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  • #31
    Zitat von Ramaanda Beitrag anzeigen
    Diese Variante ist auch heute noch nicht veraltet. Sie ist 1:1 in das deutsche Arbeitszeitgesetz übernommen worden. Die Pause nach dem Arbeitszeitgesetz und die Lenkzeitunterbrechung, die du meinst, sind zwei völlig verschiedene Dinge. Pausen nach dem Arbeitszeitgesetz können in jeweils 15 Minuten gesplittet werden.
    Sag ich ja...
    MfG Der Tommy...
    ___________________________________________

    LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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    • #32
      So Leute jetzt mal hand aufs Herz,wer von euch hält sich strikt an die Arbeitszeiten?
      Ich zieh das seit Sonntag durch,und muss sagen schönes Leben,doch wielange hält das ein Unternehmer durch wenn der Kraftfahrer nur noch 8Stunden arbeitet.
      Mfg
      Fernweh79

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      • #33
        So halte ich es mit den Lenkzeitpausen:
        Man kann die Pause nur auf 15 + 30 Minuten aufteilen.
        Oder aber 45 Minuten am Stück.
        So mit der Schichtzeit:
        Nach 10 max. 11 Stunden fällt der Hammer.
        Bei 5 Wochentagen a' 10 Stunden sind es ja schon 50 Stunden Arbeitszeit.
        Wenn dann noch 1 oder 2 x 11 Stunden dabei sind wirds ja noch mehr.
        Im Arbeitsvetrag stehen MO - FR 48 Stunden, und ende ist.

        Bei dieser Sache:
        Beispiel:

        - wenn du deinen Lastzug selbst belädst und brauchst dafür 2,5 Stunden

        - danach 2 Stunden zum Kunden fährst

        - und danach beim Kunden deinen Lastzug selbst entlädst und brauchst dafür 3 Stunden...

        Frage: Wann musst du deine Pause machen und wie lang muss sie sein, und darfst du sie aufteilen.
        könnte man 3 Pausen a' 15 Min nach jeder Aktion machen, also 3 x 15 Min.
        Oder ich mache nach 6 Stunden eine Pause von 45 Min, da ich auch als normal AN in einem Betrieb ein recht auf Pausen habe.
        Normal sind ja 15 - 20 Frühstückspause und 1 stunde Mittagspause.
        So habe ich es bisher immer gehalten, es hat keiner gemeckert und bei Kontrollen war auch immer alles im " grünen " Bereich.:chug:

        Diese Sache:
        Ich zieh das seit Sonntag durch,und muss sagen schönes Leben,doch wielange hält das ein Unternehmer durch wenn der Kraftfahrer nur noch 8Stunden arbeitet.
        und alles um die LuRZ ist doch von den TU's gewollt, also sollen die nicht rum heulen.

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        • #34
          Zitat von BAB2 Beitrag anzeigen
          Mal angenommen:

          In einer Woche ( 5 Tage ) macht ein LKW-Fahrer 3x9 Stunden tägliche Ruhezeit und 2x11. Soweit im Rahmen.

          Die gesamte restliche Zeit ist er am LKW beschäftigt, mit Lenken, Pausen etc., er kommt nicht über die gesetzlichen Lenkzeiten, zB er beginnt morgens um 6.00 Uhr und endet 21.00 Uhr bzw. um 19 Uhr, danach Ruhezeit. Das gleiche an den folgenden Tagen wieder.

          Wie ist das denn mit den Arbeitszeiten ? Die sind doch vertraglich geregelt, oder?

          Ich kann mir nicht vorstellen, daß 15 Stunden Arbeits- incl. Lenkzeit und das an fast jedem Tag in der Woche sein dürfen, obwohl Lenk- und Ruhezeiten eingehalten werden...???:noclue:
          Moin,

          richtig, die Arbeitszeiten sind gesetzlich geregelt.
          Egal was im Arbeitsvertrag steht, wenn es denn einen gibt.
          Auch deine Arbeitszeiten sind gesetzlich geregelt.
          Deine nächste Frage müßte eigentlich lauten, warum tut ihr euch das eigentlich an.
          Frag doch mal.
          Wie ist es denn bei Dir? Tust Du nur das was bezahlt wird? Gehst Du jeden Tag zum Vorgesetzten und forderst deine Rechte ein?
          Ist da alles geordnet und geregelt?
          Sag doch mal.

