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Ländereingabe im Tacho

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  • Ländereingabe im Tacho

    Guten Abend allwissendes Forum!

    Ich weiß, dass vor und nach der Schicht das Länderkürzel im Tacho eingegeben werden muss.

    Frage 1: Warum? Wozu soll das gut sein? Alles im Leben sollte einen Sinn haben.

    Frage 2: Kostet es Bußgeld, wenn ich es nicht mache?

    Herzliche Grüße

    Der Bolf

  • #2
    Zitat von Der Bolf Beitrag anzeigen
    Guten Abend allwissendes Forum!
    Guten Abend nichts-wissendes Mitglied... :rofl2[1]::rofl2[1]::rofl2[1]:
    - He, komm... nur Spaß!! Echt jetzt...

    weil:
    Zitat von Der Bolf Beitrag anzeigen
    Ich weiß, dass vor und nach der Schicht das Länderkürzel im Tacho eingegeben werden muss.
    Siehst du: doch nicht so unwissend!!

    Zitat von Der Bolf Beitrag anzeigen
    Frage 1: Warum? Wozu soll das gut sein? Alles im Leben sollte einen Sinn haben.
    Warum musst du auf die Tachoscheibe (analoger Tachograf...) den Abfahrts- und den Endort eintragen... Man möchte nachvollziehen können was du in dem dokumentierten Zeitraum getan hast und welchen Vorschriften du u.U. unterliegst. (Stichwort: Kabotage...)

    Zitat von Der Bolf Beitrag anzeigen
    Frage 2: Kostet es Bußgeld, wenn ich es nicht mache?
    Ja,

    "Nichteinhalten der Vorschriften über das ordnungsgemäße Funktionieren und die richtige Verwendung des Kontrollgerätes. Nichtverwenden des Kontrollgerätes Nichtführen, nicht richtig führen oder nicht vollständiges Führen von Aufzeichnungen über Lenkzeiten, alle sonstigen Arbeitszeiten, die Lenkzeitunterbrechungen und die Ruhezeiten bzw. dessen Beteiligung daran Artikel 3 Abs. 1 oder Artikel 13 VO (EWG) Nr. 3821/85, § 10 Nr. 1 a oder b FPersV Artikel 10 Abs. 1 e AETR i.V.m. Artikel 10 des Anhangs zum AETR § 11 Nr. 1 f FPersV § 6 Abs. 6 Satz 1 FPersV, § 8 Nr. 1 d FPersV Artikel 3 Abs. 1 oder Artikel 13 VO (EWG) Nr. 3821/85, § 10 Nr. 1 a oder b FPersV Artikel 10 Abs. 1 e AETR i.V.m. Artikel 10 des Anhangs zum AETR § 11 Nr. 2 g FPersV § 6 Abs. 6 Satz 1 FPersV § 8 Nr. 1 d FPersV § 14 OWiG"

    Je Arbeitsschicht, wenn
    die Kontrolle dadurch erschwert
    wird 75,-- Euro

    Je Arbeitsschicht, wenn
    die Kontrolle dadurch nicht möglich ist 150,-- Euro

    Je Arbeitsschicht, wenn
    die Aufzeichnungen zweifelsfrei auswertbar sind. Verwarnungsgeld 15,-- Euro, höchstens 35,-- Euro

    Zitat von Der Bolf Beitrag anzeigen
    Herzliche Grüße

    Der Bolf
    ... Gruß zurück...!
    MfG Der Tommy...
    ___________________________________________

    LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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    • #3
      Nun,das mit den Euros funktoniert nur falls ich welche habe.
      Hatte ein paar mal das ich dem sagte:"hab kein Geld!"
      Dann gibts Gefaengnis,war die Antwort.
      Sagte ich,es wuerde ihm billiger kommen wenn ich mit einer Verwarnung wegkomme,bei der Menge wo ich esse. Und,das geht! Wenn du in den naechsten 3 Monate nichts hast ist alles Palletty,andererseits Teuer :-)

      Kommentar


      • #4
        Nicht nur die Länderkürzel...In Spanien muß man zusätzlich auch noch das Gebiet eingeben...
        Baskenland,Iberia usw....
        Wozu??? keine Ahnung...ist halt so...
        die einzige Erklärung,die ich habe,ist,das du in einigen Regionen in Spanien auch mit nem normalen Planenzug sonntags fahren darfst und das bei einer Konntrolle dies halt überprüft werden kann...

        Kommentar


        • #5
          Zu meiner Zeit konnte ich in Spanien ueberall fahren. (?)
          Zitat von Großer Beitrag anzeigen
          Nicht nur die Länderkürzel...In Spanien muß man zusätzlich auch noch das Gebiet eingeben...
          Baskenland,Iberia usw....
          Wozu??? keine Ahnung...ist halt so...
          die einzige Erklärung,die ich habe,ist,das du in einigen Regionen in Spanien auch mit nem normalen Planenzug sonntags fahren darfst und das bei einer Konntrolle dies halt überprüft werden kann...

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