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    Gegen längere Arbeitszeiten für selbständige LKW-Fahrer

    Europäische LKW-Fahrer haben ihre Protestfahrt gegen zu lange Arbeitszeiten der selbständigen Konkurrenz fortgesetzt. An diesem Mittwoch machten Mitglieder von elf Gewerkschaften Halt in Brüssel. Vor dem EU-Parlament demonstrierten die Fahrer gegen eine Anhebung der Arbeitszeit auf mehr als 48 Stunden pro Woche für selbständige Fahrer.

    Dort machten sie ihrer Wut Luft: “Er macht denselben Job wie Angestellte, nur, dass er selbständig ist. Er stellt seine Arbeit beim Transportunternehmen in Rechnung, aber das erlaubt ihm, 86 Stunden pro Woche zu fahren. Der Unterschied ist der Sicherheitsaspekt und die unfaire Konkurrenz gegenüber angestellten LKW-Fahrern.”

    Eine Sonderkommission für Transport des EU-Parlaments gab ihnen an diesem Mittwoch recht. Bisher ist jedoch noch nichts Endgültiges entschieden. Im Juni folgt die Abstimmung im Parlament. Für den sozialdemokratischen EU-Abgeordneten Stephen Hughes sind zu lange Arbeitszeiten zu gefährlich. Kein Autofahrer sollte sich fragen müssen, ob der LKW-Fahrer hinter ihm von einem Angestellten mit festen Ruhezeiten oder einem Selbständigen mit bis zu 86 Wochenstunden gesteuert werde.

    86 Wochenstunden, solange dürften selbständige LKW-Fahrer bei einer Veränderung der bisherigen Richtlinie arbeiten.
    Bisher begrenzt die Direktive die Arbeitszeiten aller LKW-Fahrer. Trotz befürchtetem Sozialdumping ist diese Schutzmaßnahme nach Meinung der konservativen Parlamentarierin Edit Bauer überflüssig. Sie sagte, “das Hauptziel der Richtlinie besteht darin, die Angestellten zu schützen. Ich bin fest davon überzeugt, dass Selbständige nicht vor sich selbst geschützt werden müssen.”

    In der EU gab es 2008 nach Gewerkschaftsangaben knapp 2 Millionen LKW-Fahrer. Von ihnen arbeitet knapp ein Drittel selbständig.

    euronews
    Liebe Grüße
    Harry


    Sei wie eine Briefmarke, klebe solange an deinem Vorhaben bist du dein Ziel erreicht hast.

  • #2
    Aus arbeitsmedizinischer Sicht ist die 48 Stunden-Grenze eingeführt worden, gegenüber der damaligen 56-Stunden Woche. Anscheinend werden Selbständige nicht so schnell müde und stellen keine Gefahr für die Öffentlichkeit dar. Jedenfalls muss man das so interpretieren.

    Man sollte die unterschiedliche Behandlung von Arbeitszeiten jetzt aber nicht überbewerten. Auch Selbständige unterliegen den Lenk- und Ruhezeiten. Alleine dadurch ist es so gut wie nicht möglich, die Freiheit vom Arbeitszeitgesetz voll auszukosten. Auch dem Selbständigen sind hier Grenzen gesetzt.

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    • #3
      Wieviele Stunden arbeitet eigendlich ein Chirurg so pro Woche ?

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      • #4
        Zitat von Boris Beitrag anzeigen
        Wieviele Stunden arbeitet eigendlich ein Chirurg so pro Woche ?
        Du meinst sicherlich die Bereitschaftszeiten, mit denen ein Chirurg auf abenteuerliche 100 Wochenstunden oder so kommt. Das ist meiner Meinung nach auch nicht korrekt. Vor einiger Zeit gab es doch mal einen Streik, den Montgomery und der Marburger Bund iniitiiert haben. Ich weiss gar nicht, was daraus geworden ist...

