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Laienfragen zum Thema BDF

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  • Laienfragen zum Thema BDF

    Hallo,

    ich habe rein gar nichts mit LKW am Hut, habe aber ein paar Fragen zum Thema BDF und hoffe, dass Ihr mir helfen wollt.

    Ich weiß über Wechselbrücken nicht viel mehr als in Wikipedia steht: https://de.wikipedia.org/wiki/Wechselaufbau

    Wenn ich auf mobile.de suche, scheint die Länge 7,82m ziemlich selten zu sein, 7,45m scheint üblicher zu sein. Ist das wirklich so? Gibt es einen Grund?

    Können die Fahrgestelle beide Länge aufnehmen? Wie häufig ist das?

    Wie ist es bei Gliederzüge (ist das der richtige Begriff?)? Ich hatte bei mobile.de den Eindruck, dass eher der LKW 7.82m Brücken hat?! Kann dann der Anhänger auch 7,82m haben?

    Mit wie viel Ladung würdet ihr euch trauen eine Brücke kurz auf eignen Füßen stehen zu haben (bis die Brücke unterstützt wird).

    Ich grüble schon geraume Zeit über die Fragen, ein paar hätte ich für später noch :)

    Vielen Dank!

  • #2
    AW: Laienfragen zum Thema BDF

    Die Antworten könntest du in der StVZO finden. Da sind die max. Gesamtlängen festgelegt und auch die max. erlaubte Ladeflächenlängen bei Fahrzeugkombinationen. Das ist jetzt meine Vermutung, dass sich dann daraus die Längen der Brücken ergeben. Also die Kombi darf max. 18,75m Länge haben und die Ladeflächen zusammen addiert max. 15,65m. Aber ... bin kein Fachmann in dieser Richtung.
    Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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    • #3
      AW: Laienfragen zum Thema BDF

      Ich weiß aber nicht, wie lange eine Deichsel und wie lange ein Führerhaus ist. Daher denke ich, dass es die, die einen Gliederzug fahren am besten wissen :)

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      • #4
        AW: Laienfragen zum Thema BDF

        die 7,45 brücken sind standard 17 stellplätze also normaler hängerzug . die 7,82 er haben platz für 19 stellplätze die kannst du nur mit einem tandem oder kurzgekuppeltem lkw fahren

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        • #5
          AW: Laienfragen zum Thema BDF

          Moinsen. Also meines Wissens kann man die 7,45m Brücken noch auf ganz normalen Gliederzügen fahren. Die 7,82m dürfen nur auf Fahrzeugen mit "Unterflurkupplung" (ich kenne den richtigen Begriff leider nicht) gefahren werden, da ansonsten der Zug die zu lang wird. Durch den tiefer und damit weiter vorne gekuppelten Anhänger kann der Abstand zwischen den Aufbauten wesentlich geringer ausfallen, da die Brücken sich beim Abbiegen nicht berühren dürfen. Passen tut grundsätzlich alles auf alles. Selbst 20 Fuß Container passen, da sitzen nur die Verschlüsse anders. Also alles genormt. Grundsätzlich wird bei den Speditionen verlangt das beide Einheiten die langen Brücken aufnehmen können wenn diese im Einsatz sind. Die Länge der Gabel/Deichsel ist verschieden. Das hängt auch von Zugfahrzeug ab. Oft sind die Verstellbar. Vorausgesetzt die Brücke ist in Ordnung kann die mit der maximalen Zuladung bedenkenlos abgestellt werden. Dafür sind die ja auch gemacht.Im Regelfall wird die auch mit dem Gabelstapler entladen, das heißt der fährt auch noch drauf und ich habe noch keine Brücke gesehen die eingeknickt ist. Ordnungsgmäßes Abstellen vorausgesetzt.
          Gruß Kai
          Werder Bremen-Lebenslang grün-weiß

          Lieber stehend sterben als knieend Leben (Böhse Onkelz)

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          • #6
            AW: Laienfragen zum Thema BDF

            Vielen Dank für die Antwort: 2 mal 7.45 ist also easy für einen Gliederzug und 3-4t Ladung sollten für die Stützen kein Problem sein.

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            • #7
              AW: Laienfragen zum Thema BDF

              Stimmt.
              Die Brücken können auch 10t Ladung haben. Ich weiß allerdings jetzt nicht genau wieviel Zuladung die max haben.
              Gruß Kai
              Werder Bremen-Lebenslang grün-weiß

              Lieber stehend sterben als knieend Leben (Böhse Onkelz)

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              • #8
                AW: Laienfragen zum Thema BDF

                Die WB haben an der Stirnseite eine Platte,da steht das Eigengewicht drauf und das zulässige Gesamtgewicht.Dazu kommt aber noch das zulässige Gesamtgewicht des LKW. Ich darf auf der Maschine 10 to laden und auf dem Anhänger 15 to.

