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Schichtzeiten 24h Zeitraum

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  • Schichtzeiten 24h Zeitraum

    Hallo an alle

    Es gibt die Schichtzeiten 13h und 15h Schichten.

    Es gibt die Ruhezeiten 9h und 11h Zeiten.

    Es gibt die Lenkzeiten 9h und 10h Zeiten.

    Es gibt aber auch den 24h Zeitraum!!!

    So nun meine Frage

    1. Ich Fahre von 00:00 bis 11:00 = 10 Lenkzeit und 1h Pause
    Mache denn Ruhezeit.
    Wann darf ich wieder Weiterfahren

    2, ich Fahre von 00:00 bis 04:00
    mache von 04:00 bis 05:00 Pause
    Fahre von 05:00 bis 07:00
    Entlade von 07:00 bis 09:00
    Fahre von 09:00 bis 11:00
    Mache dann Ruhezeit
    Wann darf ich wieder Weiterfahren.

    celader

  • #2
    Zitat von celader Beitrag anzeigen
    1. Ich Fahre von 00:00 bis 11:00 = 10 Lenkzeit und 1h Pause
    Mache denn Ruhezeit.
    Wann darf ich wieder Weiterfahren
    Und... wo ist dein Fehler??? Wenn du 10 Stunden Lenkzeit hast musst du 2x 45min Pause machen, also 1,5 Stunden Pause... Dann kommst du auf 11,5 Stunden Schicht + Ruhzeit (11 oder 9 Stunden...) also ist dein 24-Stunden-Zeitraum 20,5 oder 22,5 Stunden lang...

    Nach einer verkürzten oder regulären Schichtpause beginnt ein neuer 24-Stunden-Zeitraum...
    Zitat von celader Beitrag anzeigen
    2, ich Fahre von 00:00 bis 04:00
    mache von 04:00 bis 05:00 Pause
    Fahre von 05:00 bis 07:00
    Entlade von 07:00 bis 09:00
    Fahre von 09:00 bis 11:00
    Mache dann Ruhezeit
    Wann darf ich wieder Weiterfahren.

    celader
    Und wieder... nach deiner Schichtpause...
    MfG Der Tommy...
    ___________________________________________

    LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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    • #3
      Hallo

      Wenn ich so fahre wie du es Schreibst.
      Was ich bisher auch als richtig erachtet und vertretten habe.

      Gilt so aber nicht in Italen. Jedenfalls legen Sie dort die gesetzte anders aus!

      Da hat jetzt ein Bekannter von mir, der bißher so gefahren ist 1200€ Strafe Zahlen müssen.

      Weil er innerhalb von 24 Zeitstunden also von 00:00 bis 24:00 über 10h Lenkzeit gekommen ist.

      Im ersten Beispiel kommst du drüber weil du vor 00:00 wieder Losfährst.

      Im zeiten Beispiel darfst du aber schon um 22:00 Weiter:

      Zusatz:

      24 Zeitstunden ist nicht das selbe wie ein 24 Stunden-Zeitraum

      Kommentar


      • #4
        Auszüge aus der VO (EG) 561/2006

        KAPITEL I
        EINLEITENDE BESTIMMUNGEN


        Artikel 4

        Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:

        k) „Tageslenkzeit“ die summierte Gesamtlenkzeit zwischen dem Ende einer täglichen Ruhezeit und dem Beginn der darauf folgenden täglichen Ruhezeit oder zwischen einer täglichen und einer wöchentlichen Ruhezeit;


        KAPITEL II
        FAHRPERSONAL, LENKZEITEN,
        FAHRTUNTERBRECHUNGEN UND RUHEZEITEN


        Artikel 6

        (4) Die tägliche und die wöchentliche Lenkzeit umfassen alle Lenkzeiten im Gebiet der Gemeinschaft oder im Hoheitsgebiet
        von Drittstaaten.


        Artikel 8

        (2) Innerhalb von 24 Stunden nach dem Ende der vorangegangenen täglichen oder wöchentlichen Ruhezeit muss der Fahrer eine neue tägliche Ruhezeit genommen haben.

        KAPITEL IV
        AUSNAHMEN


        Artikel 11

        Ein Mitgliedstaat kann für Beförderungen im Straßenverkehr, die vollständig in seinem Hoheitsgebiet durchgeführt werden, längere Mindestfahrtunterbrechungen und Ruhezeiten oder kürzere Höchstlenkzeiten als nach den Artikeln 6 bis 9 festlegen. In einem solchen Fall muss der Mitgliedstaat die relevanten kollektiven oder anderen Vereinbarungen zwischen
        den Sozialpartnern berücksichtigen. Für Fahrer im grenzüberschreitenden Verkehr gilt jedoch weiterhin diese Verordnung.


