Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Bandscheibenvorfall ist kein Arbeitsunfall

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Bandscheibenvorfall ist kein Arbeitsunfall

    Bei der Beurteilung eines Arbeitsunfalls kommt es darauf an, ob ein ursächlicher zusammenhing
    zwischen schädigendem Ereignis und Gesundheitsschaden besteht. Das geht aus einem Urteil des
    Sozialgericht von Karlsruhe hervor.
    Beim Verladen einer Waschmaschine auf einen Lastwagen, um sie für die Auslieferung bereit zu
    stellen, hatte sich ein Arbeitnehmer einen Bandscheibenvorfall zugezogen. Seinen Antrag auf
    Anerkennung als Arbeitsunfall hatte die zuständige Behörde abgelehnt. Begründung: Es liege kein
    plötzliches von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis vor. Das aber sei Voraussetzung, um
    einen Arbeitsunfall anzunehmen. Auf den vom Arbeitnehmer eingelegten Widerspruch hieß es im
    Widerspruchsbescheid, Bandscheibenvorfälle oder Verletzungen könnten nur dann Unfallfolgen
    sein, wenn begleitende Verletzungen in den betroffenen Segmenten vorlägen. Dies sei beim Kläger
    nicht der Fall. Eine Last von 25 bis 30 Kilogramm sei nicht geeignet , eine isolierte
    Bandscheibenverletzung zu verursachen.
    Dementsprechend sei der Bandscheibenvorfall nicht durch die berufliche Tätigkeit verursacht
    worden, sondern lediglich im Rahmen mehrerer Vorschäden an der Wirbelsäule anlässlich des
    Anhebens der Waschmaschine aufgetreten. Daher liegt kein Arbeitsunfall vor.
    Mit seiner Klage scheiterte der Geschädigte vor dem Sozialgericht Karlsruhe. Entscheidend für die
    Anerkennung als Arbeitsunfall misst der Ursachenzusammenhang zwischen Handlung und
    körperlichen Schaden. Nur wenn im konkreten Fall das Heben der Waschmaschine den
    Bandscheibenvorfall ausgelöst habe, könne von einem Arbeitsunfall ausgegangen werden. Diese
    Voraussetzung verneint dass Karlsruher Gericht.
    Die Kausalitätsbeurteilung habe auf der Basis des aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstandes
    über die Möglichkeiten von Ursachenzusammhängen zwischen bestimmten Ereignissen und der
    Entstehung bestimmter Krankheiten zu erfolgen. Das schließe die Prüfung ein, ob ein Ereignis nach
    wissenschaftlichen Maßstäben überhaupt geeignet war, eine bestimmte körperliche Störung
    hervorzurufen. Beim Hebevorgang sei es zwar zu dem akuten Schmerzereignis gekommen, heißt es
    im Urteil. Dieses Schmerzereignis – der Bandscheibenvorfall – stelle aber eine Gelegenheitsursache
    im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung dar. Denn weder eine plötzliche Änderung der
    Hebesituation, noch eine starke Rotation, noch ein von außen eintretendes Ereignis sind
    dokumentiert. Die Kernspintomografie der Lendenwirbelsäule zeigte, dass bereits zum Zeitpunkt
    des Unfallgeschehens erhebliche degenerative Vorschäden vorhanden gewesen sind, die Ursache für
    den Bandscheibenvorfall waren.
    Quelle:
    SG Karlsruhe, Urteil vom 20.102010.
    Aktenzeichen: S 4 U 2813/09


    Dachte das wäre mal ganz interessant.
    Was heißt hier Leben? Ich mache das nur weil es mein Job ist Mensch zu sein. Und diese kurze Zeitspanne ist bedeutungslos.

  • #2
    nun.Wir muessen zwischen einem Unfall und einer Krankheit unterscheiden.
    Ein Bandscheiben vorfall ist eine Krankheit.
    Unter Unfall faellt es wenn Du beim spannen der Gurte/Plane ausrutscht und auf den Boden faellst,und dir dabei einen Bandscheiben schaden zuziehst.
    Der Schmerz ist wahrscheinlich der selbe,das Krankengeld aber hoeher,denke ich.

    Kommentar


    • #3
      Naja, ist aber schon so wie die Richter sagten. Ein Bandscheibenvorfall ist das Ergebnis einzelner oder Mehrerer Schäden, die im Vorfeld da aufgetreten sind.

      Ein Bandscheibenvorfall ist ja eine Erkrankung der Wirbelsäule, bei der Teile der Bandscheibe in den Raum, in dem das Rückenmark liegt, vortreten.


      Kommentar

      Werde jetzt Mitglied in der BO Community

      Einklappen

      Online-Benutzer

      Einklappen

      128609 Benutzer sind jetzt online. Registrierte Benutzer: 16, Gäste: 128593.

      Mit 180.403 Benutzern waren am 29.03.2024 um 17:05 die meisten Benutzer gleichzeitig online.

      Ads Widget

      Einklappen
      Lädt...
      X