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                • #9
                  AW: Laienfragen zum Thema BDF

                  Ja, das war mir bekannt. Hätte ich auch anmerken können. Ich habe nur nichs mehr mit WAB zu tun, nur noch Büchsen.....:10_1_138[1]:
                  Gruß Kai
                  Werder Bremen-Lebenslang grün-weiß

                  Lieber stehend sterben als knieend Leben (Böhse Onkelz)

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                  • #10
                    AW: Laienfragen zum Thema BDF

                    Ich habe die nächste Laienfrage und bin vollkommen planlos, sprich für einfache Erklärungen dankbar :)

                    Zu einem Wechselfahrgestell kann man auch Lafette sagen, oder ist da ein Unterschied?!

                    Wenn so ein gebrauchtes Fahrgestell aufgebockt steht und nach ein paar Jahren mal wieder für ein paar km transportiert werden muss, kann man das Teil doch mit Kurzzeitkennzeichen zum nächsten TÜV bringen lassen (Trecker/ LKW). Kann da TÜV-Relevantes i.d. Zeit beträchtlich altern? Bremssystem? Haben die nicht i.d.R. eine Luftfederung? Zumindest bei einem Wohnwagen ist der TÜV eigentlich nie kritisch, aber von LKW-Anhängern habe ich keine Ahnung.

                    Vielen Dank!

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                    • #11
                      AW: Laienfragen zum Thema BDF

                      Moinsen
                      Ich kenne die WAB Anhänger nur als Lafetten. Warum die so heißen, keine Ahnung.
                      Das mit dem Kurzzeitkennzeichen dürfte nicht klappen, das gibt es nur noch bei gültigem TÜV nach Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I (Brief) und dem TÜV Bericht.
                      Natürlich altern diese Sachen, vor allem die Luftbälge dürften lange Standzeiten ohne Benutzung übelnehmen. Auch die Bremsen werden sich recht schnell festsetzen.
                      Auch dürfte der Drehkranz der Gabel mit der Zeit rosten und nicht mehr ordnungsgemäß funktionieren.
                      Gruß Kai
                      Werder Bremen-Lebenslang grün-weiß

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                      • #12
                        AW: Laienfragen zum Thema BDF

                        Hmmm, warum heist Lafette Lafette...?
                        Stau ist Mist, aber vorne gehts....


                        Versuchs mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe und Gemütlichkeit....

                        Nicht was du bist,ist das was dich ehrt, nur wie du bist,bestimmt deinen Wert":D

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                        • #13
                          AW: Laienfragen zum Thema BDF

                          Zitat von Kai Beitrag anzeigen
                          Das mit dem Kurzzeitkennzeichen dürfte nicht klappen, das gibt es nur noch bei gültigem TÜV nach Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I (Brief) und dem TÜV Bericht.
                          Man kann mit dem KZKZ ohne TÜV zum TÜV im aktuellen oder angrenzenden Zulassungsbezirk fahren bzw. wenn nötig danach zur Werkstatt.


                          Zitat von Kai Beitrag anzeigen
                          Natürlich altern diese Sachen, vor allem die Luftbälge dürften lange Standzeiten ohne Benutzung übelnehmen. Auch die Bremsen werden sich recht schnell festsetzen.
                          Auch dürfte der Drehkranz der Gabel mit der Zeit rosten und nicht mehr ordnungsgemäß funktionieren.
                          Anscheinend sind die Luftbälge nicht soo teuer (Material). Der Rest klingt für trocken, dunkel aber durchlüftet "gelagert" eigentlich nicht so wild. Anscheinend kann man kaputtem Luftbalg zumindest noch bis zu einer Werkstatt fahren.

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                          • #14
                            AW: Laienfragen zum Thema BDF

                            Sorry, das mit dem Kurzz.Kennz. war mir neu. Ich habe keins bekommen. Kann natürlich auch sein das die Dame am Schalter die Vorgaben nicht kannte.......
                            Gruß Kai
                            Werder Bremen-Lebenslang grün-weiß

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                            • #15
                              AW: Laienfragen zum Thema BDF

                              Zitat von Kai Beitrag anzeigen
                              Ich habe keins bekommen. Kann natürlich auch sein das die Dame am Schalter die Vorgaben nicht kannte.......
                              Sonst gäbe es kaum eine legale Möglichkeit das Fahrzeug zum TÜV zu bekommen (rote Nummer, Tieflader) wenn der mal abgelaufen ist. Ich habe es aber seit der Neuregelung auch noch nicht ausprobiert.

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