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Lkw-Fahrer ohne eigenes Fahrzeug ist nicht selbstständig

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  • Lkw-Fahrer ohne eigenes Fahrzeug ist nicht selbstständig

    Kein eigener Lkw – keine Selbstständigkeit. Das Sozialgericht Stuttgart hat die Klage eines LKW-Fahrers abgewiesen. Ohne eigenen Lkw könne dieser nicht selbstständig sein.

    Stuttgart. Lkw-Fahrer, die bei ihrer Arbeit keinen eigenen Lkw, sondern ein Fahrzeug ihres Auftraggebers nutzen, sind in der Regel abhängig beschäftigt. Das hat das Sozialgericht Stuttgart jetzt geurteilt.

    In dem verhandelten Fall stritten die Beteiligten über die Rechtmäßigkeit einer Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen. Die Beklagte stellte fest, dass der Kläger im Rahmen seiner Tätigkeit als Lkw-Fahrer für ein Transportunternehmen abhängig und damit sozialversicherungspflichtig beschäftigt war, nicht selbstständig. Sie forderte daher Beiträge nach. Der Kläger wendete sich dagegen.

    Das SG Stuttgart wies die Klage ab, da der Kläger abhängig beschäftigt gewesen sei. Als maßgebliches Kriterium sah das Gericht im vorliegenden Fall, dass der Kläger keinen eigenen Lkw genutzt habe. Der Kläger habe daher keine eigenen Betriebsmittel genutzt und damit auch kein maßgebliches Unternehmerrisiko getragen. Er habe außerdem neben seiner Arbeitskraft keinen nennenswerten Einsatz an Sachmitteln angeboten, wie dies bei einem Unternehmer der Fall sei, sondern lediglich seine Arbeitskraft – wie jeder abhängig Beschäftigte. Er war damit nicht selbstständig beschäftigt. (jt)

    Urteil vom 25.04.2017

    Aktenzeichen S 2 R 1023/13

    http://www.verkehrsrundschau.de/vr/1980697

  • #2
    AW: Lkw-Fahrer ohne eigenes Fahrzeug ist nicht selbstständig

    Gut und richtig so.....
    Und wenn sie jetzt noch die ganzen Sub-Sub-Sub aushebeln die nur einen einzigen Auftraggeber haben und einzig und allein für diesen nach seinen Anweisungen die Touren fahren währe wieder ein Schritt in die richtige Richtung gegangen.
    Ein Unternehmer ist in meinen Augen nur jemand der nicht einzig und alleine von einem Auftraggeber "gefüttert" wird. Er muss mehrere Standbeine haben und unabhängig Aufträge annehmen oder ablehnen können.
    Mein Chef ist auch Subunternehmer, aber er hat ein paar LKW bei Rinnen und noch welche bei einer größeren Spedition. Da beginnt für mich Unternehmertum und nicht diese Arbeitskraft ausbeutende Scheinselbständigkeit die einzig und allein dem Auftraggeber nützt.
    Stau ist Mist, aber vorne gehts....


    Versuchs mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe und Gemütlichkeit....

    Nicht was du bist,ist das was dich ehrt, nur wie du bist,bestimmt deinen Wert":D

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    • #3
      AW: Lkw-Fahrer ohne eigenes Fahrzeug ist nicht selbstständig

      Was leider nicht erwähnt wird ist wieviele "Kunden" er hatte.

      Bei einem, ja, 100% Scheinselbständigkeit, aber wenn er ein Dutzend Kunden hat bei denen er fährt....?

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      • #4
        AW: Lkw-Fahrer ohne eigenes Fahrzeug ist nicht selbstständig

        Da kann bestimmt einer der Moderatoren qualifizierte Auskunft geben. Einer war doch "Selbständig"?

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        • #5
          AW: Lkw-Fahrer ohne eigenes Fahrzeug ist nicht selbstständig

          Zitat von alterelch Beitrag anzeigen
          Da kann bestimmt einer der Moderatoren qualifizierte Auskunft geben. Einer war doch "Selbständig"?
          Sollte er nicht antworten. Er hat eine Entschuldigung. Er ist nur für, ehrlich ich habe nie begriffen warum,......zuständig. Also geht nicht so hart mit der Scheinselbständigkeit um.

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          • #6
            AW: Lkw-Fahrer ohne eigenes Fahrzeug ist nicht selbstständig

            Elch ich denke mal du sprichst mich an!

            Es gibt eine sogenannte "Scheinselbständigkeit" die der Gesetzgeber klar geregelt hat! Kein eigenen LKW, keine eigenen EU Lizenz und fährt dann nur für den einen Kunden, von dem das Auto und die Lizenz stammt, ist die Gesetzeslage sehr offensichtlich! So wie in diesem Fall.

            Hat er jetzt aber eine eigene EU Lizenz und der Spediteur vermietet auch an unabhängig vom Auftraggeber Fahrzeuge an Transportunternehmen, sieht es anders aus! Dann hat er das Risiko allein durch die Lizenz!

            Ich denke es ist weniger das Fahrzeug sondern es geht auch um die Lizenzen!

            Wenn ich mich als selbständige Fahrer persönlich vermiete ist die Sachlage wieder etwas anderes! Da stelle ich keine Rechnung über gefahrene Strecken, sondern allein nur für meine zur Verfügung gestellte Arbeitskraft!

            Ich persönlich finde dieses Urteil mehr als gut!!!
            Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum!

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            • #7
              AW: Lkw-Fahrer ohne eigenes Fahrzeug ist nicht selbstständig

              Zitat von Dogface Beitrag anzeigen
              Elch ich denke mal du sprichst mich an!

              Es gibt eine sogenannte "Scheinselbständigkeit" die der Gesetzgeber klar geregelt hat! Kein eigenen LKW, keine eigenen EU Lizenz und fährt dann nur für den einen Kunden, von dem das Auto und die Lizenz stammt, ist die Gesetzeslage sehr offensichtlich! So wie in diesem Fall.

              Hat er jetzt aber eine eigene EU Lizenz und der Spediteur vermietet auch an unabhängig vom Auftraggeber Fahrzeuge an Transportunternehmen, sieht es anders aus! Dann hat er das Risiko allein durch die Lizenz!

              Ich denke es ist weniger das Fahrzeug sondern es geht auch um die Lizenzen!

              Wenn ich mich als selbständige Fahrer persönlich vermiete ist die Sachlage wieder etwas anderes! Da stelle ich keine Rechnung über gefahrene Strecken, sondern allein nur für meine zur Verfügung gestellte Arbeitskraft!

              Ich persönlich finde dieses Urteil mehr als gut!!!
              nein, du hast nix damit zui tun

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              • #8
                AW: Lkw-Fahrer ohne eigenes Fahrzeug ist nicht selbstständig

                OK Elch dann habe ich auch nichts geschrieben!! :P
                Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum!

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                • #9
                  AW: Lkw-Fahrer ohne eigenes Fahrzeug ist nicht selbstständig

                  Such ihn in deinen Reihen,8

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