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Blaulicht, darf ich überholen?

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  • Blaulicht, darf ich überholen?

    Ist mir gerade eingefallen. Vor Jahren, meine Frau war auf der Tour mit, bin ich mit dem leeren LKW auf ein Feuerwehrauto mit eingeschaltetem Blaulicht aufgefahren. Es war eine Autobahn irgenwo in Deutschland.

    Als das Feuerwehrauto einen Berg nur mit ca 60 km/h hoch fahren konnte, ist es mir zu bunt geworden und ich habe es überholt.

    Da sagt meine Frau das dürfte ich nicht.

    Habe ich damals einen Fehler gemacht? Die Autobahn war glaube ich Dreispurig, überholen war erlaubt.

    Was sagt ihr?

  • #2
    Das Blaulicht mit Einsatzhorn bedeutet laut StVO, dass alle übrigen Verkehrsteilnehmer sofort freie Bahn zu schaffen haben.

    Ich sehe es so, dass wenn das Feuerwehrfahrzeug mit 60 fuhr , egal ob nur mit Blaulicht oder Blaulicht und Einsatzhorn ,und Du locker mit 80 weiterfahren könntest, es nach dem Überholen in seiner freien Bahn mit Sicherheit nicht behindert hast.
    Etwas anderes ist es, wenn Du es überholst und kommst dann zB auf eine Unfallstelle zu, zu dem das Feuerwehrfahrzeug hin unterwegs ist. Dann muß die Rettungsgasse zwischen links und Mitte gebildet werden und das Feuerwehrfahrzeug muss mit Blaulicht und Einsatzhorn fahren.
    Zuletzt geändert von BAB2; 30.10.2010, 09:26.

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    • #3
      @BAB2: Prinzipiell sehe ich das genauso wie du - aber du schreibst:

      Zitat von BAB2 Beitrag anzeigen
      Das Blaulicht bedeutet laut StVO, dass alle übrigen Verkehrsteilnehmer sofort freie Bahn zu schaffen haben.
      Meines Wissens gilt das nur dann, wenn gleichzeitig das Martinshorn eingeschaltet ist. Nur dann können Einsatzfahrzeuge hoheitliche Sonderrechte für sich beanspruchen.

      Man sieht oft, dass ein Streifenwagen eine Unfallstelle mit Blaulicht absichert. Der steht dann da - und dem muss man keinen Platz machen...
      Hier kannst du deinen Punktestand in Flensburg erfahren.

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      • #4
        Rainer, hab es korrigiert...hast natürlich recht, weil ich das Wort Einsatzhorn unterschlagen hatte. Macht ja auch keinen Sinn, sich freie Fahrt "verschaffen" zu wollen, wenn es keiner hören kann...:unibrow:

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        • #5
          Hallo. Hab mal ein Urteil irgendwo gelesen,in dem stand,daß Blaulichtfahrzeuge auf Einsatzfahrt grundsätzlich nicht überholt werden dürfen. Als Begründung stand da,daß sich ein solches Fahrzeug nicht zwingend an die Verkehrsregeln halten muß,also man auch nicht weiß,was es als nächstes tut,wie zum Beispiel plötzlich wenden. Für mich eigentlich sowieso klar,daß ich so ein Fahrzeug grundsätzlich nicht überhole. Fahren ja sowieso nur Kurzstrecken und sind bald wieder weg. Schöne Grüße Andi.

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          • #6
            Ich hätte auch zu überlegen da vorbei zu ziehen.Obman das darf,weiss ich nicht. Aber so wie beschrieben-wenn das Auto halt nur 60km/h fährt,wäre ich wohl auch vorbei gezogen.
            Ich hätte auch nicht,s schreiben können!Aber das wollt ich nicht.

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            • #7
              Ich sehe da kein Problem... Wenn jegliche Behinderung und Gefährdung ausgeschlossen ist kannst du überholen...
              MfG Der Tommy...
              ___________________________________________

              LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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              • #8
                Zitat von tommyk Beitrag anzeigen
                Ich sehe da kein Problem... Wenn jegliche Behinderung und Gefährdung ausgeschlossen ist kannst du überholen...
                Behindert habe ich ihn damals nicht.

