telefon:
Email: theile-rasche@gmx.de
Nachricht: guten tag,
ich höre immer wieder mal geschichten das es zu verhängung von bussgeldern
kam weil ein kraftfahrer MEHR als die vorgeschriebenen "tachoscheiben"
mitführte.
können sie mir dazu näheres sagen?
-ab wieviel scheiben ist es bussgeldbewährt?
-wie hoch ist die i.d.r. verhängte geldstrafe?
vielen dank im vorraus
theile-rasche
die sind garnet zuständig!
aber lest selbst....wenn ihr mögt... :
Sehr geehrter Herr Theile-Rasche,
gern beantworte ich Ihnen die gestellten Fragen.
1.Das Mitführen von Schaublättern je angefangene Woche über den
Mitführungszeitraum hinaus ist bussgeldbewährt. In diesem Zu-
sammenhang weise ich Sie darauf hin, das dieser Bußgeldkatalog
z.Zt. überarbeitet wird, und diese Bußgeldhöhe vermutlich ange-
hoben werden.
2.Die Bußgeldhöhe pro angefangene Woche beträgt lt. Bußgeldkatalog 250€
Gemäß §4 Abs.3 FPersG haben die Mitglieder des Fahrpersonals die
Schaublätter/Tätigkeitsnachweise der Vortage, die nicht mehr der
Mitführungspflicht unterliegen, unverzüglich dem Unternehmer auszu-
händigen. Alle bei der Kontrolle vorgefundenen Arbeitszeitnachweise
können sichergestellt/beschlagnahmt werden und von der zuständigen
Behörde ausgewertet und festgestellte Zuwiderhandlungen geahndet
werden. Die Mitführungspflicht hat sich ab dem 01.01.2008 geändert.
Nunmehr ist das Schaublatt des Kontrolltages und die Schaublätter
der vorausgegangenen 28 Tage gem. VO(EWG)Art.15 Abs.7 mitzuführen,
und auf Verlangen dem Kontrollbeamten auszuhändigen.
Für weitere Fragen zu diesem Rechtsgebiet stehe ich Ihnen zur Verfügung.
Bernd Weihser
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover
Am Listholze 74
30177 Hannover
Tel.: 0511/9096-139
Pc-Fax: 0511/9096-17-139
email: bernd.weihser@gaa-h.niedersachsen.de
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Reimann, Paul-Gerhard
Gesendet: Mittwoch, 9. Januar 2008 08:52
An: Weihser, Bernd
Betreff: WG: Kontakt-Email
Wichtigkeit: Hoch
Bitte Anfrage sofort bearbeiten. eMail vorab mir z.K.
Gruß
Paul-Gerh. Reimann
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover
Am Listholze 74
30177 Hannover
Tel.: 0511 -9096 -146
Fax: 0511 -9096 -17 -146
eMail: Paul-Gerhard.Reimann@gaa-h.Niedersachsen.de
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Fengler, Gabriele
Gesendet: Mittwoch, 9. Januar 2008 08:37
An: Reimann, Paul-Gerhard
Betreff: WG: Kontakt-Email
z.K. und ggf. weitere Veranlassung.
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Fengler
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover
Am Listholze 74
30177 Hannover
Tel.: 0511/9096-321
Fax: 0511/9096-399
E-Mail: Gabriele.Fengler@gaa-h.niedersachsen.de
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Von: Fink, Marion
Gesendet: Mittwoch, 9. Januar 2008 06:35
An: Fengler, Gabriele
Betreff: WG: Kontakt-Email
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Vieth, Patrick [mailto:Patrick.Vieth@bag.bund.de]
Gesendet: Dienstag, 8. Januar 2008 15:53
An: poststelle@gaa-h.niedersachsen.de
Betreff: WG: Kontakt-Email
Sehr gehrte Damen und Herren,
ich übersende die Anfrage zuständigkeitshalber mit der Bitte um weitere
Veranlassung.
Abgabenachricht wurde erteilt.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Patrick Vieth
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Bundesamt für Güterverkehr, Außenstelle Hannover
PF 11 46 / PLZ 30011 - Goseride 6 / PLZ 30159
Tel: 0511 / 126 074 - 21 * Fax: 0511 / 126 074 - 66
mailto:Patrick.Vieth@bag.bund.de
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Von: poststelle@bag.bund.de [mailto:poststelle@bag.bund.de]
Gesendet: Freitag, 21. Dezember 2007 09:43
An: Poststelle
Betreff: Kontakt-Email
Name : theile-rasche, bodo
Ort: 49406
Straße: rödenbeck 16a
Telefon:
Email: theile-rasche@gmx.de
Nachricht: guten tag,
ich höre immer wieder mal geschichten das es zu verhängung von bussgeldern
kam weil ein kraftfahrer MEHR als die vorgeschriebenen "tachoscheiben"
mitführte.
können sie mir dazu näheres sagen?
-ab wieviel scheiben ist es bussgeldbewährt?
-wie hoch ist die i.d.r. verhängte geldstrafe?
vielen dank im vorraus
theile-rasche
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