        Nirgend wo in der 561 gibt es eine Aussage, das es sich um einen Kalendertag (also von 00:00 - 23:59) handelt, die Aussage ist vielmehr, das es sich um den Zeitraum zwischen zwei Ruhezeiten handelt...

        Trotzdem beachte man den Artikel 11...
        MfG Der Tommy...
        ___________________________________________

        LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

        Kommentar


        • #5
          Hallo tommy

          deine Aussagen stimmen vollkommen mit meinen Bildungsstand überein.
          also sind wir uns da einig.

          Der Artikel 11 entfällt weil es touren von deutschland nach Italien und umgekehrt sind.

          Mit den Zeitraum hast du auch vollkommen recht.

          Mit den Zeitstunden habe ich mich woll etwas unverständlich ausgedrückt.

          Die 24h fangen an zu laufen sobald du losfährst.
          soll heissen wenn du um 00:00 uhr losfährst bis 23:59 und wenn du erst um 06:00 losfährst dann bis zum Folgetag 05:59.

          Ich selbst kenne auch keinen passus wo es so drin steht bzw so ausgelegt werden kann.

          Den Strafbescheid hat er mir aber gezeigt das er 1200€ Zahlen musste.
          Da er auf Tachoscheibe fährt und mir die Scheiben auch gezeigt hat.
          Kann es nur so sein weil er nach den Gesetzen die ich kenne und die du beschreibst keine überschreitung dabei waren.

          Laut der Italen-Polizei hat er aber zu lange gelenkt.
          Die haben ihm das mit den Zeitstunden und Zeiträum auch erklärt.
          Ein missverständnis aufgrund der Sprache kann es auch nicht sein da mein Bekannter fließend die Italenische Sprache beherrscht.

          celader

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          • #6
            Nun ja, dann sollten hier mal die Italienfahrer zu Wort kommen... da die das aber wohl kaum für voll nehmen... (ist ja etwas versteckt...) mache ich dazu einen neuen Tread auf... und verweise hier her...
            MfG Der Tommy...
            ___________________________________________

            LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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            • #7
              Wieder die Geschichte mit dem 24 Stunden Zeitraum den ich nie begreifen werde und wie es aussieht auch nicht die Polizei. Ich fahre Italien, habe aber Gott sei Dank da noch keine Kontrolle gehabt. Habe aber in den zurückliegenden Jahren 2 bis 3 komische Zuzammenstöße in D dazu gehabt und denke zu glauben wie es hier zu der Strafe kam. Und zwar hatten bei mir die Beamten das Problem, daß damals auf den Scheiben der 24 Stundenzeitraum von der Scheibe abgenommen wurde. Also wenn ich z.B. von 18 bis 3 Uhr Ruhe mache ist das eigentlich ok. Aber auf der einen Scheibe ist eine Ruhe von 18 bis 24 Uhr zu sehen und auf der anderen von 0 bis 3 Uhr. In beiden Fällen keine ausreichende Ruhe eingehalten. Es ist wirklich ungelogen so abgelaufen, nur das ich jedes mal mit einer Belehrung ohne Strafe davon kam.

              Ich kann nur sagen, daß ich seit Beginn meiner Fahrtätigkeit 1991 meine Lenkzeiten, Pausen und Ruhezeiten ( wenns geht ) einhalte und außer den 3 Vorfällen nie einer nach Schichtzeit und 24 Stundenzeitraum gefragt hat.

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              • #8
                Tom, dafür hast Du aber auf der zweiten Scheibe, also der mit der RZ von 0.00 - 03.00 Uhr, spätestens nach einer LZ von 10 Stunden eine erneute RZ einlegen müssen, die dann mindestens neun Std. lang war und frühestens gegen Mitternacht endete, oder?

                Mir wurde mal gesagt, daß auf jeder Scheibe eine RZ von mindestens 9 Stunden sein muß. Geht ja eigentlich auch gar nicht anders bei korrekten Fahr- und Arbeitszeiten. siehe

                Artikel 8
                (1) Der Fahrer muss tägliche und wöchentliche Ruhezeiten einhalten.
                (2) Innerhalb von 24 Stunden nach dem Ende der vorangegangenen
                täglichen oder wöchentlichen Ruhezeit muss der Fahrer eine neue tägliche
                Ruhezeit genommen haben.
                Beträgt der Teil der täglichen Ruhezeit, die in den 24-Stunden-Zeitraum
                fällt, mindestens 9 Stunden, jedoch weniger als 11 Stunden, so ist die
                fragliche tägliche Ruhezeit als reduzierte tägliche Ruhezeit anzusehen

                Und Deutschland ist ja wirklich ein superbilliges Land.....da haben wir es mal wieder....