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                • #9
                  Moin,

                  mir ist folgendes passiert: Sa früh 8uhr auf der BAB, Sonne und Nebel, wenig Verkehr.
                  Ein Feuerwehrwagen fährt auf die BAB, dahinter ein Begleitfahrzeug. Der Fw-wagen hatte ein eine große Verkehrstafel hinten dran was auch die Straßenmeistereien zur Baustellen Absicherung benutzen. Das Fahrzeug dahinter hatte kein Blaulicht an. Ich also links raus und sah dann das Blaulicht vom ersten Fahrzeug und hab mich gewundert wieso die Straßenmeisterei mit Blaulicht fährt. Beim überholen hab ichs dann erkannt, Feuerwehr mit Blaulicht und Martinshorn! Die Fw-männer im Wagen guckten mich an als ob ich nicht ganz dicht wäre, ich blieb aufm Gas stehen und zog mit ach und krach vorbei. Der Kollege hinter mir tat das selbe.
                  Im Rückspiegel sah ich dann wie das Begleitfahrzeug mit Blaulicht die linke Spur dicht machte. Ein Km weiter sah ich den Grund fürs ganze. Ein brennender Pkw auf der Standspur die aber schon von Feuerwehr und Polizei abgesichert war. Im nachhinein ist mir das sehr peinlich, ich weiß nicht was mich da geritten hat und wieso ich die Situation nicht gleich erkannt habe. Ich hatte 35 t, wäre eine Steigung gekommen hätten die mich wieder überholen müssen, zum Glück kam keine.
                  Am liebsten würde ich mich bei denen entschuldigen für mein Verhalten, denn ich bin ja der Profi auf der Straße und hätte es erkennen müssen.
                  Na ja, ging ja noch mal alles gut.

                  Gruß Heiko

                  Kommentar


                  • #10
                    Zitat von heiko Beitrag anzeigen
                    Moin,

                    mir ist folgendes passiert: Sa früh 8uhr auf der BAB, Sonne und Nebel, wenig Verkehr.
                    Ein Feuerwehrwagen fährt auf die BAB, dahinter ein Begleitfahrzeug. Der Fw-wagen hatte ein eine große Verkehrstafel hinten dran was auch die Straßenmeistereien zur Baustellen Absicherung benutzen. Das Fahrzeug dahinter hatte kein Blaulicht an. Ich also links raus und sah dann das Blaulicht vom ersten Fahrzeug und hab mich gewundert wieso die Straßenmeisterei mit Blaulicht fährt. Beim überholen hab ichs dann erkannt, Feuerwehr mit Blaulicht und Martinshorn! Die Fw-männer im Wagen guckten mich an als ob ich nicht ganz dicht wäre, ich blieb aufm Gas stehen und zog mit ach und krach vorbei. Der Kollege hinter mir tat das selbe.
                    Im Rückspiegel sah ich dann wie das Begleitfahrzeug mit Blaulicht die linke Spur dicht machte. Ein Km weiter sah ich den Grund fürs ganze. Ein brennender Pkw auf der Standspur die aber schon von Feuerwehr und Polizei abgesichert war. Im nachhinein ist mir das sehr peinlich, ich weiß nicht was mich da geritten hat und wieso ich die Situation nicht gleich erkannt habe. Ich hatte 35 t, wäre eine Steigung gekommen hätten die mich wieder überholen müssen, zum Glück kam keine.
                    Am liebsten würde ich mich bei denen entschuldigen für mein Verhalten, denn ich bin ja der Profi auf der Straße und hätte es erkennen müssen.
                    Na ja, ging ja noch mal alles gut.

                    Gruß Heiko

                    Hallo. Genau das meinte ich! Also bricht man sich keinen ab,wenn man mal dahinter bleibt,dauert ja eh nicht lang. Schöne Grüße Andi.

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                    • #11
                      Hallo zusammen,

                      Die Verwendung von blauem Blinklicht ist in § 38(2) StVO geregelt:

                      Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.
                      Die Bedeutung für andere Verkehrsteilnehmer kann man einfach mit "Achtung" beschreiben. Wie ist dass nun aber mit dem Überholen? Die Regeln des Überholens stehen in § 5 StVO. Zum Verhalten bei einem langsam mit Blaulicht vorausfahrenden Fahrzeug steht da nichts geschrieben - oder doch?

