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Für alle die auch mal Altpapierballen fahren

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  • Für alle die auch mal Altpapierballen fahren

    Habe ich gerade im Netz gefunden und fand ich sehr interessant.
    Die Fa. Albers aus Varel hat beim TÜV Nord eine Untersuchung in Auftrag gegeben.




    Gruß Andreas

  • #2
    Ich fahre zwar kein Papier, nur als Etiketten auf Bierflaschen :-), aber trotzdem sehr interessant. Im Getränketransport ist die Lasi auch dauernd ein Thema.

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    • #3
      Moin,

      ich fahr das Zeug auch sehr selten aber trotzdem sehr interessant.
      Danke für den link.

      Gruß Heiko

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      • #4
        Der Betreiber dieser Seite, Ralf Lorenz, sitzt bei uns im Polizeipräsidium Hannover und ist der Oberste in Sachen Ladungssicherung. Er ist auch sehr hilfsbereit bei LKW-Fahrern.
        Ich spreche da aus Erfahrung, denn er hat mir in Sachen Ladungssicherung bei Altpapierballen für die Kartonagenfabrik Varel sehr geholfen indem er für meinen Anwalt die kompletten Berechnungen gemacht hat. Aufgrund seiner Aussage wurde das Verfahren gegen mich eingestellt.
        Wenn du ein Problem mit mir hast zieh dir ne Nummer und stell dich hinten an :fight:

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        • #5
          Tja dann sollten die Unternehmer mal investieren in zertifizierte Aufbauten.
          Spart Geld,ne menge Zeit(in den meisten fällen,fällt die aufwendige Lasi weg) und Ärger....
          Ich hätte auch nicht,s schreiben können!Aber das wollt ich nicht.

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          • #6
            driver500
            Tja dann sollten die Unternehmer mal investieren in zertifizierte Aufbauten.
            Spart Geld,ne menge Zeit(in den meisten fällen,fällt die aufwendige Lasi weg) und Ärger....
            Was nützt denn so´ne Investition, wenn die Polizei nicht richtig rechnen kann ?
            Meine Lasi war ja korrekt, nur nicht für diesen Polizisten der Autobahnpolizei Langwedel.
            Da sich die wenigsten Fahrer dagegen wehren, kommt so etwas nicht raus.
            Wenn du ein Problem mit mir hast zieh dir ne Nummer und stell dich hinten an :fight:

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            • #7
              Zitat von calimero33 Beitrag anzeigen
              Was nützt denn so´ne Investition, wenn die Polizei nicht richtig rechnen kann ?
              Meine Lasi war ja korrekt, nur nicht für diesen Polizisten der Autobahnpolizei Langwedel.
              Da sich die wenigsten Fahrer dagegen wehren, kommt so etwas nicht raus.
              Ich frage mal anders. Wer von euch kann die Lasi berechnen und wenn denn auch richtig.
              Ich selbst müßte erstmal wieder in mein buch schauen. Welches aber immer dabei ist.
              Soll heißen wenn einer meint mir die Lasi vorzurechnen. Dann hole ich mein buch und rechne selbst vor ort.
              So habe ich es mir jedenfalls vorgenommen.
              Sollte ich was anderes rausbekommen haben wie die mir vorrechende person dann zeige ich ihnen das Lehrbuch.
              Mal sehen was Sie dazu sagt. Bekomme ich dennoch einen Strafzetel gehe ich zum Anwalt. Klare sache oder.

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              • #8
                Zitat von celader Beitrag anzeigen
                Ich frage mal anders. Wer von euch kann die Lasi berechnen und wenn denn auch richtig.
                Ich selbst müßte erstmal wieder in mein buch schauen. Welches aber immer dabei ist.
                Soll heißen wenn einer meint mir die Lasi vorzurechnen. Dann hole ich mein buch und rechne selbst vor ort.
                So habe ich es mir jedenfalls vorgenommen.
                Sollte ich was anderes rausbekommen haben wie die mir vorrechende person dann zeige ich ihnen das Lehrbuch.
                Mal sehen was Sie dazu sagt. Bekomme ich dennoch einen Strafzetel gehe ich zum Anwalt. Klare sache oder.
                Würde ich auch nicht anders machen...
                MfG Der Tommy...
                ___________________________________________

                LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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                • #9
                  Ich habe es dem Polizisten auch gesagt das er falsch berechnet hat, nur er war der Meinung er hat Recht und ich nicht. Deswegen ging die Angelegenheit zum Anwalt.
                  Nur wieviele Fahrer wehren sich dagegen, es sind wenige.
                  Wenn du ein Problem mit mir hast zieh dir ne Nummer und stell dich hinten an :fight:

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                  • #10
                    Zitat von calimero33 Beitrag anzeigen
                    Was nützt denn so´ne Investition, wenn die Polizei nicht richtig rechnen kann ?
                    Meine Lasi war ja korrekt, nur nicht für diesen Polizisten der Autobahnpolizei Langwedel.
                    Da sich die wenigsten Fahrer dagegen wehren, kommt so etwas nicht raus.
                    Es kommt doch erstmal darauf an das du weisst das du einen zertifizierten Trailer hast. Denn kannst ja auch gegenan gehen wenn der BundesAasGeier Mensch
                    sich verrechnet hat. Hat ja bei dir auch geklappt. Ärger und Lauferei hat man eh immer wegen den,wenn sie dich mal vermeindlich am Arsc... haben.
                    Ich hätte auch nicht,s schreiben können!Aber das wollt ich nicht.

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                    • #11
                      Zitat von driver500 Beitrag anzeigen
                      Es kommt doch erstmal darauf an das du weisst das du einen zertifizierten Trailer hast. Denn kannst ja auch gegenan gehen wenn der BundesAasGeier Mensch sich verrechnet hat.
                      Ob der Kollege sich tatsächlich verrechnet hat oder das Modell der Gegenrechnung nur plausibler war, mag mal dahingestellt sein - gewonnen ist gewonnen.
                      Die Erfahrung zeigt immer wieder, dass sich Kraftfahrer geradezu leichtfertig auf Zertikate und Gutachten verlassen ohne sie auch nur im Ansatz gelesen zu haben. Klassisches Beispiel ist immer wieder der XL-zertifizierte Trailer mit Ladelücken in jeder nur denkbaren Größe: "Ich brauch da nichts - der ist zertifiziert!"

                      Das verlinkte Gutachten zu den Altpapierballen ist meiner Meinung nach auch mit Vorsicht zu genießen:
                      Bei fehlendem oder nicht zureichendem Formschluss sollen die fehlenden Zurrkräfte durch Niederzurren mit Langhebelratschen a 380 dN ergänzt werden. Gut. Unsere Erfahrungen aus Straßenkontrollen zeigen aber immer wieder, dass gerade bei diesen und ähnlichen Ladegütern die eingeleitete Vorspannung nicht stabil bleibt - die Ladung quetscht sich unter dem Gurt schon nach wenigen km Fahrt wie ein Sofakissen weg. Im Gutachten wird an keiner Stelle die Notwendigkeit von Materialen erwähnt, die die Vorspannkräfte verteilen und stabil halten (breite Kantenschoner, Paletten ...).
                      Entspricht nun das Bild der Ladungssicherung optisch der Vorgabe des Gutachtes, muss trotzdem beanstandet werden weil die erforderliche Vorspannkraft der Gurte nicht vorhanden ist.
                      Weiter gibt mir die Geschichte mit dem Zurrgurt als Kopflash zu denken. Martin Keller schreibt sinngemäß, dass in den Zurrgurt zwar 5000 dN LC eingeleitet werden können - allerdings unter Berücksichtigung der max. Belastbarkeit der Zurrpunkte nur mit 2 x 2000 dN gerechnet werden kann. Schaut man sich nun die schematische Darstellung der Zurrgurtanordnung auf der letzten Seite des Gutachtes an, findet man dort 2 Zurrgurte, die sich einen Zurrpunkt teilen:
                      Der Kopflash mit 2000 dN und die Niederzurrung mit permanent anliegenden 380 dN bei einer zulässigen max. Belastbarkeit des Zurrpunktes von 2000 dN.

