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Bußgeldverfahren bei Ausländischen Verkehrsteilnehmern

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  • Bußgeldverfahren bei Ausländischen Verkehrsteilnehmern

    Ich beschreibe konkretes Beispiel, wo ein Kollege mit schlechtem technischem Zustand auf dem Weg zu Werkstatt erwischt wurde. Sein Auflieger ist schief gelaufen, Hydraulik war defekt.

    Er hat eine Einladung zu Dekra bekommen. Dann eine Mitteilung bekommen, seine Firma soll 1380,- Überweisen, sonst lassen die ihm nicht weiter fahren.


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    Ich wollte zuerst schriftlich haben, wofür die Firma eigentlich bezahlen soll. Protokolle und Rechnungen. Nach langem hin und her habe ich etwas bekommen, aber den richtigen Busgeldbescheid, den man dann als Grundlage bei einem Anwalt braucht, bekommen wir angeblich erst in 6 Wochen.
    Mein Problem ist, am Ort und Stelle wird oft was anderes gesagt, als dann im Busgeldbescheid steht. Ist es wirklich die richtige Vorgehensweise?
    Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

  • #2
    Hallo Helena,

    ich gehe mal davon aus, Dein Kollege ist der Polizei aufgefallen, man hat ihn mit zur Dekra genommen, weil sein Fahrzeug Mängel aufwies, die auf einen verkehrsunsicheren Zustand deuten ließen ? Du schriebst ja selber von einem schlechten, technischen Zustand.

    Davon ausgehend, daß ein Hydraulikproblem zur Vekehrsunsicherheit führt, bedeutet dies, dass der LKW so nicht weiterfahren darf, bis der Mangel behoben ist, da er eine große Gefahr für die anderen Verkehrsteilnehmer darstellt. Dafür muß er das Fahrzeug an Ort und Stelle reparieren/lassen und eine Sicherheitsleistung mit allen Unkosten ( zB Dolmetscher, Kosten der Untersuchung) wird fällig. Weil die Landkreise nicht im Ausland das Geld eintreiben können, wird die Sicherheitsleistung vorab erhoben. Später bekommst Du einen Bußgeldbescheid über den Zustellungsbevollmächtigten. Eine Rechnung der Reparatur dürfte der Fahrer eigentlich ausgehändigt bekommen, ebenso ein Protokoll der Polizei, auf dem tatsächlich vermutlich nur die Tatbestandsnummer steht.

    Wenn Du nun den endgültigen Bußgeldbescheid bekommst, bleibt Dir bestimmt der Rechtsweg über einen Anwalt offen.

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    • #3
      Zitat von BAB2 Beitrag anzeigen
      . Eine Rechnung der Reparatur dürfte der Fahrer eigentlich ausgehändigt bekommen, ebenso ein Protokoll der Polizei, auf dem tatsächlich vermutlich nur die Tatbestandsnummer steht.
      Wir sollten zuerst gar nichts schriftlich bekommen. Das einzige war die Aufforderung zu bezahlen, mit der Bedingung, die Überweisungsbestätigung zurück zu faxen. Erst als ich darauf bestanden habe, Protokolle und Rechnungen zu sehen, sind die geschrieben worden. Vielen Dank für die Antwort.
      Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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      • #4
        Hm.....eigentlich regelt der Fahrer das mit seiner Firma und der Fahrer wird ja nicht irgendwas erfinden.....und bekommt, wenn alles in Ordnung ist, das Protokoll und auch die Rechnung in schriftlicher Form mit. Er wird normalerweise nie ohne irgendwelche Belege nach Tschechien zurückkommen.

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        • #5
          Helena, wurde bei Euch eigentlich noch ein Gewinnabschöpfungsverfahren betrieben? Oder ist das Hydraulikproblem plötzlich aufgetreten?

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          • #6
            Zitat von BAB2 Beitrag anzeigen
            Helena, wurde bei Euch eigentlich noch ein Gewinnabschöpfungsverfahren betrieben? Oder ist das Hydraulikproblem plötzlich aufgetreten?
            Hallöööö,was ist denn ein Gewinnabschöpfungsverfahren?
            Das hab ich noch nie gehört.
            Mfg
            Fernweh79

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            • #7
              Joa, ist RELATIV neu.

              Hier geht es darum, dass ein verkehrsunsicherer LKW durch die Gegend fährt, obwohl er das aufgrund seines mangelhaften Zustands gar nicht mehr darf. Durch diese "illegalen" Fahrten spart er zB erstmal Reparaturen ein und fährt den LKW eigentlich länger, als er dürfte.

              Oder überladene LKW, die durch die Überladung den Einsatz eines 2. LKW einsparen.

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              • #8
                Gewinnabschöpfung kenne ich, hat mir schon vor eine Weile der Bigfoot erklärt und freut mich sehr, dass er sich hier auch angemeldet hat. In diesem Falle hat die Firma kaum Gewinn gemacht, das Problem war die Komunikation. Die Firma hat einen Service über Internet gesucht und haben angeblich einen in Leipzig gefunden. Ich persönlich bin der Meinung, der Fahrer sollte aus Berlin gar nicht losfahren. Wir sind dazu angerufen, als er schon unterwegs war. Ich denke, diese Strafe haben die verdient, hoffentlich haben die daraus gelernt.
                Die Vorgehensweise der Polizei war aber sehr merkwürdig. Z.B. sind persönliche Unterlagen des Fahrers beschlagnamht worden, obwohl er darauf aufmerksamm gemacht hat, das dabei auch Kreditkarten und Bargeld sind.
                BAB2 ich denke, du wunderst dich über die Höhe der Strafe. 650€ davon soll Dekra Gutachten kosten.
                Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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                • #9
                  Zitat von BAB2 Beitrag anzeigen
                  Joa, ist RELATIV neu.