                      § 5 (3) Nr. 1 StVO verbietet das Überholen bei unklarer Verkehrslage. Einfach gesagt ist dass immer dann der Fall, wenn man zu Beginn des Überholmanövers nicht sicher abschätzen kann, ob man den Überholvorgang sicher
                      - beginnen
                      - durchführen und
                      - abschließen
                      kann.
                      Die Frage lässt sich also nicht pauschal beantworten - es kommt auf den Einzelfall an.

                      Gruß Bigfoot

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                      • #12
                        Ich überhole ja auch einen Schwertransport mit Polizeiwagen und Blaulicht vor dem LKW, wenn das Begleitfahrzeug nur (Achtung) und kein Überholverbot signalisiert. Natürlich immer nur, wenn die dafür benötigte Strecke überschaubar und ausreichend seitlicher Platz vorhanden ist.

                        Jetzt kommen wir da aber wieder zu einem anderen Fred:

                        Sicherheitshalber benutze ich dann die 3. Spur, falls vorhanden, wenn von hinten absolut nichts zu sehen ist.

                        Ich denke mal, dass sowas von den Ordnungshütern toleriert wird.

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                        • #13
                          ich würde wohl eher auch dahinter bleiben. weniger wegen der unklaren rechtslage als vielmehr aufgrund einer unerfreulichen erfahrung. hab in frankreich mal nen winterdienst überholt,der mit blaulicht fuhr. die jungs haben beides, blaues und oranges licht. blau bedeutet generelles überholverbot bei denen und kostet leider um einiges mehr als die üblichen 90 euronen für einen normalen überholverstoß. zusammen mit den 90 eus wegen des fehlenden fangstricks um meinen oberkörper durfte ich 440 kröten berappen :-(.
                          letzten endes hat es aber auch eigentlich keiner sooo eilig,in den meisten fällen liegt der einsatzort solcher fahrzeuge vor der nächsten ausfahrt. <br />

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                          • #14
                            Will kein neues Thema anfangen, mein Problem ist, weiß manchmal nicht, wie ich mich richtig beim Blaulicht verhalten soll. Z.B. bin in einer Baustelle auf der Autobahn gefahren und gesehen, dass von einer Einfahrt vor mir Polizei mit Blaulicht auf die Autobahn rauffahren möchte. Bin nach links gefahren und verlangsammt, was ich mir nicht so ganz sicher bin, ob es richtig war.

                            Diese Woche hatte ich aber ein Erlebniss, wo ich auch nicht so richtig weiß, was ich denken soll. Habe auf der A3 eine 4,4m breite Ladung begleitet. Wir mußten teils über Standstreifen fahren. Also mußte ich vor jede Ausfahrt die linke Spur zumachen, dass der Transport nach links fahren kann um die rauffahrende Fahrzeuge nicht zu gefährden. Und vor einer Ausfahrt ist rechts neben mir die Polizei aufgetaucht und haben Blaulicht angemacht. Habe nach rechts geblinkt und habe meinen Kollegen gesagt, wir werden wohl nach rechts fahren müssen, die Polizei mit Blaulicht ist neben mir. Die Polizei hat sich nach links verschoben und haben auf mich gestikuliert, Blaulicht wieder aus, ich habe es so begriffen, dass wir anhalten sollen. Gott sei Dank haben meine Kollegen richtig reagiert und sind nicht nach rechts gefahren, weil sich in der Einfahrt Fahrzeuge befunden haben!!! Und am Ende der Einfahrt haben wir angehalten. Nur die Polizei ist weiter gefahren und ich wußte überhapt nicht, was los ist!!
                            Kann es ein Blaulichtfahrzeug wirklich so eilig haben, das solche gefährliche Situationen entstehen? Sich es sogar so erzwingen? Ich war so sauer, dass ich die 110 angerufen habe und gefragt habe, was das sein sollte, und mitgeteilt, dass sich auf der A3 ein gefährliches Polizeifahrzeug bewegt. Danach habe ich die zuständige Autobahnpolizei angerufen und auch gefragt, was es sein sollte, habe dann gedacht, vielleicht vor uns ein Unfall und wir sollen stehen bleiben, war aber nix!!
                            Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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