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wieviel scheiben?

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  • wieviel scheiben?

    wir hatten das thema mal irgendwo...und ich wollts nicht glauben das es was kostet, also fragte ich bei der bag an und das erste was mich verwunderte:
    die sind garnet zuständig!

    aber lest selbst....wenn ihr mögt... :


    Sehr geehrter Herr Theile-Rasche,

    gern beantworte ich Ihnen die gestellten Fragen.

    1.Das Mitführen von Schaublättern je angefangene Woche über den
    Mitführungszeitraum hinaus ist bussgeldbewährt. In diesem Zu-
    sammenhang weise ich Sie darauf hin, das dieser Bußgeldkatalog
    z.Zt. überarbeitet wird, und diese Bußgeldhöhe vermutlich ange-
    hoben werden.

    2.Die Bußgeldhöhe pro angefangene Woche beträgt lt. Bußgeldkatalog 250€
    Gemäß §4 Abs.3 FPersG haben die Mitglieder des Fahrpersonals die
    Schaublätter/Tätigkeitsnachweise der Vortage, die nicht mehr der
    Mitführungspflicht unterliegen, unverzüglich dem Unternehmer auszu-
    händigen. Alle bei der Kontrolle vorgefundenen Arbeitszeitnachweise
    können sichergestellt/beschlagnahmt werden und von der zuständigen
    Behörde ausgewertet und festgestellte Zuwiderhandlungen geahndet
    werden. Die Mitführungspflicht hat sich ab dem 01.01.2008 geändert.
    Nunmehr ist das Schaublatt des Kontrolltages und die Schaublätter
    der vorausgegangenen 28 Tage gem. VO(EWG)Art.15 Abs.7 mitzuführen,
    und auf Verlangen dem Kontrollbeamten auszuhändigen.

    Für weitere Fragen zu diesem Rechtsgebiet stehe ich Ihnen zur Verfügung.

    Bernd Weihser
    Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover
    Am Listholze 74
    30177 Hannover
    Tel.: 0511/9096-139
    Pc-Fax: 0511/9096-17-139
    email: bernd.weihser@gaa-h.niedersachsen.de


    -----Ursprüngliche Nachricht-----
    Von: Reimann, Paul-Gerhard
    Gesendet: Mittwoch, 9. Januar 2008 08:52
    An: Weihser, Bernd
    Betreff: WG: Kontakt-Email
    Wichtigkeit: Hoch

    Bitte Anfrage sofort bearbeiten. eMail vorab mir z.K.

    Gruß

    Paul-Gerh. Reimann

    Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover
    Am Listholze 74
    30177 Hannover
    Tel.: 0511 -9096 -146
    Fax: 0511 -9096 -17 -146
    eMail: Paul-Gerhard.Reimann@gaa-h.Niedersachsen.de


    -----Ursprüngliche Nachricht-----
    Von: Fengler, Gabriele
    Gesendet: Mittwoch, 9. Januar 2008 08:37
    An: Reimann, Paul-Gerhard
    Betreff: WG: Kontakt-Email

    z.K. und ggf. weitere Veranlassung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Gabriele Fengler
    Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover
    Am Listholze 74
    30177 Hannover

    Tel.: 0511/9096-321
    Fax: 0511/9096-399
    E-Mail: Gabriele.Fengler@gaa-h.niedersachsen.de


    -----Ursprüngliche Nachricht-----
    Von: Fink, Marion
    Gesendet: Mittwoch, 9. Januar 2008 06:35
    An: Fengler, Gabriele
    Betreff: WG: Kontakt-Email



    -----Ursprüngliche Nachricht-----
    Von: Vieth, Patrick [mailto:Patrick.Vieth@bag.bund.de]
    Gesendet: Dienstag, 8. Januar 2008 15:53
    An: poststelle@gaa-h.niedersachsen.de
    Betreff: WG: Kontakt-Email

    Sehr gehrte Damen und Herren,
    ich übersende die Anfrage zuständigkeitshalber mit der Bitte um weitere
    Veranlassung.
    Abgabenachricht wurde erteilt.


    Mit freundlichen Grüßen
    Im Auftrag
    Patrick Vieth
    ************************************************** *********
    Bundesamt für Güterverkehr, Außenstelle Hannover
    PF 11 46 / PLZ 30011 - Goseride 6 / PLZ 30159
    Tel: 0511 / 126 074 - 21 * Fax: 0511 / 126 074 - 66
    mailto:Patrick.Vieth@bag.bund.de
    ************************************************** *********


    -----Ursprüngliche Nachricht-----
    Von: poststelle@bag.bund.de [mailto:poststelle@bag.bund.de]
    Gesendet: Freitag, 21. Dezember 2007 09:43
    An: Poststelle
    Betreff: Kontakt-Email

    Name : theile-rasche, bodo
    Ort: 49406
    Straße: rödenbeck 16a
    Telefon:
    Email: theile-rasche@gmx.de
    Nachricht: guten tag,

    ich höre immer wieder mal geschichten das es zu verhängung von bussgeldern
    kam weil ein kraftfahrer MEHR als die vorgeschriebenen "tachoscheiben"
    mitführte.

    können sie mir dazu näheres sagen?

    -ab wieviel scheiben ist es bussgeldbewährt?
    -wie hoch ist die i.d.r. verhängte geldstrafe?

    vielen dank im vorraus

    theile-rasche
    männer essen keinen honig - männer kauen bienen.
    Nur weil du der Meinung bist, du wüßtest irgendwas, hat das mit der Wahrheit doch recht wenig zu tun

  • #2
    Das ist ja auch net schlecht. Wenn du zu wenig Scheiben bei dir hast gibts mecker und rechnung wenn du zuviel hast auch.

    Somit hat jeder Fahrer der länger wie ne tagestour fährt bzw. Nicht täglich im büro erscheint prinzipiel das problem.

    Wenn ich von uns ausgehe, haben wir quasi im falle einer Kontrolle am morgen bevor wir den lkw beider firma abstellen bereits ein Verdienst für die behörden von mindestens 500 € an Board.

    Klasse idee von den Herrschaften.

    Man sollte allerdings auch dazu sagen das ich mit einer solchen anfrage bisher noch nicht konfrontiert wurde selbst wenn ich in ner kontrolle vor dem Beamten die für ihn Relevanten Scheiben aussortiert habe.
    Ein Bayer darf das

    http://www.aktion-gegen-kinderpornographie.de/

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