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Ladungssicherung im Kühler?

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  • Ladungssicherung im Kühler?

    Da ich Kühler fahre, mache ich mir wenn ich ehrlich bin, meist nicht so viel Gedanken um die Ladungssicherung. Ich kann oft den Trailer aus hygienischen Gründen gar nicht betreten. Wenn ich dann losfahre bin ich meist auch noch verblombt.

    Wenn da mal eine Pallette umfällt, bekommt Otto-Normalverbraucher das ja gar nicht mit. Die Ware gefährdet dann ja nicht die anderen. Und den Schaden muss der Verlader dann ja wohl tragen.
    Das einzige auf das ich achte sind die Gewichte und Achslasten und wenn ich kann die Einladetemperaturen.

    Bei hängendem Fleisch ist das etwas anderes, wenn ich merke das die Rohrbahnen nicht verschlossen sind (ich höre und spüre es) fahre ich nicht von der Ladestelle weg.

    Aber, wie kontrolliert denn die Polizei die Ladung? Da gibt es doch sicher Probleme......?



    :36_1_7[1]:

  • #2
    Zitat von alterelch Beitrag anzeigen
    Aber, wie kontrolliert denn die Polizei die Ladung? Da gibt es doch sicher Probleme......?
    Türen kann man grundsätzlich aufmachen - auch die von fahrenden Kühlschränken..
    Sind die Trailer verblombt, muss man sich die Plombe genau ankucken:
    Zollplomben sind fast immer tabu - sie dürfen außer bei konkreter Gefahr nur im Beisein des Zoll geöffnet werden (die kommen aber meist gern und schnell).
    Andere Plomben sind rechtlich nicht geschützt - sie können jederzeit geöffnet werden. Da hier aber oft das Problem entsteht, dass der Fahrer die Ladung nicht oder nur nach aufwändiger Inventur abgenommen kriegt, sollte das Öffnen der Plombe durch die Polizei im Frachtschein dokumentiert werden. Weiterhin (so mache ich das jedenfalls) macht es Sinn, eine neue Plombe anzubringen und die neue Nummer auf dem Frachtschein zu vermerken.

    Hinsichtlich der LaSi kann bei formschlüssiger Beladung im Kühler grundsätzlich auf zusätzliche Sicherung verzichtet werden. Problematisch sind aber immer wieder die Ladelücken zum Heckportal - bzw. die Sicherung nach hinten grundsätzlich: Was da maches (Zauber-) Klemmbrett an Massekräften aufnehmen soll...

    Gruß Bigfoot

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    • #3
      Zitat von Bigfoot Beitrag anzeigen
      Türen kann man grundsätzlich aufmachen - auch die von fahrenden Kühlschränken..
      Danke für die Info,

      aber was passiert wenn ich hängendes Fleisch geladen habe? Das Fleisch ist dann ja nicht verpackt auf dem Trailer.

      Ich meine Hygiene usw. Dann macht man doch nicht einfach die Türen auf, oder? Muss ich da nicht erst in einen Bereich gebracht werden der Hygienisch einwandfrei ist?


      Ach ja, mir stehen nur Spannstangen zur Verfügung. Die halten gar nichts aus. Unsere Trailer bieten da nicht viele Möglichkeiten. Wenn ich mir da mal Bilder von richtiger Sicherung nach hinten ansehen dürfte?

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      • #4
        Zitat von alterelch Beitrag anzeigen
        ...aber was passiert wenn ich hängendes Fleisch geladen habe? Das Fleisch ist dann ja nicht verpackt auf dem Trailer.
        Ich meine Hygiene usw. Dann macht man doch nicht einfach die Türen auf, oder? Muss ich da nicht erst in einen Bereich gebracht werden der Hygienisch einwandfrei ist?
        Das wäre mir neu. Sicherlich öffnen wir die Fahrzeuge nicht unnötig. Aber spezielle Regeln für die Kontrolle - Hmmm. Im Netz habe ich das gefunden
        http://www.marburger-neue-zeitung.de...er_tropft.html

        Autobahnparkplatz und Hygieneschleuse? Eher nicht ...

