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Fahrverbot an Sonn- und Feriertagen...

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  • Fahrverbot an Sonn- und Feriertagen...

    Moin, ich habe gerade ein interessantes Streitgespräch mit einem Kollegen, es geht um das Sonn- und Feiertagsfahrverbot, das geht ja von 00:00 - 22:00Uhr. und zwar immer, ohne irgendwelche Ausnahmen. Jetzt haben wir ja zwei Feiertage hintereinander und ich bin der Meinung das man am 1. Weihnachtstag abends um 22:00 Uhr losfahren darf, zwar nur zwei Stunden, da ja ab 00:00 Uhr das Fahrverbot wieder anfängt, aber man darf die zwei Stunden fahren.
    wie sehen es den die Kollegen ??
    in search of incredible

  • #2
    AW: Fahrverbot an Sonn- und Feriertagen...

    Schade das dieses keiner weiss! man findet da auch nichts genaues im Internet drüber!

    Aber ich bin der Meinung das es nicht so stimmt! Wenn 2 Feiertage aufeinander folgen wird der erste Tag bis 24 Uhr und der 2 Feiertag bis 22 Uhr gerechnet!

    Aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren!!
    Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum!

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    • #3
      AW: Fahrverbot an Sonn- und Feriertagen...

      Tatsächlich werden die beiden aufeinanderfolgenden Feiertage im Sinne der Fahrverbotsregelung einzeln betrachtet. Soll heißen, in D darf man am 25.12. von 22:00 - 24:00 Uhr fahren.

      Gruß Ragnar

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      • #4
        AW: Fahrverbot an Sonn- und Feriertagen...

        Straßenverkehrsordnung - § 30 Abs. 3 und 4 StVO
        Bei aufeinanderfolgenden Feiertagen darf nur mit Ausnahmegenehmigung gefahren werden.
        Eigentlich war das auch immer schon klar, sonst wären die Ausnahmegenehmigungen
        überflüssig und was dann Weihnachten, an den beiden Feiertagen Nachts auf unseren
        Autobahnen los wäre, mag man sich nicht vorstellen.
        Zuletzt geändert von Sunlight; 24.12.2016, 11:47.
        Meine Ratschläge sind keine Rechtsberatung, sondern basieren auf Lebenserfahrung
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        • #5
          AW: Fahrverbot an Sonn- und Feriertagen...

          Zitat von Sunlight Beitrag anzeigen
          Bei aufeinanderfolgenden Feiertagen darf nur mit Ausnahmegenehmigung gefahren werden.
          Eigentlich war das auch immer schon klar, sonst wären die Ausnahmegenehmigungen
          überflüssig und was dann Weihnachten, an den beiden Feiertagen Nachts auf unseren
          Autobahnen los wäre, mag man sich nicht vorstellen.

          @ Sunlight: Was schreibst du den für ein Blödsinn ? Du hast irgendwie nicht wirklich Ahnung von der Sache....

          In der StVo steht folgendes:


          § 30
          Umweltschutz, Sonn- und Feiertagsfahrverbot


          (1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn Andere dadurch belästigt werden.
          (2) Veranstaltungen mit Kraftfahrzeugen bedürfen der Erlaubnis, wenn sie die Nachtruhe stören können.
          (3) An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0.00 bis 22.00 Uhr Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren. Das Verbot gilt nicht für
          1. kombinierten Güterverkehr Schiene-Straße vom Versender bis zum nächstgelegenen geeigneten Verladebahnhof oder vom nächstgelegenen geeigneten Entladebahnhof bis zum Empfänger, jedoch nur bis zu einer Entfernung von 200 km,
          1a. kombinierten Güterverkehr Hafen-Straße zwischen Belade- oder Entladestelle und einem innerhalb eines Umkreises von höchstens 150 Kilometern gelegenen Hafen (An- oder Abfuhr),
          2. die Beförderung von
          a) frischer Milch und frischen Milcherzeugnissen,
          b) frischem Fleisch und frischen Fleischerzeugnissen,
          c) frischen Fischen, lebenden Fischen und frischen Fischerzeugnissen,
          d) leicht verderblichem Obst und Gemüse,
          3. Leerfahrten, die im Zusammenhang mit Fahrten nach Nummer 2 stehen,
          4. Fahrten mit Fahrzeugen, die nach dem Bundesleistungsgesetz herangezogen werden. Dabei ist der Leistungsbescheid mitzuführen und auf Verlangen zuständigen Personen zur Prüfung auszuhändigen.
          (4) Feiertage im Sinne des Absatzes 3 sind
          Neujahr;
          Karfreitag;
          Ostermontag;
          Tag der Arbeit (1. Mai);
          Christi Himmelfahrt;
          Pfingstmontag;
          Fronleichnam, jedoch nur in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland;
          Tag der deutschen Einheit (3. Oktober);
          Reformationstag (31. Oktober), jedoch nur in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen;
          Allerheiligen (1. November), jedoch nur in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland;
          1. und 2. Weihnachtstag.


          Quelle.... https://dejure.org/gesetze/StVO/30.html

          .....und aus eigener Erfahrung weiß ich, das man auch bei zwei aufeinander folgenden Feiertagen, die zwei Stunden, von 22:00 Uhr bis 24:00 Uhr fahren darf.
          Ich hatte gehofft das es hier eine kompetente Person gibt die das bestätigen kann, aber leider war es nicht so. Schade, jetzt wird mein Kollege auch nicht schlauer sein, da er an meiner Ausführung zweifelt.
          Ach ja. als Info am Rande, ich habe diese Frage auch in einem anderen Forum gestellt, dort sind auch von zwei Herren von der Polizei vertreten und dort wurde es dann auch bestätigt das man zwischen zwei Feiertagen von 22:00 Uhr bis 24:00 Uhr fahren darf.


          in search of incredible

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          • #6
            AW: Fahrverbot an Sonn- und Feriertagen...

            na klar darf man die 2std fahren

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            • #7
              AW: Fahrverbot an Sonn- und Feriertagen...

