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    Mal angenommen:

    In einer Woche ( 5 Tage ) macht ein LKW-Fahrer 3x9 Stunden tägliche Ruhezeit und 2x11. Soweit im Rahmen.

    Die gesamte restliche Zeit ist er am LKW beschäftigt, mit Lenken, Pausen etc., er kommt nicht über die gesetzlichen Lenkzeiten, zB er beginnt morgens um 6.00 Uhr und endet 21.00 Uhr bzw. um 19 Uhr, danach Ruhezeit. Das gleiche an den folgenden Tagen wieder.

    Wie ist das denn mit den Arbeitszeiten ? Die sind doch vertraglich geregelt, oder?

    Ich kann mir nicht vorstellen, daß 15 Stunden Arbeits- incl. Lenkzeit und das an fast jedem Tag in der Woche sein dürfen, obwohl Lenk- und Ruhezeiten eingehalten werden...???:noclue:

  • #2
    ArbZG § 21a und 2002/15/EG regeln die Höchstarbeitszeiten für angestelltes Fahrpersonal... Details?? Gerne...
    Für alle AN: Normal 8 Stunden am Tag, max. 10 Stunden am Tag... aber nur, wenn im Durchschnitt von 6 Monaten 8 Stunden am Tag nicht überschritten werden.
    Für das Fahrpersonal (nach den Vorschriften) sieht es wie folgt aus: Normal: 8 Stunden am Tag... max 10 Stunden (60 Stunden pro Woche, wenn im Durchschnitt von 4 Monaten 48 Stunden (pro Woche) nicht überschrittene werden)
    MfG Der Tommy...
    ___________________________________________

    LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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    • #3
      Und nu aus der Praxis:
      Die meisten Fahrer haben ein Festgehalt.
      Im Arbeitsvertrag steht dann auch die gesetzliche Stundenzahl,für die es das Gehalt gibt...
      Somit ist der Arbeitgeber abgesichert...
      Aber wer kontrolliert denn,ob sich daran auch gehalten wird???
      welcher Fahrer rechnet monatlich nach,ob er über diese Stunden gekommen ist???
      Ich glaube:KEINER
      Im Speditionsgewerbe gibt es so viele Einflüsse auf die Arbeitszeit eines Fahrers durch Wartezeiten an den Be-und Endladestellen,sowie durch Staus und Parkplatzsuche,zusätliche Tätigkeiten auf dem Speditionsgelände,usw....

      Würde der Staat sämtliche Speditionen darauf hin überprüfen(was ja ewig dauern würde)und diese Speditionen ,sagen wir mal "schließen"...dann gäbe es keine Wirtschaft mehr in Deutschland

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      • #4
        Ich danke Euch beiden, sehr anschaulich: Theorie und Praxis.

        Zur Arbeitszeit gehört also die Zeit von der 1. bis zur letzten Minute am LKW, und zwischen den Ruhezeiten, richtig? Egal, ob auch mal zwei Stunden Pause zwischen zwei Lenkzeitabschnitten sind?

        Kommentar


        • #5
          Zitat von BAB2 Beitrag anzeigen
          Ich danke Euch beiden, sehr anschaulich: Theorie und Praxis.

          Zur Arbeitszeit gehört also die Zeit von der 1. bis zur letzten Minute am LKW, und zwischen den Ruhezeiten, richtig? Egal, ob auch mal zwei Stunden Pause zwischen zwei Lenkzeitabschnitten sind?
          Pause ist Pause,gehört nicht zur Arbeitszeit.
          Lenkzeit ist keine Arbeitszeit!
          Mfg
          Fernweh79

          Kommentar


          • #6
            Zitat von fernweh79 Beitrag anzeigen
            Lenkzeit ist keine Arbeitszeit!


            anders herum geb ich dir recht!! das ^^ ist def. ne falschaussage
            Wir sind die Träger der Firma

            Einer träger als der Andere

            Kommentar


            • #7
              @bab2

              Es ist gar nicht so kompliziert mit der Arbeitszeit.
              Im Grunde gehört alles dazu, was du im Auftrag des Arbeitgebers machst. Dazu gehört schon das Aufschließen des Lkw, das Einlegen der Fahrerkarte, sämtliche Wartungs- und Reinigungsarbeiten und selbst das Telefonat mit deinem Disponenten. Auch das Lenken ist Arbeitszeit.
              Nicht als Arbeitszeit zählen Pausen und Bereitschaft.