        Ach ja, mir stehen nur Spannstangen zur Verfügung. Die halten gar nichts aus. Unsere Trailer bieten da nicht viele Möglichkeiten. Wenn ich mir da mal Bilder von richtiger Sicherung nach hinten ansehen dürfte?
        Guter Ersatz für die Spannstagen sind Sperrbalken. Sie werden formschlüssig in Schienen eingerastet. Diese Schienen können nachgerüstet werden.
        Was auch gut funktioniert aber selten zu sehen ist sind Airbags. Das sind Luftsäcke in verschiedenen Größen und Güteklassen meist auch zur mehrmaligen Verwendung. Du legst den leeren Sack einfach hinter die Ladung und füllst ihn mit Druckluft aus dem Bordnetz: Sehr saubere und leicht zu händelnde Lösung.

        Gruß Bigfoot

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        • #5
          Einige meiner Jungs lieben diese Klemmstangen. Sie sammeln sie förmlich. Anstatt die letzten 4 Paletten mit Möhren quer zu stellen, stellen sie die eine Palette lieber an die Seite und verbarrikadieren sie mit Klemmstangen. Mit einem vernünftigen Formschluß nach hinten brauchten sie die Dinger nicht. Dann würde der Sperrbalken, den man noch gut erkennen kann, völlig ausreichen.
          So eine Palette mit Möhren wiegt um die 600 Kilo. Oft genug musste der Fahrer die losen Möhren am Zielort wieder einsammeln, weil die Klemmstangen das Gewicht in der Kurvenfahrt nicht halten konnten.
          Siehe Foto (leider zu groß für das Forum):

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          • #6
            Zitat von Bigfoot Beitrag anzeigen
            Autobahnparkplatz und Hygieneschleuse? Eher nicht ...
            Nochmals danke Dir für die Infos.

            Kann sein das es nicht Dein Fachgebiet ist oder ich dummers Zeug rede. Aber nach meiner Kenntnis darf die Polizei nicht, wenn ich sie vorher darauf aufmerksam mache, die Türen öffnen bei hängendem Fleisch. Da gehört zumindest ein Veterinär mit in die Kontrolle der dann bestätigt das die Ware trotz Öffnung der Türen keinen Schaden genommen hat.
            Es muss ja irgenwie seinen Grund haben, das ich nach der Reinigung des Innenraums ein Zertifikat erhalte und dann im Schlachtbetrieb an sogenannten Hygiene Rampen laden muss. Wenn man dann einfach auf der Autobahn die Türen wieder öffnen kann war ja vorher alles Sinnlos?

            Ach so, die Luftsäcke hatte ich selber schon mal auf dem Trailer. Die hatte ich bei meiner Frage wohl schon wieder vergessen.

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            • #7
              Zitat von alterelch Beitrag anzeigen
              Kann sein das es nicht Dein Fachgebiet ist oder ich dummers Zeug rede. Aber nach meiner Kenntnis darf die Polizei nicht, wenn ich sie vorher darauf aufmerksam mache, die Türen öffnen bei hängendem Fleisch. Da gehört zumindest ein Veterinär mit in die Kontrolle der dann bestätigt das die Ware trotz Öffnung der Türen keinen Schaden genommen hat.
              Ich wüßte nicht, was einer Verkehrskontrolle entgegenstehen sollte - trotzdem habe ich mal den Vetrinär im Nachbargebäude angerufen. Auskunft:
              Natürlich darf die Polizei überall kontrollieren - sollte dabei aber ein wenig Fingerspitzengegühl an den Tag legen:
              - nicht unnötig auf dem Fahrzeug herumlaufen
              - Schuhe reinigen oder (besser noch) Einwegüberzug benutzen
              - Kittel oder Umhang benutzen.

              Die Anwesenheit des Vetrinärs in der Kontrolle ist nicht erforderlich.
              Aus meiner Sicht gehört es allerdings zum Selbstverständlichen, auf Verlangen des Fahrers die Kontrolle (z.B. auf dem Frachtbriref) zu dokumentieren.

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