Eigentlich war es nur ein Kleinunfall und eigentlich wollte der Lkw Fahrer nur der gesetzlichen Meldepflicht nachkommen und den Unfall melden.
Bei der Unfallaufnahme kam jedoch heraus, dass der 67-jährige Unfallverursacher schon seit Jahren ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs ist und dabei die täglichen maximalen Lenkzeiten teilweise deutlich überschritten hat.
Jetzt wird wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Verstößen nach dem Fahrpersonalgesetz gegen ihn ermittelt.
Inwieweit der Disponent seiner Firma dafür ebenfalls zur Rechenschaft gezogen werden kann oder muss, müssen die weiteren Ermittlungen zeigen.
Gegen 16.30 Uhr befuhr der schon in die Jahre gekommene Berufskraftfahrer die Siebenbrückleinsgasse mit seinem 40 Tonner von Actros. Dabei blieb er am linken Außenspiegel eines geparkten Audi Q3 hängen und riss ihn komplett ab.
Weil der Fahrer auf Grund der engen Durchfahrtsstraße an der Unfallstelle nicht halten konnte, fuhr er gesetzeskonform auf direktem Weg zur Polizeiwache, um den Unfall zu melden. In der Zwischenzeit kam der Audibesitzer auch zu seinem Auto zurück und fuhr ebenfalls schnurstracks zur Polizeidienststelle.
Während am Truck kein Schaden entstanden ist, wird der Schaden am Pkw auf rund 400 Euro geschätzt.
Während des Personalienaustausches stellte der aufnehmende Ordnungshüter fest, dass die Fahrerlaubnis der Klasse CE des Unfallverursachers bereits seit 31.12.2014 abgelaufen ist. Zusätzlich stellte sich bei der Auswertung seines Kontrollgerätes noch heraus, dass der 67-Jährige in den zurückliegenden vier Wochen wiederholt die zulässige Lenkzeit erheblich überschritten hatte. Dabei waren tägliche Lenkzeiten von teilweise bis zu 20 Stunden keine Seltenheit!
Wegen der fehlenden Fahrerlaubnis wurde die Weiterfahrt nicht mehr gestattet und die verantwortliche Firma zur Stellung eines Ersatzfahrers benachrichtigt.
Quelle dieses Artikels klick hier : Focus
Bei der Unfallaufnahme kam jedoch heraus, dass der 67-jährige Unfallverursacher schon seit Jahren ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs ist und dabei die täglichen maximalen Lenkzeiten teilweise deutlich überschritten hat.
Jetzt wird wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Verstößen nach dem Fahrpersonalgesetz gegen ihn ermittelt.
Inwieweit der Disponent seiner Firma dafür ebenfalls zur Rechenschaft gezogen werden kann oder muss, müssen die weiteren Ermittlungen zeigen.
Gegen 16.30 Uhr befuhr der schon in die Jahre gekommene Berufskraftfahrer die Siebenbrückleinsgasse mit seinem 40 Tonner von Actros. Dabei blieb er am linken Außenspiegel eines geparkten Audi Q3 hängen und riss ihn komplett ab.
Weil der Fahrer auf Grund der engen Durchfahrtsstraße an der Unfallstelle nicht halten konnte, fuhr er gesetzeskonform auf direktem Weg zur Polizeiwache, um den Unfall zu melden. In der Zwischenzeit kam der Audibesitzer auch zu seinem Auto zurück und fuhr ebenfalls schnurstracks zur Polizeidienststelle.
Während am Truck kein Schaden entstanden ist, wird der Schaden am Pkw auf rund 400 Euro geschätzt.
Während des Personalienaustausches stellte der aufnehmende Ordnungshüter fest, dass die Fahrerlaubnis der Klasse CE des Unfallverursachers bereits seit 31.12.2014 abgelaufen ist. Zusätzlich stellte sich bei der Auswertung seines Kontrollgerätes noch heraus, dass der 67-Jährige in den zurückliegenden vier Wochen wiederholt die zulässige Lenkzeit erheblich überschritten hatte. Dabei waren tägliche Lenkzeiten von teilweise bis zu 20 Stunden keine Seltenheit!
Wegen der fehlenden Fahrerlaubnis wurde die Weiterfahrt nicht mehr gestattet und die verantwortliche Firma zur Stellung eines Ersatzfahrers benachrichtigt.
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