              @tommyk hat ja schon die gesetzliche Grundlage genannt, was die Höchstarbeitszeiten betrifft. Dem ist nichts hinzuzufügen. Das Problem stellt immer wieder die Fabelzeit von 13 bzw. 15 Stunden Arbeitszeit dar, die unter Fahrern nicht totzukriegen ist. Wenn du mit der Arbeitszeit immer richtig liegen willst, vergiß das mit den 13 und 15 Stunden einfach.
              Du darfst maximal 10 Stunden am Tag arbeiten. Die Regelarbeitszeit ist aber 8 Stunden. Das bedeutet, du hast nicht nur einen Anspruch auf Ausgleich der 2 Überstunden sondern der Arbeitgeber auch die Pflicht, dir diesen Ausgleich zu geben. Das muss innerhalb von 4 Monaten geschehen.

              Die vom Gesetzgeber vorgegebene Höchst-Wochenarbeitszeit von 48 Stunden bezieht sich auf eine 6-Tage-Woche. Die hat ein Kraftfahrer aber nicht. Die kann er nicht haben, weil er sonst mit der Wochenruhezeit in Konflikt kommt. Folglich gilt eine 40 Stunden-Woche als Höchst-Wochenarbeitszeit. Das widerum wirft die Frage auf, für wen die 48 Stunden im Gesetz festgeschrieben wurden. Immerhin gilt der § 21a nur für das Fahrpersonal.
              Wäre mal interessant, diese Problematik gerichtlich durchzufechten. Bis jetzt habe ich noch nichts darüber gefunden.

              Wenn dir der letzte Absatz zu kompliziert ist, vergiß ihn einfach.
              Merke dir nur als Faustregel, dass du täglich nicht mehr arbeiten darfst wie 10 Stunden plus die Pausen, die du einlegst. Dann liegst du immer richtig.

              Kommentar


              • #8
                Zitat von fernweh79 Beitrag anzeigen
                Pause ist Pause,gehört nicht zur Arbeitszeit.
                Stimmt, aber sie gehört in die so genannte Schichtzeit...
                Zitat von fernweh79 Beitrag anzeigen
                Lenkzeit ist keine Arbeitszeit!
                [smilie=to funny.gi:

                Ich lach mich schlapp... Das vor dem Bett sitzen und aus dem Fenster gucken ist ein Hauptteil deiner Arbeit. Du verbringst die meiste Zeit deiner Schicht damit... und das ist dann keine Arbeitszeit?

                Wenn du die Sache zeitgruppen-technisch betrachtest, dann ist die Lenkzeit separat (als Zeitgruppe Lenken) zu sehen. Dafür heisst die andere Zeitgruppe ja auch "sonstige Arbeiten",

                merkste wat??? :xbounce:
                MfG Der Tommy...
                ___________________________________________

                LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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                • #9
                  Zitat von Großer Beitrag anzeigen
                  Und nu aus der Praxis:
                  Die meisten Fahrer haben ein Festgehalt.
                  Im Arbeitsvertrag steht dann auch die gesetzliche Stundenzahl,für die es das Gehalt gibt...
                  Somit ist der Arbeitgeber abgesichert...
                  Aber wer kontrolliert denn,ob sich daran auch gehalten wird???
                  welcher Fahrer rechnet monatlich nach,ob er über diese Stunden gekommen ist???
                  Ich glaube:KEINER
                  Unterwegs kontolliert niemand die Arbeitszeiten. Deshalb kriegst du das auch nicht mit. Im Betrieb sieht das aber anders aus. Hier in NRW ist das Amt für Arbeitsschutz zuständig und sie kontrollieren auch. In Zeiten des digitalen Tachos fällt es den Beamten ungemein leichter, die Arbeitszeiten zu überwachen.
                  Der Arbeitgeber hat die Pflicht, sämtliche Arbeitszeiten seiner Fahrer festzuhalten. Diese Pflicht kann er nur aufweichen, wenn der Fahrer mitspielt, d.h. beim Abladen auf Pause stellt oder nach der Entnahme der Fahrerkarte noch Wartungsarbeiten ausführt, ohne diese später nachzutragen. Es ist also wieder der Fahrer, der den Schlüssel zu humaneren Arbeitszeiten in der Hand hat und ihn leichtfertig wegwirft.