        Ich finde, man muss hier abwägen. Einerseits darf man einem Selbstständigen nicht verbieten, so lange zu arbeiten, wie er möchte. Ein Holzschnitzer im Erzgebirge kann meinetwegen so lange arbeiten, wie er möchte. Wenn er müde ist und trotzdem weiterarbeitet um Geld zu verdienen, zerschnitzt er sich ungünstigstenfalls den linken Zeigefinger. Ein selbstständiger Lkw-Fahrer, der weiterarbeitet, obwohl er müde ist, zerstört möglicherweise ein Menschenleben - vielleicht sogar eine ganze Familie...
        Hier kannst du deinen Punktestand in Flensburg erfahren.

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        • #5
          Was meint Ihr, wie viele Fahrer bei großen Speditionen dann da angeboten bekommen, sich selbständig zu machen???
          Für natürlich super Konditionen!!!:rofl::rofl::rofl:

          Kommentar


          • #6
            Zitat von Mr. Scania164 Beitrag anzeigen
            Was meint Ihr, wie viele Fahrer bei großen Speditionen dann da angeboten bekommen, sich selbständig zu machen???
            Für natürlich super Konditionen!!!:rofl::rofl::rofl:
            Da muss man dann wieder aufpassen, dass es keine sog. "Scheinselbstständigkeit" ist. Wer nur für einen einzigen Auftraggeber unterwegs ist, bekommt schnell Ärger...
            Hier kannst du deinen Punktestand in Flensburg erfahren.

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            • #7
              Zitat von Rainer2401 Beitrag anzeigen
              Da muss man dann wieder aufpassen, dass es keine sog. "Scheinselbstständigkeit" ist. Wer nur für einen einzigen Auftraggeber unterwegs ist, bekommt schnell Ärger...

              Das mag schon sein. Aber wenn du mal schaust wie viele kleine mittlerweile von großen übernommen wurden, aber immer noch unter ihrem alten Namen weiterfahren, kann man da bestimmt tricksen ?

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              • #8
                Zitat von Rainer2401 Beitrag anzeigen
                Du meinst sicherlich die Bereitschaftszeiten, mit denen ein Chirurg auf abenteuerliche 100 Wochenstunden oder so kommt. Das ist meiner Meinung nach auch nicht korrekt. Vor einiger Zeit gab es doch mal einen Streik, den Montgomery und der Marburger Bund iniitiiert haben. Ich weiss gar nicht, was daraus geworden ist...

                Ich finde, man muss hier abwägen. Einerseits darf man einem Selbstständigen nicht verbieten, so lange zu arbeiten, wie er möchte. Ein Holzschnitzer im Erzgebirge kann meinetwegen so lange arbeiten, wie er möchte. Wenn er müde ist und trotzdem weiterarbeitet um Geld zu verdienen, zerschnitzt er sich ungünstigstenfalls den linken Zeigefinger. Ein selbstständiger Lkw-Fahrer, der weiterarbeitet, obwohl er müde ist, zerstört möglicherweise ein Menschenleben - vielleicht sogar eine ganze Familie...
                Ein selbstständiger Kfz Mechaniker, der weiter arbeitet, an der Bremse, obwohl er müde ist, was mag das wohl für folgen haben?

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                • #9
                  Zitat von Rainer2401 Beitrag anzeigen
                  Da muss man dann wieder aufpassen, dass es keine sog. "Scheinselbstständigkeit" ist. Wer nur für einen einzigen Auftraggeber unterwegs ist, bekommt schnell Ärger...
                  In der Regel liegt bei Fahrern ohne eigenes Fahrzeug (Mietfahrer) K E I N E selbständige Tätigkeit vor. Damit unterliegen solche auch der Sozialversicherungspflicht.
                  Kein Bier für Schröter



                  Gruß Lutz

                  Der Waldgeist

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                  • #10
                    Zitat von Rainer2401 Beitrag anzeigen
                    Da muss man dann wieder aufpassen, dass es keine sog. "Scheinselbstständigkeit" ist. Wer nur für einen einzigen Auftraggeber unterwegs ist, bekommt schnell Ärger...
                    Zitat von Mr. Scania164 Beitrag anzeigen
                    Das mag schon sein. Aber wenn du mal schaust wie viele kleine mittlerweile von großen übernommen wurden, aber immer noch unter ihrem alten Namen weiterfahren, kann man da bestimmt tricksen?
                    Klar kann man tricksen - oder es zumindest versuchen.