              Warum kommt eigentlich Niemand auf die Idee diese Frage an das Bundesamt für Güterverkehr
              per E-Mail zu richten? Die Antwort brächte die tatsächliche Gewissheit, ob ohne Ausnahmegenehmigung
              tatsächlich Weihnachten 2 Stunden gefahren werden darf
              . Die Antwort wäre sehr interessant.
              Meine Ratschläge sind keine Rechtsberatung, sondern basieren auf Lebenserfahrung
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              • #8
                AW: Fahrverbot an Sonn- und Feriertagen...

                Es darf gefahren werden. Ist aber schon immer so in Deutschland.

                Im Sommer wird in Frankreich während des Sommerfahrverbotes während der Ferien extra verlängert, so dass von 19 Uhr abends bis 0 Uhr gefahren werden kann. Normalerweise wäre ja schon 22 Uhr Schluss.
                Gruss Tim

                Gruppe: Chemietankerfahrer sigpic

                Kommentar


                • #9
                  AW: Fahrverbot an Sonn- und Feriertagen...

                  Auszug aus der Straßenverkehrsordnung - § 30 Abs. 3 und 4 StVO

                  (3) An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren. Das Verbot gilt nicht für

                  1. kombinierten Güterverkehr Schiene-Straße vom Versender bis zum nächstgelegenen geeigneten Verladebahnhof oder vom nächstgelegenen geeigneten Entladebahnhof bis zum Empfänger, jedoch nur bis zu einer Entfernung von 200 km,

                  1 a. kombinierten Güterverkehr Hafen-Straße zwischen Belade- oder Entladestelle und einem innerhalb eines Umkreises von höchstens 150 Kilometern gelegenen Hafen (An- und Abfuhr),

                  2. die Beförderung von

                  a) frischer Milch und frischen Milcherzeugnissen,
                  b) frischem Fleisch und frischen Fleischerzeugnissen,
                  c) frischen Fischen, lebenden Fischen und frischen Fischerzeugnissen,
                  d) leichtverderblichem Obst und Gemüse,

                  3. Leerfahrten, die im Zusammenhang mit Fahrten nach Nummer 2 stehen,

                  4. Fahrten mit Fahrzeugen, die nach dem Bundesleistungsgesetz herangezogen werden. Dabei ist der Leistungsbescheid mitzuführen und auf Verlangen zuständigen Personen zur Prüfung auszuhändigen.
                  Las sich vielleicht missverständlich, ... meinte diese LKW ausdrücklich nicht. Sondern nur die,
                  die tatsächlich eine Ausnahme-Genehmigung benötigen. Das nur am Rande zur Erklärung!
                  Meine Ratschläge sind keine Rechtsberatung, sondern basieren auf Lebenserfahrung
                  #deletefacebook - Löscht Facebook

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                  • #10
                    AW: Fahrverbot an Sonn- und Feriertagen...

                    Also wenn man es dann heute (24.12) nicht nach Hause schafft weil einem noch eineinhalb Stunden Fahrzeit fehlen dann kann man morgen Abend schnell nach Hause und dann den Zweiten Weihnachtstag mit der Familie verbringen wobei man dann ja leider um 22 Uhr wieder los muss und daher lieber ein wenig vorschläft.

                    Was für eine Geschichte:rofl2[1]:

                    Kommentar


                    • #11
                      AW: Fahrverbot an Sonn- und Feriertagen...

                      ............das Leben schreibt die besten Geschichten..... ich fahre auch heute um 22 Uhr los, damit ich um 24 Uhr aus Deutschland raus bin, weil ich am 26.12 in Mouscron leer machen muss..... die Belgier haben im gegensatz zu uns keinen 2. Weihnachtsfeiertag....
                      Mal verlierst Du,...............mal gewinnt der andere............

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                      • #12
                        AW: Fahrverbot an Sonn- und Feriertagen...

                        Zitat von Ravioli Beitrag anzeigen
                        Also wenn man es dann heute (24.12) nicht nach Hause schafft weil einem noch eineinhalb Stunden Fahrzeit fehlen dann kann man morgen Abend schnell nach Hause und dann den Zweiten Weihnachtstag mit der Familie verbringen wobei man dann ja leider um 22 Uhr wieder los muss und daher lieber ein wenig vorschläft.

                        Was für eine Geschichte:rofl2[1]:
                        Wer möchte das schon so haben! Mir war das nicht bewusst, dass im Feiertagsfahrverbot eine Lücke
                        von 2 Stunden ist. Gebe ich ehrlich zu, liegt aber auch daran, weil sich mir die Frage noch nie stellte.
                        Habe nach dem Thema heute mal bewusst einen Rastplatz angesehen und auch dort festgestellt, dass
                        dort nur LKW mit ausländischen Kennzeichen standen. Zumindest dort, kann sein, dass Andere da an
                        anderer Stelle was Anderes sehen. Aber denke, dass die meisten deutschen Fahrer Weihnachten wohl
                        zu Hause verbringen.
                        Meine Ratschläge sind keine Rechtsberatung, sondern basieren auf Lebenserfahrung
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