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Privatnutzung der Begleitfahrzeuge

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  • Privatnutzung der Begleitfahrzeuge

    Es wird groß die Verbringung der Wochenenden in den LKW diskutiert. Hauptsächlich geht es darum, dass die Fahrer öfters nach Hause kommen können und nicht Monate lang weg von den Familien sind. Beim Begleitpersonal ist es ein bißchen einfacher, aber wirklich nur ein bißchen. Denn die Privatnutzung muss der Angestellte bezahlen. Die müsste in dem Arbeitsvertrag genehmigt werden und der Angestellte müsste 1% des Wertes des Fahrzeuges als Einkommensteuer abführen. Entscheidend für die Berechnung ist der Neuwert des Fahrzeuges .

    Für jeden Kalendermonat der privaten Mitbenutzung erfolgt die Besteuerung der Entnahme in Höhe von 1% des inländischen Listenpreises des Fahrzeuges zum Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Sonderausstattung und einschließlich der Umsatzsteuer.
    Quelle: http://www.steuer-gonze.de/web/index...rmenfahrzeugen

    Das kann locker 100,- € monatlich und mehr für den Angestellten Mehrbelastung bedeuten. Ja, man könnte sagen, andere Arbeitnehmer müssen die Fahrten zu und von Arbeitsplatz auch selber finanzieren. Nur aus der Sicht des Arbeitgebers, der einen zufriedenen Begleiter haben möchte und die Fahrten mit Sprit- und anderen Kosten finanziert, ist es unbegreiflich.
    Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

  • #2
    AW: Privatnutzung der Begleitfahrzeuge

    Kann man nicht auch Fahrtenbuch führen und nur die tatsächliche Nutzung abführen?

    Das hört sich vielleicht erstmal aufwendig an aber es gibt ja inzwischen auch Elektronische Fahrtenbücher die relativ unauffällig mitlaufen.

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    • #3
      AW: Privatnutzung der Begleitfahrzeuge

      Kann man, Ravioli, es bleibt aber immer dabei, dass man was dem Staat abführen muss. Außer, der Arbeitnehmer zahlt dem Arbeitgeber für die private Nutzung.
      Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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      • #4
        AW: Privatnutzung der Begleitfahrzeuge

        Ist das nicht verboten? Der AN hat ja den steuerlichen Vorteil, der einzige weg das zu umgehen ist wenn der AG einen höheren Lohn bezahlt.

        Diese Gesetzte sind ja eigentlich für Firmenfahrzeuge gemacht, daher passt das für Begleitfahrzeuge nicht so recht.
        Frage ist ja auch von was für einer Dimension wir hier reden, sind es Hunderte KM pro Monat oder pro Jahr.

        Ich hänge da auch nicht so richtig drinnen, vielleicht kann man das Fahrzeug ja auch als Werkstattwagen eintragen lassen, dann wärst du Steuerbefreit bei Privatfahrten!

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        • #5
          AW: Privatnutzung der Begleitfahrzeuge

          Zitat von Ravioli Beitrag anzeigen
          Ist das nicht verboten? Der AN hat ja den steuerlichen Vorteil, der einzige weg das zu umgehen ist wenn der AG einen höheren Lohn bezahlt. ...
          Hier ganz unten steht es geschrieben:



          Es können sogar Tausende km pro Monat sein . Als Werkstattwagen kann man es nicht eintragen lassen, diese Fahrzeuge müssen in dem Fahrzeugschein als Begleitfahrzeuge eingetragen sein.
          Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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          • #6
            AW: Privatnutzung der Begleitfahrzeuge

            Zitat von Helena Beitrag anzeigen
            ...Das kann locker 100,- € monatlich ....
            Ich glaube, das habe ich falsch verstanden und es sollte jährlich bedeuten?
            Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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            • #7
              AW: Privatnutzung der Begleitfahrzeuge

              Eigentlich passt das überhaupt nicht, ich habe keine Ahnung was ein Bf3 kostet, aber wenn ich einfach mal 60.000€ als beispiel nehme das wären 1% - 600€ JEDEN Monat!

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              • #8
                AW: Privatnutzung der Begleitfahrzeuge

                Nene, dieses 1% soll nicht die Einkommensteuer sein, sondern die Berechnungsgrundlage. Also das Einkommen, wovon die Steuer berechnet wird.
                Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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                • #9
                  AW: Privatnutzung der Begleitfahrzeuge

                  Ja, so geht das...
                  Das Fahrzeug kostet 40.000€ Neupreis. 1% = 400€ werden zum Lohn als Bruttogehalt zugerechnet. Dann werden von dieser erhöhten Summe die Steuern berechnet. Und dann wird es bei der weiteren Berechnung wieder abgezogen. Das nennt sich "Geltwerter Vorteil" Und es rechnet sich sehr gut. Ich hatte auch so ein Lohnmodell. Vorteil bei mir war auch das der Sprit/Inspektion/Wäsche/Versicherung und Reparatur vom Betrieb bezahlt wurden. Also für mich ein echtes Plusgeschäft. Und alle 3 Jahre ein Neuwagen...
                  Stau ist Mist, aber vorne gehts....


                  Versuchs mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe und Gemütlichkeit....

                  Nicht was du bist,ist das was dich ehrt, nur wie du bist,bestimmt deinen Wert":D

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                  • #10
                    AW: Privatnutzung der Begleitfahrzeuge

                    Danke Bärchi :) . Also je nach der Steuerklasse kann es doch, so wie ich ursprünglich geschrieben habe, 100,-€ und mehr monatlich ausmachen?
                    Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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                    • #11
                      AW: Privatnutzung der Begleitfahrzeuge

                      einer meiner bekannten fährt auch einen firmenwagen +bezahlt so um die 130 euro im monat. wenn der tank leer ist geht es an die tanke +füllt ihn wieder für lau als pendler bezahlst du mehr +das aus deiner tasche +nebenkosten.

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                      • #12
                        AW: Privatnutzung der Begleitfahrzeuge

                        Ja, aber wie gesagt...das rechnet sich auf jeden Fall. Denn für das Geld kannst du niemals ein Auto in der Preisklasse unterhalten.
                        Stau ist Mist, aber vorne gehts....


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                        • #13
                          AW: Privatnutzung der Begleitfahrzeuge

                          Ok, ich glaube, ich habe es halbwegs begriffen.
                          Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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