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CMR-Pflicht?

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  • CMR-Pflicht?

    Wann ist der CMR Pflicht?

    Ich fahre eine Zugmaschine, zugelassen in Deutschland. Mein Arbeitgeber hat seinen Sitz in Deutschland. Die Muttergesellschaft hat ihren Sitz in Dänemark.

    Ich habe ausschließlich Trailer der Muttergesellschaft aus Dänemark aufgesattelt.

    Wenn ich in Deutschland lade und grenzüberschreitend fahre schreibe ich einen CMR. Wenn ich in Dänemark lade und in Dänemark ablade schreibe ich ihn auch. Die Dänen behaupten das wäre nicht nötig.

    Ich denke aber doch, da ich ja eine Deutsche Zugmaschine habe. Was ist richtig?

  • #2
    Zitat von alterelch Beitrag anzeigen
    Wann ist der CMR Pflicht?

    Ich fahre eine Zugmaschine, zugelassen in Deutschland. Mein Arbeitgeber hat seinen Sitz in Deutschland. Die Muttergesellschaft hat ihren Sitz in Dänemark.

    Ich habe ausschließlich Trailer der Muttergesellschaft aus Dänemark aufgesattelt.

    Wenn ich in Deutschland lade und grenzüberschreitend fahre schreibe ich einen CMR. Wenn ich in Dänemark lade und in Dänemark ablade schreibe ich ihn auch. Die Dänen behaupten das wäre nicht nötig.

    Ich denke aber doch, da ich ja eine Deutsche Zugmaschine habe. Was ist richtig?
    Moin.
    Klar wir Kloßbrühe: deutscher Unternehmemer, der ein in D zugelassenenes Fzg. für Gütertransporte die mit dt. Personal einsetzt.---CMR-Gesetz!
    Obwoh der Fahrer auch auschtauschbar mit Fahrern anderer Nationalitäten wäre.

    Aber egal was die Dänen sagen: Die haben beim Laden ein CMR-Frachtpapier auszustellen.

    Gruß
    Zitat von Robert Lyndt:
    "Es ist leichter eine Lüge zu glauben, die man schon hundert mal gehört hat, als die Wahrheit, die man noch nie gehört hat."

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    • #3
      Gehört jetzt vielleicht nicht hier her,aber aus der Vergangenheit kenn ich das glaube ich so:
      Im Ausland darf ich maximal eine Tour in diesem Ausland machen mit Be- und Endladestelle in besagtem Ausland...
      das hieß,glaube ich und bin mir der Rechtschreibung auch nicht sicher: Karbotage-Gesetz...
      gibt es das noch?

      Kommentar


      • #4
        Zitat von Großer Beitrag anzeigen
        Gehört jetzt vielleicht nicht hier her,aber aus der Vergangenheit kenn ich das glaube ich so:
        Im Ausland darf ich maximal eine Tour in diesem Ausland machen mit Be- und Endladestelle in besagtem Ausland...
        das hieß,glaube ich und bin mir der Rechtschreibung auch nicht sicher: Karbotage-Gesetz...
        gibt es das noch?
        Ja, glaube 3 Touren pro Woche sind erlaubt.

        Kommentar


        • #5
          Moin.
          Mit 3 Touren ist im Prinzip schon richtig.

          Aber etwas genauer:
          Die Kabotage im Güterkraftverkehr wird in der EU künftig nach Beschluss auf drei Fahrten begrenzt. Die letzte der drei Fahrten muss innerhalb von sieben Tagen im Anschluss an einen internationalen Transport beendet sein. Darauf verständigten sich die europäischen Verkehrsminister in Luxemburg. Gestattet sind zudem maximal drei Kabotage-Fahrten bei der Rückfahrt.
          Jedoch ist in jedem Land, das durchfahren wird, nur eine Kabotage-Fahrt erlaubt. Voraussetzung ist ferner, dass das Fahrzeug leer in den betreffenden Mitgliedstaat einreist. Ist das Fahrzeug beladen, handelt es sich um einen internationalen Transport, nach dem erneut maximal drei Kabotage-Fahrten in dem betreffenden Land zulässig wären
          Gruß
          Zitat von Robert Lyndt:
          "Es ist leichter eine Lüge zu glauben, die man schon hundert mal gehört hat, als die Wahrheit, die man noch nie gehört hat."