                  Du als Fahrer hast das gesetzlich verbriefte Recht, jederzeit Auskunft über deine Arbeitszeiten zu erhalten. Du musst es nur einfordern.
                  In meinem Betrieb hätte ich kein Problem damit, jedem Fahrer auf Wunsch eine Liste über seine Arbeitszeiten über jeden Zeitraum auszudrucken. Es macht nur niemand Gebrauch davon.
                  Sie interessieren sich nicht dafür.

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                  • #10
                    Zitat von tommyk Beitrag anzeigen
                    Stimmt, aber sie gehört in die so genannte Schichtzeit...
                    [smilie=to funny.gi:

                    Ich lach mich schlapp... Das vor dem Bett sitzen und aus dem Fenster gucken ist ein Hauptteil deiner Arbeit. Du verbringst die meiste Zeit deiner Schicht damit... und das ist dann keine Arbeitszeit?

                    Wenn du die Sache zeitgruppen-technisch betrachtest, dann ist die Lenkzeit separat (als Zeitgruppe Lenken) zu sehen. Dafür heisst die andere Zeitgruppe ja auch "sonstige Arbeiten",

                    merkste wat??? :xbounce:
                    Ich merk schon länger was,und zwar das jeder Fahrelehrer was anderes erzählt(nicht persönlich nehmen).Ich habe im Februar 2010 den Kurs Sozialvorschriften absolviert und da wurde unter Zeugen gesagt Lenkzeit gehört nicht zur Arbeitszeit.Ich kann dir auch gern die Fahreschule nennen,doch denn ehr als pn.
                    Mfg
                    Fernweh79

                    Kommentar


                    • #11
                      Eigentlich wollte ich hier mal die Auswertung einer Fahrerkarte Posten und Auswerten lassen. Aber leider ist das technisch hier auf diesen Seiten wohl nicht möglich das lesbar darzustellen. Deshalb lege ich hier einen neutralen Text zur Auswertung bei.

                      Wer will und kann, kann es bewerten. Achtung, es ist einen Neutrale Datei, von welcher Person und aus welcher Firma ist nirgens zu erkennen. Also bitte ich um eine Neutrale Bewertung.

                      Wem es möglich ist das hier sichtbar zu Posten, kann es gern machen.


                      Im übrigen gilt:
                      (Ausschnitte aus einer Kraftfahrer Fachinformation PDF Dokument)
                      Der Unternehmer hat die Arbeit seiner Fahrer so zu
                      organisieren, dass die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten
                      werden können (insbesondere Lenk- und Ruhezeiten).

                      Für den Fall, dass ein Verstoß festgestellt wurde, wird die
                      Verantwortlichkeit wie folgt geprüft: Als erstes wird die
                      Durchführbarkeit des Auftrags, die Dispositionsplanung sowie
                      die Erteilung des Fahrauftrags kontrolliert. Ergeben sich
                      hier keine Beanstandungen, liegt der Fehler beim Fahrer,
                      sodass gegen ihn eine Ermittlung eingeleitet wird.

                      Sollte aber die Planung und Disposition des Auftrages für
                      den Verstoß verantwortlich sein, wird ein Ermittlungsverfahren
                      gegen den Planungsverantwortlichen eingeleitet.
                      Angehängte Dateien

                      Kommentar


                      • #12
                        Zitat von fernweh79 Beitrag anzeigen
                        Ich merk schon länger was,und zwar das jeder Fahrelehrer was anderes erzählt(nicht persönlich nehmen).Ich habe im Februar 2010 den Kurs Sozialvorschriften absolviert und da wurde unter Zeugen gesagt Lenkzeit gehört nicht zur Arbeitszeit.Ich kann dir auch gern die Fahreschule nennen,doch denn ehr als pn.
                        Ich kann mir eine Menge vorstellen, auch das nicht jeder Fahrlehrer zu 100% das gleiche erzählt. Aber das ein Fahrlehrer allen Ernstes erzählt (ich spinne die Sache mal weiter:)

                        *Ironiemodus an*

                        du darfst am Tag max. 9 - 2x pro Woche 10 Stunden Lenken und 10 Stunden arbeiten und musst dann sehen wie du in den restlichen 4-5 Stunden deine 11 Stunden (oder 3 xpro Woche 9 Stunden) rein kriegst...