                    Zitat von Lutz Beitrag anzeigen
                    In der Regel liegt bei Fahrern ohne eigenes Fahrzeug (Mietfahrer) K E I N E selbständige Tätigkeit vor. Damit unterliegen solche auch der Sozialversicherungspflicht.
                    Richtig.

                    Aber das gilt auch für Fahrer, die einen eigenen Lkw besitzen und nur für eine einzige Firma fahren und auch von denen disponiert werden. Da kann man noch so viele Verträge zwischen Firma und Fahrer vorlegen - es gibt genügend Gerichtsurteile, die diese Konstruktionen nicht akzeptiert und diese Tätigkeit als abhängige Beschäftigung eingestuft haben - mit allen Konsequenzen für die Sozialversicherungspflicht.
                    Hier kannst du deinen Punktestand in Flensburg erfahren.

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                    • #11
                      Ich finde die LuR eigendlich ganz ok, so wie sie sind. Nur etwas zu starr und am wahren Leben vorbei gedacht. Ok, jetzt kommt bestimmt wieder der Spruch : Wenn der Disponent gut ist.......
                      Aber mal ehrlich. Da könnte man schon eine Toleranz einbauen. So 5% zB.
                      Wenn ich mit meinem LKW 150 Km von zu Hause stehen bleiben muss, nur weil meine Wochenlenkzeit abgelaufen ist, muss ich meine wochenendruhezeit auf irgendeinem Rastplatz verbringen. Könnte ich noch 5% überziehen , würde ich es nach Hause schaffen. Muss ja nichtmal der dispo schuld sein, Stau oder ähnliches gibbet ja auch. Und zu hause erhole ich mich am Wochenende allemal besser, als auf nem rastplatz, oder ?
                      Die 5 % toleranz sollte aber wirklich nur ausnahme sein, und nur gestattet sein, wenn man wirklich danach seine Wochenendruhezeit zu Hause verbringen kann, also nicht als Freifahrkarte für die Firma, obligatorisch diese 5 % für die Touren einzuplanen.
                      Mit 5 % meine ich 5% von 45 Std = 2,25 Std.

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                      • #12
                        Boris,das habe ich schon oft gedacht.Am runden Tisch wird entschieden und zwar sehr an der Realität vorbei.Aber das interessiert den Gesetzgeber nicht,denn das ist eine nie versiegende Geldquelle.Das läßt man sich doch nicht entgehen,nicht wahr,Herr Verkehrsminister?
                        Was uns nicht umbringt,macht uns hart

                        Kommentar


                        • #13
                          Zitat von wega05 Beitrag anzeigen
                          Boris,das habe ich schon oft gedacht.Am runden Tisch wird entschieden und zwar sehr an der Realität vorbei.Aber das interessiert den Gesetzgeber nicht,denn das ist eine nie versiegende Geldquelle.Das läßt man sich doch nicht entgehen,nicht wahr,Herr Verkehrsminister?
                          Es ist ein allgemeiner Irrtum, anzunehmen, die Ahndung von Verstößen gegen die Lenk- und Ruhezeiten wäre eine gute Einnahmequelle. Zum einen hat weder die EU noch der Bund einen Anteil an den Einnahmen, mit Ausnahme bei ausländischen Fahrern. Es sind die Bundesländer, die davon profitieren. Legt man aber den Zeitaufwand und die Kosten zugrunde, die bei Straßenkontrollen zu Buche schlagen, stehen die Einnahmen in keinem Verhältnis zum Aufwand.
                          Es ist erheblich lukrativer, Geschwindigkeitsverstöße mittels Radar oder Lasermessung durchzuführen. Da kommt richtiges Geld in die Kasse.

                          Wir alle haben doch schon einige Kontrollen hinter uns. Sind unsere Scheiben oder Karten sauber, geht es eigentlich ziemlich schnell. Aber wehe, es werden Verstöße festgestellt. Dann zieht sich das schon mal zeitlich in die Länge.

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