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Elektronische Verkehrsbeeinflussung?

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  • Elektronische Verkehrsbeeinflussung?

    Wer kennt sie nicht,die guten leuchtenden Schilderbrücken auf den Autobahnen,besonders auf der A2???
    Aber wie verhält man sich richtig???
    Beispiel A:
    Man fährt unter einer Schilderbrücke durch,es ist kein Überholen für LKW angezeigt...
    und wenn man fast drunter ist,dann zeigt sie Überholverbot an...
    Darf ich dann noch überholen???
    Und wie kann mir nachgewiesen werden,ob sie wirklich Überholverbot angezeigt hat???

    Beispiel B.
    Die 1. Schilderbrücke zeigt LKW-Überholverbot an...
    die darauffolgenden Schilderbrücken aber nicht mehr,sie sind komplett aus,zeigen auch kein Ende des Überholverbotes an...
    Ab wann darf ich denn nun wieder überholen???
    Ab der nächsten Schilderbrücke,weil bei Schilderbrücke aus,die normalen Verkehrszeichen gelten und da ja kein Überholverbotsschild steht???
    Oder ab der nächsten Auffahrt,weil es für diejenigen,die auffahren ja auch nicht gilt???
    Oder ist Überholverbot,bis es dann endlich nach 2w00 Kilometern mal aufgehoben wird???

  • #2
    Gute Fragen...ich bin mir da auch immer unsicher.

    Kommentar


    • #3
      Zitat von Großer Beitrag anzeigen
      Wer kennt sie nicht,die guten leuchtenden Schilderbrücken auf den Autobahnen,besonders auf der A2???
      Aber wie verhält man sich richtig???
      Beispiel A:
      Man fährt unter einer Schilderbrücke durch,es ist kein Überholen für LKW angezeigt...
      und wenn man fast drunter ist,dann zeigt sie Überholverbot an...
      Darf ich dann noch überholen???
      Und wie kann mir nachgewiesen werden,ob sie wirklich Überholverbot angezeigt hat???

      da bin ich mir aber auch nicht sicher.

      Beispiel B.
      Die 1. Schilderbrücke zeigt LKW-Überholverbot an...
      die darauffolgenden Schilderbrücken aber nicht mehr,sie sind komplett aus,zeigen auch kein Ende des Überholverbotes an...
      Ab wann darf ich denn nun wieder überholen???
      Ab der nächsten Schilderbrücke,weil bei Schilderbrücke aus,die normalen Verkehrszeichen gelten und da ja kein Überholverbotsschild steht???
      Oder ab der nächsten Auffahrt,weil es für diejenigen,die auffahren ja auch nicht gilt???
      Oder ist Überholverbot,bis es dann endlich nach 2w00 Kilometern mal aufgehoben wird???
      meines wissens nach besteht das Überholverbot so lange bis es aufgehoben wird. habe ich beim Lesen so verstanden.

      Kommentar


      • #4
        Vielleicht erklärt das einiges:
        Streckenverbote

        Bei den Streckenverboten handelt es sich im wesentlichen um Überholverbote und Geschwindigkeitsbeschränkungen.

        Ein Streckenverbot endet nicht automatisch an der nächsten Kreuzung oder Einmündung, sondern grundsätzlich erst, wenn es durch ein dafür vorgesehenes Aufhebungszeichen aufgehoben wird.

        Ist ein Streckenverbot jedoch mit einem Gefahrenzeichen (z. B. "Baustelle") verbunden, dann endet es, sobald die entsprechende Gefahrenstelle vorüber ist, auch ohne ausdrückliches Aufhebungszeichen.

        § 41 Abs. 2 Nr. 7: Streckenverbote

        Sie beschränken den Verkehr auf bestimmten Strecken.

        Die Länge einer Verbotsstrecke kann an deren Beginn auf einem Zusatzschild wie ... angegeben sein.

        Das Ende einer Verbotsstrecke ist nicht gekennzeichnet, wenn das Streckenverbotszeichen zusammen mit einem Gefahrzeichen angebracht ist und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht. Es ist auch nicht gekennzeichnet, wenn das Verbot nur für eine kurze Strecke gilt und auf einem Zusatzschild die Länge der Verbotsstrecke angegeben ist. Sonst ist es gekennzeichnet durch die Zeichen 278, 279, 280; 281.

        Wo sämtliche Streckenverbote enden, steht das Zeichen 282.