          Kommentar


          • #6
            Zitat von alterelch Beitrag anzeigen
            Wann ist der CMR Pflicht?

            Ich fahre eine Zugmaschine, zugelassen in Deutschland. Mein Arbeitgeber hat seinen Sitz in Deutschland. Die Muttergesellschaft hat ihren Sitz in Dänemark.

            Ich habe ausschließlich Trailer der Muttergesellschaft aus Dänemark aufgesattelt.

            Wenn ich in Deutschland lade und grenzüberschreitend fahre schreibe ich einen CMR. Wenn ich in Dänemark lade und in Dänemark ablade schreibe ich ihn auch. Die Dänen behaupten das wäre nicht nötig.

            Ich denke aber doch, da ich ja eine Deutsche Zugmaschine habe. Was ist richtig?
            Moin,

            ich kenn das so das bei grenzüberschreitendem Verkehr der CMR pflicht ist.
            Meiner Meinung nach hat also in deinem Fall der Däne recht.

            Gruß Heiko

            Kommentar


            • #7
              nach HGB (gilt nur für Deutschland) bedarf der Frachtbrief keiner besonderen Form. Ein Frachtbrief nach CMR ist immer bei Transporten zu nutzen, wenn der Absender oder der Empfänger einer der CMR-Mitgliedsstaaten ist.

              CMR Mitgliedsstaaten sind

              Albanien, Armenien, Aserbeidschan, Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Georgien, Griechenland, Großbritannien, Iran, Irland, Italien, Jordanien, Kasachstan, Kirgisistan, Kroatien, Lettland, Libanon, Litauen, Luxemburg, Malta, Marokko, Mazedonien, Moldawien, Mongolei, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowenien, Slowakei, Spanien, Syrien, Tadschikistan, Tschechien, Tunesien, Turkmenistan, Türkei, Ukraine, Ungarn, Usbekistan, Weißrussland, Zypern

              Stand: 13.Nov. 2008
              MfG Der Tommy...
              ___________________________________________

              LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

              Kommentar


              • #8
                Was kostet es strafe, wenn man keinen hat, aber einen Braucht?

                Kommentar


                • #9
                  Zitat von tommyk Beitrag anzeigen
                  nach HGB (gilt nur für Deutschland) bedarf der Frachtbrief keiner besonderen Form. Ein Frachtbrief nach CMR ist immer bei Transporten zu nutzen, wenn der Absender oder der Empfänger einer der CMR-Mitgliedsstaaten ist.

                  CMR Mitgliedsstaaten sind

                  Albanien, Armenien, Aserbeidschan, Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Georgien, Griechenland, Großbritannien, Iran, Irland, Italien, Jordanien, Kasachstan, Kirgisistan, Kroatien, Lettland, Libanon, Litauen, Luxemburg, Malta, Marokko, Mazedonien, Moldawien, Mongolei, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowenien, Slowakei, Spanien, Syrien, Tadschikistan, Tschechien, Tunesien, Turkmenistan, Türkei, Ukraine, Ungarn, Usbekistan, Weißrussland, Zypern

                  Stand: 13.Nov. 2008
                  Ist das jetzt 'ne Antwort auf die Eingangsfrage oder einfach nur mal so geposted?
                  Wenn Antwort dann versteh ich sie nicht

                  Gruß Heiko

                  Kommentar


                  • #10
                    Zitat von heiko Beitrag anzeigen
                    Ist das jetzt 'ne Antwort auf die Eingangsfrage oder einfach nur mal so geposted?
                    Wenn Antwort dann versteh ich sie nicht

                    Gruß Heiko
                    Dann nochmal anders:

                    Es gibt nationale Regelungen für den Frachtbrief: in Deutschland das HGB (Handelsgesetzbuch - hier speziell § 408)...