          Gruß Heiko

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          • #35
            Nein, Heiko, ich frage nicht, warum ihr Euch das antut, ich kenne die Antwort.

            Aber wenn ein Fahrer vor Dir steht, von dem ich der Meinung bin (obwohl die LURZ stimmen )daß er zuviel arbeitet und Null Freizeit hat, bin ich schon der Meinung, das ich da mal nachhaken könnte.

            Und wie ich las, interessiert sich zumindest das GAA für die Arbeitszeiten. Vielleicht disponiert der Chef dann anders und der Fahrer hat wieder mehr Freizeit.

            Und ich denke, man kann unsere Berufe nicht miteinander vergleichen. Darauf will ich auch gar nicht weiter eingehen. Ich habe sehr viel Verständnis für LKW-Fahrer und weiß, wie besch..... ihr dran seid, zumindest sollte das aus einigen meiner Beiträge hervorgegangen sein. Sonst würde ich hier nicht mitschreiben.

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            • #36
              Eine Verweigerung die Lenkzeit um 45 Minuten zu überziehen (in diesem Fall wurde der Fahrer wegen Arbeitsverweigerung entlassen) ist von den Gerichten als Falsch entschieden worden. Wie das Gericht über 15 Minuten zu viel denkt ist leider noch nicht entschieden.

              Wer riskiert es denn mal um BAB die Frage beantworten zu können?

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              • #37
                Sorry, mein Eintrag war plötzlich doppelt hier, deshalb habe ch es gelöscht.

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                • #38
                  Zitat von BAB2 Beitrag anzeigen

                  Und wie ich las, interessiert sich zumindest das GAA für die Arbeitszeiten.
                  Leider interessiert sich die Gewerbeaufsicht und die Polizei nicht dafür. Nach meinem Arbeitsvertrag beginnt meine Arbeitswoche am Sonntag um 0.00 Uhr und endet um 24.00 am Sonntag. Ich fahre in der Regel saubere Zeiten. Aber die 24 und die 45 Stunden Pause ist ja im LKW erlaubt. Was glaubst Du wohl, was es meine Firma interessiert wann ich mal zu Haus bin bei der Familie oder um Wäsche zu tauschen.

                  Ganz einfach, ich habs mir so ausgesucht?! Nee, das war früher anders. Ich bin stinksauer auf die Gesetzgebung. Es sollte auch mal bestraft werden wenn der Fahrer nicht nach Haus fahren darf, alle 2 oder 3 Wochen.

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                  • #39
                    Zitat von BAB2 Beitrag anzeigen

                    Vielleicht disponiert der Chef dann anders und der Fahrer hat wieder mehr Freizeit.

                    Welche Freizeit meinst Du? Wo man wie jeder andere Werktätige Abends zu Hause ist bei der Familie und im richtigen Bett schlafen kann oder irgendwo sinnlos auf der Raststätte die Zeit ( schön das man 11 Stunden stehen muß ) tot schlägt und dann mit seiner Koje direkt am Fahrstreifen schläft?

                    Ich bin 100% dafür das es Regelungen gibt, aber wo ist das Freizeit?

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                    • #40
                      Zitat von alterelch Beitrag anzeigen
                      Es sollte auch mal bestraft werden wenn der Fahrer nicht nach Haus fahren darf, alle 2 oder 3 Wochen.

                      So sieht es aus. Ganz meine Meinung.

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                      • #41
                        Zitat von alterelch
                        Es sollte auch mal bestraft werden wenn der Fahrer nicht nach Haus fahren darf, alle 2 oder 3 Wochen.
                        Leider geht der trennt immer mehr in die richtung...Stöber mal die Stellenanzeigen durch im schnitt suchen TU nur noch für 2-3 wochen...Oder die andere Variante wäre 1woche aber mit bescheidenem Lohn...

                        Es würde meiner Meinung nach schon etwas entspannen wenn man nach 3 wochen heim kommt und nicht nach 45std. wieder los muss...

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