        Diese Zeichen können auch alleine links stehen.

        Hier noch ein Urteil aus Hamm. Schon alt aber relevant:

        OLG Hamm v. 08.01.1996: Für die Verfolgbarkeit einer durch den an einer Autobahn-Auffahrt auffahrenden Verkehrsteilnehmer begangenen Geschwindigkeitsüberschreitung ist die Wiederholung des Zeichens 274 an/in oder hinter der Auffahrt erforderlich, da sonst diesem Verkehrsteilnehmer ein Schuldvorwurf nicht gemacht werden kann. Das gilt jedoch nur für den auffahrenden Verkehr. Für den Benutzer der Autobahn, der die Autobahn schon vor der Auffahrt befährt, und für den in diesem Bereich die zulässige Höchstgeschwindigkeit durch (mehrere) Zeichen 274 beschränkt war, gilt diese Beschränkung fort. Er kann aus der zufälligen Nichtwiederholung des Verkehrszeichens an/in oder hinter der Auffahrt nicht das Ende des Streckenverbots folgern.

        Quelle:http://www.verkehrslexikon.de/Lexikon.php

        Gruss Andreas

        Kommentar


        • #5
          Ich denke, der Antwort von Anfre ist nichts mehr hinzuzufügen.


          Zitat von Großer Beitrag anzeigen
          Beispiel A:
          Man fährt unter einer Schilderbrücke durch,es ist kein Überholen für LKW angezeigt...
          und wenn man fast drunter ist,dann zeigt sie Überholverbot an...
          Darf ich dann noch überholen???
          Und wie kann mir nachgewiesen werden,ob sie wirklich Überholverbot angezeigt hat???
          Also, wenn für die hinter Dir fahrenden Polizisten erkennbar ist, dass Du die VBA noch mit dem Überholverbotszeichen gesehen hast, würde ich den Überholvorgang abbrechen und mich wieder einreihen.


          Zitat von Großer Beitrag anzeigen
          Beispiel B.

          die darauffolgenden Schilderbrücken aber nicht mehr,sie sind komplett aus,
          Ich habe bislang nur mal eine Schilderbrücke gesehen, die nicht funktionierte, mehrere hintereinander noch nie. Es sei denn, sie ist komplett aus. Oder Du hast das Aufhebungszeichen auf der letzten VBA übersehen, denn danach kommt meist auch nix mehr;)

          Kommentar


          • #6
            Zitat von BAB2 Beitrag anzeigen
            Ich habe bislang nur mal eine Schilderbrücke gesehen, die nicht funktionierte, mehrere hintereinander noch nie. Es sei denn, sie ist komplett aus. Oder Du hast das Aufhebungszeichen auf der letzten VBA übersehen, denn danach kommt meist auch nix mehr;)
            Es waren mehrere hintereinander bis zum Hannover-Ost-Kreuz aus...das war noch,bevor die Großbaustelle eingerichtet wurde...
            Ein Aufhebungszeichen kam nicht,deshalb bin ich bis hinter dem Kreuz auch hinterhergefahren...

            Kommentar


            • #7
              Hallo Großer, da hast Du doch auch eigentlich alles richtig gemacht.

              Ich fahre bei unklarer Lage auch hinterher, bis ich genau weiß ob ich überholen kann oder nicht.


              Gruß Andreas

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              • #8
                Zitat von BAB2 Beitrag anzeigen

                Ich habe bislang nur mal eine Schilderbrücke gesehen, die nicht funktionierte, mehrere hintereinander noch nie. Es sei denn, sie ist komplett aus. Oder Du hast das Aufhebungszeichen auf der letzten VBA übersehen, denn danach kommt meist auch nix mehr;)
                Auch ich habe schon oft gesehen das eine Schilderbrücke eingeschaltet war und dann mehrere nachfolgende nicht eingeschaltet waren.

                Man ist immer verunsichert. Auch wenn meinetwegen die rechte Spur gesperrt wird und auf 20 km kein erkennbarer Grund ist. Die Sperrung aber nicht aufgehoben wird.

                Ist dann bei der Schilderbrücke Antivir nicht auf der Höhe?

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                • #9
                  Das kann ich Dir nicht beantworten, wie so etwas möglich ist.
                  Das regelt die Verkerhsmanagementzentrale.

                  In so einem Fall würde ich auch so fahren, wie anfre es schon schrieb. Auch die Technik ist manchmal nicht unfehlbar:-)

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