                      Bigfoot

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                      • #12
                        Zitat von Bigfoot Beitrag anzeigen
                        Ob der Kollege sich tatsächlich verrechnet hat oder das Modell der Gegenrechnung nur plausibler war, mag mal dahingestellt sein - gewonnen ist gewonnen.
                        Die Erfahrung zeigt immer wieder, dass sich Kraftfahrer geradezu leichtfertig auf Zertikate und Gutachten verlassen ohne sie auch nur im Ansatz gelesen zu haben. Klassisches Beispiel ist immer wieder der XL-zertifizierte Trailer mit Ladelücken in jeder nur denkbaren Größe: "Ich brauch da nichts - der ist zertifiziert!"

                        Das verlinkte Gutachten zu den Altpapierballen ist meiner Meinung nach auch mit Vorsicht zu genießen:
                        Bei fehlendem oder nicht zureichendem Formschluss sollen die fehlenden Zurrkräfte durch Niederzurren mit Langhebelratschen a 380 dN ergänzt werden. Gut. Unsere Erfahrungen aus Straßenkontrollen zeigen aber immer wieder, dass gerade bei diesen und ähnlichen Ladegütern die eingeleitete Vorspannung nicht stabil bleibt - die Ladung quetscht sich unter dem Gurt schon nach wenigen km Fahrt wie ein Sofakissen weg. Im Gutachten wird an keiner Stelle die Notwendigkeit von Materialen erwähnt, die die Vorspannkräfte verteilen und stabil halten (breite Kantenschoner, Paletten ...).
                        Entspricht nun das Bild der Ladungssicherung optisch der Vorgabe des Gutachtes, muss trotzdem beanstandet werden weil die erforderliche Vorspannkraft der Gurte nicht vorhanden ist.
                        Weiter gibt mir die Geschichte mit dem Zurrgurt als Kopflash zu denken. Martin Keller schreibt sinngemäß, dass in den Zurrgurt zwar 5000 dN LC eingeleitet werden können - allerdings unter Berücksichtigung der max. Belastbarkeit der Zurrpunkte nur mit 2 x 2000 dN gerechnet werden kann. Schaut man sich nun die schematische Darstellung der Zurrgurtanordnung auf der letzten Seite des Gutachtes an, findet man dort 2 Zurrgurte, die sich einen Zurrpunkt teilen:
                        Der Kopflash mit 2000 dN und die Niederzurrung mit permanent anliegenden 380 dN bei einer zulässigen max. Belastbarkeit des Zurrpunktes von 2000 dN.

                        Bigfoot


                        Erstmal denke ich das ich mich auf den TÜV und deren Gutachten verlassen kann,dazu zähl eben auch jenes XL-Zertifikat.
                        Wobei es da noch einige Unterschiede gibt,in der Zertifizierung.

                        Wenn du die Zurrkräfte hier schon nachrechnest solltest du auch wissen,wieviel Ladungsgewicht beim Kopflaschen anliegt.
                        Inkl. Reibwerte runterrechnen,wieviel die Stirnwand aufnimmt etc. Dann wirst du feststellen das die Zurrpunkt dN aureichend sind bei Altpapier.
                        Ich hätte auch nicht,s schreiben können!Aber das wollt ich nicht.

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                        • #13
                          Zitat von driver500 Beitrag anzeigen
                          Erstmal denke ich das ich mich auf den TÜV und deren Gutachten verlassen kann,dazu zähl eben auch jenes XL-Zertifikat.
                          Nichts anderes habe ich geschrieben. Problematisch ist bloß oft die Umsetzung der Zertifikate:
                          - laut Gutachten vorgesehene Spanngurte haben keine Vorspannung (fehlende Zurrfestigkeit des Ladegutes)
                          - es werden andere Zurrgurte verwendet (Standard statt Langhebel)
                          - keine zusätzliche Sicherung auf dem XL-Trailer trotz Ladelücken und fehlendem Formschluss

                          Gutachten / Zertifikat nicht punktgenau umgesetzt = Beanstandung (Nachsichern, Anzeige)

                          Wenn du die Zurrkräfte hier schon nachrechnest solltest du auch wissen,wieviel Ladungsgewicht beim Kopflaschen anliegt.
                          Inkl. Reibwerte runterrechnen,wieviel die Stirnwand aufnimmt etc. Dann wirst du feststellen das die Zurrpunkt dN aureichend sind bei Altpapier.
                          Ich finde im verlinkten Gutachten mehrere Stellen, an denen bis zu 4000 dN in den Kopflash eingeleitet und zusätzlich die Sicherung durch Niederzurren erforderlich ist. Besonders deutlich wird es bei den Passagen bezüglich der nicht nachgewiesenen Festigkeit der Stirnwand: Hier muss der Kopflash dann 3000 bzw. 5000 dN schultern.