                Kommentar


                • #9
                  Zitat von BAB2 Beitrag anzeigen
                  Tom, dafür hast Du aber auf der zweiten Scheibe, also der mit der RZ von 0.00 - 03.00 Uhr, spätestens nach einer LZ von 10 Stunden eine erneute RZ einlegen müssen, die dann mindestens neun Std. lang war und frühestens gegen Mitternacht endete, oder?

                  Mir wurde mal gesagt, daß auf jeder Scheibe eine RZ von mindestens 9 Stunden sein muß. Geht ja eigentlich auch gar nicht anders bei korrekten Fahr- und Arbeitszeiten.

                  Und Deutschland ist ja wirklich ein superbilliges Land.....da haben wir es mal wieder....
                  Nicole, sorry... das sehe ich etwas anders...

                  doof ist (so wie so...) in der Schichtpause die Scheibe zu tauschen... ich hätte das vorher gemacht...

                  aber:

                  Die Schichtpause endet definitiv um 03:00... also geht der 24-Stunden-Zeitraum ab 03:00 bis nächsten morgen 03:00... (innerhalb 24 Stunden...) nirgendwo steht was von einer Scheibe...

                  trotzdem...

                  in der Schichtpause aufzustehen und die Scheibe zu wechseln ist einfach nur blöd... und führt zu Problemen...
                  MfG Der Tommy...
                  ___________________________________________

                  LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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                  • #10
                    Nee, Thommy, ich seh es doch auch so wie Du. Mit dem letzten Beitrag meinte ich Tom850.

                    Wenn die RZ um 03.00 Uhr endet und er dann weiterfährt, beginnt der neue 24-Std.-Zeitraum. Innerhalb diesem muß er wiederum mind. 9 Std. RZ haben.
                    Bin jetzt von Scheiben ausgegangen. Beim Digi kann ich mir alles ja aber auch als Scheibe sehr anschaulich anzeigen lassen.

                    Kommentar


                    • #11
                      Zitat von BAB2 Beitrag anzeigen
                      Nee, Thommy, ich seh es doch auch so wie Du. Mit dem letzten Beitrag meinte ich Tom850.
                      Das ist mir klar... (Das du Tom850 meinst...)
                      Zitat von BAB2 Beitrag anzeigen
                      Wenn die RZ um 03.00 Uhr endet und er dann weiterfährt, beginnt der neue 24-Std.-Zeitraum. Innerhalb diesem muß er wiederum mind. 9 Std. RZ haben.
                      damit gebe ich dir 100% Recht... (aber nicht an einem Stück auf einer Schibe!!!)
                      Zitat von BAB2 Beitrag anzeigen
                      Bin jetzt von Scheiben ausgegangen. Beim Digi kann ich mir alles ja aber auch als Scheibe sehr anschaulich anzeigen lassen.
                      mit dem "Dako Police View" z.B. (ich glaube so heißt es...) noch viel übersichtlicher... ich hab meinen Digi mal zum Spaß auslesen lassen
                      ... ich fand's echt spannend wie einfach das geht...
                      MfG Der Tommy...
                      ___________________________________________

                      LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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                      • #12
                        Zitat von BAB2 Beitrag anzeigen

                        Mir wurde mal gesagt, daß auf jeder Scheibe eine RZ von mindestens 9 Stunden sein muß.


                        Genau diesen Spruch habe ich gehört, genau darum geht es. ---9 Stunden auf einer Scheibe----.
                        Du weißt wahrscheinlich, daß der 24 Stundenzeitraum verschiebbar ist, sich also nach der Anfangszeit richtet. Die anderen Beamten ( mehrere unabhängig von einander ) waren der Meinung, daß es sich bei den 24 Stunden um die Scheibe von 0 bis 24 Uhr handelt und da ich im Baustellenbetrieb meist nur am Tage gearbeitet habe und Ruhezeiten abhängig von den Kunden waren, hatte ich meistens von 18 bis 6 Uhr Ruhe, jeden Tag. Somit hatte ich nach den ihren Vorstellungen auf jeder Scheibe immer nur eine durchgehende Ruhe von max 6 Stunden gehabt.
                        Aber wie schon erwähnt, gab es nie eine Anzeige dazu, warum auch. Wenn doch, hätte die Luft gebrannt.

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                        • #13
                          Da Du die Scheiben in diesem Beispiel lückenlos zeigen konntest und sich jedesmal eine weit ausreichende Ruhezeit ergab, hätte ich das wohl genauso gesehen wie die anderen Beamten. Alles andere wäre wirklich nicht verständlich.Bei Deinem Beispiel auch sehr einleuchtend dargestellt:bye:

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