                  Hier geht es darum, dass ein verkehrsunsicherer LKW durch die Gegend fährt, obwohl er das aufgrund seines mangelhaften Zustands gar nicht mehr darf. Durch diese "illegalen" Fahrten spart er zB erstmal Reparaturen ein und fährt den LKW eigentlich länger, als er dürfte.

                  Oder überladene LKW, die durch die Überladung den Einsatz eines 2. LKW einsparen.
                  Danke für deine Aufklärung,sowas in der art hab ich mir gedacht,aber echt noch nie gehört.Find ich sehr gut,denn es kann ja nicht sein das manche mit Schrott noch mehr verdienen als andere und noch ungestraft den Verkehr gefährden.
                  Mfg
                  Fernweh79

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                  • #10
                    Hallo Helena, hallo Forum,

                    grundsätzlich ist es schwierig die Arbeit von Kollegen zu beurteilen wenn man nicht dabei gewesen ist.
                    Hier ist es jedenfalls so, dass ein mängelbehaftetes Fahrzeug im Fließverkehr festgestellt wurde und die Kollegen es offensichtlich im Rahmen der Beweissicherung einer unabhängigen Sachverständigenorganisation (Dekra) zur Untersuchung vorgeführt haben.

                    Der Sachverständige soll dabei u.a. folgende Fragen beantworten:
                    - welche Mängel liegen am Fahrzeug vor?
                    - wie stark sind sie ausgeprägt?
                    - hätten die Mängel Fahrer und Halter im Rahmen der üblichen und zumutbaren Fahrzeugkontrollen (Fahrer: Abfahrtskontrolle) auffallen müssen?
                    - könnten es Streckenschäden sein?

                    Im Ergebnis wird dann meistens ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
                    Bei Ausländern ist es darüber hinaus meist (noch) erforderlich, die Erbringung einer Sicherheitsleistung (SL) zur eventuellen (!) Bedienung des später rechtskräftigen Bußgeldbescheides mit den Verfahrenskosten anzuordnen. Diese SL stellt noch keine Strafe dar. Es wird lediglich eine bestimmte Summe zur Begleichung der späteren Forderung hinterlegt.
                    Gegen den eigentlichen Bußgeldbescheid hat man die üblichen Rechtsmittel (Widerspruch ...). Hat man Glück und dass Verfahren wird eingestellt erhält man die hinterlegte SL zurück.

                    @Helena: Das von dir hochgeladene Dokument ist offensichtlich eine Aufforderung zur Einzahlung einer Sicherheitsleistung. Für meinen Geschmack enthält es sehr wenig Informationen für den Betroffenen - etwas mehr Transparenz wäre wünschenwert.

                    Weiterhin ist die Konstruktion "Fahrzeug erst fahren lassen, wenn SL bezahlt" äußerst fragwürdig.
                    Die Zurückhaltung des Fahrzeugs ist bei Verletzung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (StVO, StVZO) nur möglich, wenn
                    - sich die Anordnung der SL gegen den Eigentümer des Fahrzeugs richtet
                    - der Wert des Fahrzeuges in angemessenem Verhältnis zur geforderten SL steht.
                    Richten sich die Forderungen nur gegen den Fahrer, kann auch nur sein Eigentum "angegriffen werden.

                    Soll bei Forderungen gegen den Halter tatsächlich zunächst das Fahrzeug als SL einbehalten werden, muss das entsprechend protokolliert werden.

                    Gruß Bigfoot

                    Kommentar


                    • #11
                      @Bigfoot:
                      Das ist sehr interessant zu erfahren und auch verständlich geschrieben...Eswäre schön,wenn man immer solche Erklärungen bekommen würde und nicht nur gesagt bekäme,gegen welche Paragraphen man verstoßen hat:)

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                      • #12
                        Vielen Dank Bigfoot.
                        Wie ich geschrieben habe, eine Strafe hat die Firma und auch der Fahrer verdient, nur das rundum hätte anders laufen können. Übrigens das Thema Bußgeldverfahren soll im November als bundesweites Thema der Fernfahrerstammtische sein. Schade nur, dass ich um die Zeit immer arbeiten muß :36_1_4[1]:
                        Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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                        • #13
                          Zitat von Bigfoot Beitrag anzeigen
                          Soll bei Forderungen gegen den Halter tatsächlich zunächst das Fahrzeug als SL einbehalten werden, muss das entsprechend protokolliert werden.
                          Bigfoot, dazu würde ich doch noch was fragen wollen. Dieses Protokoll, muß der Fahrer es gesehen haben und ev. unterschreiben müssen, und eine Kopie bekommen?
                          Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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                          • #14
                            Die Polizei Bremen hat einen tschechischen Schwertransport wegen einer geteilte Ladung abgestellt. Als Sicherheitsleistung haben die außer anderem auch den tschechischen Personalausweis behalten. Ist es rechtens?
                            Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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                            • #15
                              Hallo Helena,

                              in diesem Fall wurden die Papiere offensichtlich nicht als Sicherheitsleistung (§ 132 StPO) sondern als "Pfand" zur Kontrolle des Verbots der Weiterfahrt einbehalten.
                              Die Polizei kann in diesem Fall alles (verhältnismäßige) tun, um die Weiterfahrt des Transportes zu verhindern. Das vorübergehende Verwahren von bestimmten Papieren ist dabei noch eine Maßnahme am unteren Ende der Skala: In manchen Bundesländern werden die pinkfarbenen Zurrketten der Fa. RUD durch die Fahrwerke gezogen und verschlossen....

                              Bigfoot

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