                          Mir ist wichtig, dass Gutachten und Zertifikate keine Persilscheine sind. Man muss sie genau lesen und spiegelbildlich für jeden Fall genau prüfen.

                          Gruß Bigfoot

                          Kommentar


                          • #14
                            Wieviele Fahrer können sich finanziell leisten bei den "deutschen" Löhnen,
                            ne Rechstschutzversicherung extra,
                            ich glaub wohl nicht viele,
                            in Lux ist das beim Gewerkschaftsbeitrag mit dabei,
                            ist auch noch so die "eingebaute" Mentalität ,von früher,
                            der Polizei hat schon recht.
                            slts Thomas 63
                            „Du sollst an Deutschlands Zukunft glauben,
                            an Deines Volkes Auferstehn.
                            Laß niemals Dir den Glauben rauben,
                            trotz allem, allem was geschehn.
                            Und handeln sollst Du so,
                            als hinge von Dir und Deinem Tun allein das Schicksal ab der deutschen Dinge,
                            und die Verantwortung wär Dein.“

                            Johann Gottlieb Fichte, 1804

                            Kommentar


                            • #15
                              Zitat von Bigfoot Beitrag anzeigen
                              Nichts anderes habe ich geschrieben. Problematisch ist bloß oft die Umsetzung der Zertifikate:
                              - laut Gutachten vorgesehene Spanngurte haben keine Vorspannung (fehlende Zurrfestigkeit des Ladegutes)
                              - es werden andere Zurrgurte verwendet (Standard statt Langhebel)
                              - keine zusätzliche Sicherung auf dem XL-Trailer trotz Ladelücken und fehlendem Formschluss

                              Gutachten / Zertifikat nicht punktgenau umgesetzt = Beanstandung (Nachsichern, Anzeige)



                              Ich finde im verlinkten Gutachten mehrere Stellen, an denen bis zu 4000 dN in den Kopflash eingeleitet und zusätzlich die Sicherung durch Niederzurren erforderlich ist. Besonders deutlich wird es bei den Passagen bezüglich der nicht nachgewiesenen Festigkeit der Stirnwand: Hier muss der Kopflash dann 3000 bzw. 5000 dN schultern.

                              Mir ist wichtig, dass Gutachten und Zertifikate keine Persilscheine sind. Man muss sie genau lesen und spiegelbildlich für jeden Fall genau prüfen.

                              Gruß Bigfoot

                              Aber genau das kannst du dem Fahrer nicht ankreiden,wenn der Hersteller hier nicht für ausreichend "Zurrkraftsaufnahme" sorgt.
                              Lochleiste ist wohl die richtige Antwort.
                              Habe ich eine Lochleiste ziehe ich 2 Kopflaschen für eine Richtung,und schon passt die Rechnung.Ach mit Standard Ratschen.
                              Wenn ich Papierballen fahre,ist da schon klar das man nach ein paar km nochmal nachziehen sollte.
                              Wenn der Chef auf Grund von Kosten nunmal keine Langhebelratschen kaufen kann,was wohl die Ausnahme ist,kann
                              auch der Best ausgebildeste Fahrer nur seiner Möglichkeiten handeln.

                              Sprich Standpunkt Polizei-Standpunkt-Kraftfahrer. In diesem Fall würde ich meine Rechtschutzversicherung in anspruch nehmen.
                              Und mit diesem Gutachten und meiner vorhandenen Lasi sieht das wohl auch nicht schlecht aus damit durchzukommen.

                              Ich denke das sich in Sachen Lasi in den letzten Jahren sehr sehr viel zum positiven entwickelt hat.
                              Doch leider bleibt die Menschlichkeit auf der Strecke.
                              Ich hätte auch nicht,s schreiben können!Aber das wollt ich nicht.

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