                        *Ironiemodus aus*

                        das kann (und will ich mir nicht vorstellen...) ich denke, da habt ihr wohl eher etwas falsch verstanden, oer der hat sich dämlich ausgedrückt...

                        Fakt ist, definitiv:

                        Lenkzeit ist Arbeitszeit! Schluss, aus!
                        Du darfst am Tag nur 10 Stunden arbeiten.
                        Wenn du 10 Stunden am Tag lenkst, dann darfst du an diesem Tag nichts anderes mehr arbeiten.
                        Wenn du 9 Stunden am Tag lenkst, dann darfst du an diesem Tag noch 1 Stunde sonstige Arbeiten durchführen.
                        Selbst das Ausfüllen eines Frachtbriefes ist (streng gesehen) als sonstige Arbeit zu werten!

                        Noch Fragen? Dann los...
                        Ach ja, ich warte gerne auf die PN...
                        MfG Der Tommy...
                        ___________________________________________

                        LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

                        Kommentar


                        • #13
                          Zitat von tommyk Beitrag anzeigen
                          Ich kann mir eine Menge vorstellen, auch das nicht jeder Fahrlehrer zu 100% das gleiche erzählt. Aber das ein Fahrlehrer allen Ernstes erzählt (ich spinne die Sache mal weiter:)

                          *Ironiemodus an*

                          du darfst am Tag max. 9 - 2x pro Woche 10 Stunden Lenken und 10 Stunden arbeiten und musst dann sehen wie du in den restlichen 4-5 Stunden deine 11 Stunden (oder 3 xpro Woche 9 Stunden) rein kriegst...

                          *Ironiemodus aus*

                          das kann (und will ich mir nicht vorstellen...) ich denke, da habt ihr wohl eher etwas falsch verstanden, oer der hat sich dämlich ausgedrückt...

                          Fakt ist, definitiv:

                          Lenkzeit ist Arbeitszeit! Schluss, aus!
                          Du darfst am Tag nur 10 Stunden arbeiten.
                          Wenn du 10 Stunden am Tag lenkst, dann darfst du an diesem Tag nichts anderes mehr arbeiten.
                          Wenn du 9 Stunden am Tag lenkst, dann darfst du an diesem Tag noch 1 Stunde sonstige Arbeiten durchführen.
                          Selbst das Ausfüllen eines Frachtbriefes ist (streng gesehen) als sonstige Arbeit zu werten!

                          Noch Fragen? Dann los...
                          Ach ja, ich warte gerne auf die PN...
                          Moin Tommyk,
                          Ich hab das schon verstanden mit den Arbeitszeiten,danke:brightidea:
                          Hab mich die letzten 2 Tage aktiv mit den anderen Teilnehmern unterhalten und die haben mir alle das gleiche erzählt.Lenkzeit ist keine Arbeitszeit.Hab schon an mir selbst gezweifelt,aber der herr Fahrlehrer hat es wirklich so gesagt,Quasi 10Stunden lenken und denn hast du noch 5Stunden zum arbeiten,bis Schichtzeit um ist.
                          P.s. Pn ist unterwegs
                          Mfg
                          Fernweh79

                          Kommentar


                          • #14
                            Zitat von fernweh79 Beitrag anzeigen
                            Lenkzeit ist keine Arbeitszeit!


                            Ich halts nicht aus...
                            Mal abgesehen von irgendwelchen Vorschriften, also wenn ich Lenke und diese Zeit keine Arbeitszeit ist, dann bekomme ich dafür auch kein Lohn???
                            Ich komme aus dem Staunen nicht mehr raus!

                            Kommentar


                            • #15
                              Zitat von tom850 Beitrag anzeigen
                              Ich halts nicht aus...
                              Mal abgesehen von irgendwelchen Vorschriften, also wenn ich Lenke und diese Zeit keine Arbeitszeit ist, dann bekomme ich dafür auch kein Lohn???
                              Ich komme aus dem Staunen nicht mehr raus!
                              Ne, du kriegst ne Aufwandsentschädigung...
                              das ist wie mit dem Sex in der Ehe... deine Frau kriegt von dir auch keinen Lohn, sondern deinen Lohn als Aufwandsentschädigung... (zumindest läufts bei mir so...) [smilie=to funny.gi:
                              MfG Der Tommy...
                              ___________________________________________

                              LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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