Bezüglich der Lenk- und Ruhezeiten (LuR) ist klarzustellen, dass aufgrund einer EU-Harmonisierungsverordnung in den Artikeln 6 bis 8 der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 (Verordnung des Rates über die Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften) die PKW-Anreise (auch wenn man nicht selber fährt sondern gefahren wird) als Arbeitszeit zählt. Dies geht aus einem Beitrag in einer Fernsehsendung hervor, wo eine LKW-Kontrolle durchgeführt wurde und die nicht berücksichte Anfahrt auf die LuR-Zeit aufgeschlagen wurde. Dadurch ergab sich eine teure Zeitüberschreitung.
Dass der herausgezogene LKW auch gravierende technische Mängel aufwies und ihm eine Weiterfahrt ohne DEKRA-Prüfung und vor Ort Reparatur untersagt werden musste, tut hier nichts zur Sache.
Dass der herausgezogene LKW auch gravierende technische Mängel aufwies und ihm eine Weiterfahrt ohne DEKRA-Prüfung und vor Ort Reparatur untersagt werden musste, tut hier nichts zur Sache.
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