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Was ist das für eine Bescheinigung

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    Moin, diese Bescheinigung habe ich bei einer Polizeikontrolle in Slovenien erhalten. Ich frage mich allerdings wozu sie gut sein soll. In der Kontrolle wurden lediglich meine persönlichen Daten registriert und ich habe einen Ausdruck vom aktuellen Tag gemacht.
    Da es Sprachprobleme gab ist mir nicht klar ob ich diese Bescheinigung für spätere Kontrollen brauch. Denn eine Polizei-Kontrollkarte wurde nicht verwendet. Evtl kann jemand damit mehr anfangen als ich?

  • #2
    Das ist ein Straßenkontrollformular (Art. 19 (3) und 20 (2) VO EG 561/2006).

    Der Kontrolleur belegt, dass er den Zeitraum vom ...2. 11.2010 00.16 Uhr - 22.11.2010 08.30 Uhr überprüft hat und (Kreuz oben rechts bei "Ni ukrepa") keine Aktion (Sanktion) eingeleitet hat.

    Problematisch ist, das der Beginn des Kontrollzeitraumes gelocht ist.

    Die Bescheinigung ist an dieser Stelle eigentlich überflüssig weil sie eigentlich nur bei Sanktionierung (also Bußgeldverfahren) ausgestellt werden muss.

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    • #3
      Zitat von Bigfoot Beitrag anzeigen
      Das ist ein Straßenkontrollformular (Art. 19 (3) und 20 (2) VO EG 561/2006).

      Der Kontrolleur belegt, dass er den Zeitraum vom ...2. 11.2010 00.16 Uhr - 22.11.2010 08.30 Uhr überprüft hat und (Kreuz oben rechts bei "Ni ukrepa") keine Aktion (Sanktion) eingeleitet hat.

      Problematisch ist, das der Beginn des Kontrollzeitraumes gelocht ist.

      Die Bescheinigung ist an dieser Stelle eigentlich überflüssig weil sie eigentlich nur bei Sanktionierung (also Bußgeldverfahren) ausgestellt werden muss.
      Danke für die Info.
      Ich habe das Blatt gelocht, damit ich es abheften kann. Da habe ich nicht drüber nachgedacht das ich Text zerstören könnte. Aber dann brauch ich das Blatt wohl sowiso nicht mitführen?

      Da ich nur für 1 Tag einen Ausdruck machen mußte, wird da wohl auch nur 22.11 gestanden haben.

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      • #4
        Zitat von alterelch Beitrag anzeigen
        Aber dann brauch ich das Blatt wohl sowiso nicht mitführen?
        Nein.
        Es wird keine Sanktionierung oder der Einzug von Aufzeichnungen (Diagrammscheiben) belegt.

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        • #5
          Kann es sein das dieses Schreiben ausgehändigt wurde um in der Firma die Standzeiten zu belegen (nach zu weisen) ?

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          • #6
            Wer weiß schon, warum die slowenische Polizei das gemacht hat? Wenn auf dem Formular nur der kontrollierte Zeitraum vermerkt ist und keine Sanktion, kann die Firma daraus eigentlich nur entnehmen, dass ihr Fahrer korrekt gefahren ist.

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            • #7
              Ich kam darauf weil die Kontrollzeit 8std und 14min beträgt, was die sache nicht einfacher macht.
              Oder der Alteelch wurde vom Kontrollorgan zu diese Pause genötigt (grins)

              P.S Nicht falsch verstehen Alterelch.

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              • #8
                Hallo!
                Vieleicht liege ich falsch, aber mich erinnert dieses Formular sehr an das englische Formular, welches man nach einer Kontrolle bekommt. In England heißt das 4 Wochen keine Kontrolle mehr. Wenn man angehalten wird zeigt man das Formular vor und kann weiterfahren. Aber wie gesagt, ich könnte auch völlig falsch liegen.

                Gruß Schnecke

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