                    Und...

                    Es gibt internationale Regelungen - das Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr(CMR)

                    Die nationalen Regelungen - und - solche könnte es in jedem Staat geben (auch in Dänemark) gelten nicht beim grenzüberschreitenden Transport. Dafür gibt es - für die in meinem Beitrag aufgezählten - CMR Staaten, den Frachtbrief nach CMR. Das Fahrzeug hat damit nichts zu tun. Entscheidend ist der Transport (Start - Ziel...)

                    Natürlich darf auch innerhalb eines Landes (nationaler Transport) der CMR Frachtbrief benutzt werden.

                    Jetzt besser?
                    MfG Der Tommy...
                    ___________________________________________

                    LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

                    Kommentar


                    • #11
                      Zitat von celader Beitrag anzeigen
                      Was kostet es strafe, wenn man keinen hat, aber einen Braucht?
                      das ist auch von Land zu Land verschieden,wie so vieles. In Österreich kommst mit 20 Euronen davon, in Frankreich isses etwas teurer(die genaue Summe hab ich vergessen oder verdrängt)
                      Gruß Holger :D:D

                      Kommentar


                      • #12
                        Zitat von tommyk Beitrag anzeigen
                        Dann nochmal anders:

                        Es gibt nationale Regelungen für den Frachtbrief: in Deutschland das HGB (Handelsgesetzbuch - hier speziell § 408)...

                        Und...

                        Es gibt internationale Regelungen - das Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr(CMR)

                        Die nationalen Regelungen - und - solche könnte es in jedem Staat geben (auch in Dänemark) gelten nicht beim grenzüberschreitenden Transport. Dafür gibt es - für die in meinem Beitrag aufgezählten - CMR Staaten, den Frachtbrief nach CMR. Das Fahrzeug hat damit nichts zu tun. Entscheidend ist der Transport (Start - Ziel...)

                        Natürlich darf auch innerhalb eines Landes (nationaler Transport) der CMR Frachtbrief benutzt werden.

                        Jetzt besser?
                        Jo, danke:)

                        Gruß Heiko

                        Kommentar


                        • #13
                          Also, eigentlich hatte ich gedacht das mal jemand die CMR Versicherung anspricht. Denn darum scheint es ja meiner Firma zu gehen. Denn kontrollieren tut eh kaum einer ob der CMR geschrieben wurde.

                          Kommentar


                          • #14
                            Zitat von alterelch Beitrag anzeigen
                            Also, eigentlich hatte ich gedacht das mal jemand die CMR Versicherung anspricht. Denn darum scheint es ja meiner Firma zu gehen. Denn kontrollieren tut eh kaum einer ob der CMR geschrieben wurde.
                            Die greift ja National eh nicht.Egal ob du einen CMR ausgefüllt hast innerhalb DK.

                            Interessanter wäre die Frage wenn ich national einen transport durchführe und nur zum Tanken/einkaufen kurz nach DK fahre mit dem geladenen Fahrzeug.Auch wenn,s nicht erlaubt ist. Machen das doch hunderte.-Wenn dann was passiert,würden mich die Folgen mal interessieren.
                            Ich hätte auch nicht,s schreiben können!Aber das wollt ich nicht.

                            Kommentar


                            • #15
                              Nun ja,

                              also mit dem Auflieger hinten dran würde ich es nicht machen.
                              Wenn du dies vorhast...nimm nur die Zugmaschiene....stell denn Auflieger vorher ab.

                              Mfg Kraftfahrer :36_1_7[1]:
                              _____________________


                              Allzeit gute Fahrt! :devil[1]:

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