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Alternative zur Deutschen Regelung deutlich besser?

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  • Alternative zur Deutschen Regelung deutlich besser?

    https://www.jungewelt.de/artikel/310...unterwegs.html

    »Fahrer sind noch länger unterwegs«
    Die EU-Kommission will die Ruhezeitenregelung von Lkw- und Busfahrern deutlich verschlechtern. Ein Gespräch mit Mira Ball


    Bus- und Lkw-Fahrer sind bald womöglich noch länger unterwegs, davor warnt die Gewerkschaft ver.di. Sorge bereitet Ihnen, dass die Europäische Kommission die EU-Verordnung 561/06 ändern will. Was beinhaltet die?

    Sie legt die Arbeitszeiten von Lkw- und Busfahrern fest. In bezug auf letztere gilt sie zunächst nur für diejenigen, die Reise- und Fernbusse lenken. Doch über die deutsche Gesetzgebung wurde sie auch für die Beschäftigten im öffentlichen Nahverkehr übernommen. Derzeit gilt, dass die Fahrer nur einen Anspruch auf eine tägliche Ruhezeit von zehn Stunden haben, dreimal in der Woche kann sie vom Arbeitgeber sogar auf nur neun Stunden reduziert werden. Zudem gibt es Regelungen, dass nach zwei Arbeitswochen eine 48stündige Unterbrechung eingehalten werden muss. Unter anderem das will die EU-Kommission verändern. Die längere Ruhezeit von 48 Stunden soll erst nach drei Wochen gelten. Im Umkehrschluss bedeutet das: Die Beschäftigten müssen noch länger fahren.

    Sie sagen: »Noch länger.« Von welchen Zeiten sprechen wir?

    Die zulässige Lenkzeit beträgt derzeit 56 Stunden pro Woche. Doch wir wissen von Beschäftigten, die über Monate hinweg in ihren Lkw übernachten. Sie leben praktisch auf der Straße. In der Branche gibt es eine Art moderne Sklaverei: Unternehmen haben in den Niederlanden einen Briefkasten, dazu etliche Wagen. Dann werden Kollegen aus Bulgarien oder Belorussland rübergefahren und in die Lkw gesteckt. So gibt es Beschäftigte, die für 360 Euro im Monat durch ganz Europa fahren.

    Gelten die Probleme auch für die Fahrer deutscher Unternehmen?

    Nun, es sind auch deutsche Firmen, die über Zweigstellen Arbeiter im osteuropäischen Ausland – dort nämlich, wo deutlich geringere Mindestlöhne gelten – anheuern und sie dann im europäischen Markt fahren lassen. In den vergangenen zwei Jahren haben Kontrollen des Bundesamts für Güterverkehr auch gezeigt, dass es bei deutschen Busunternehmen durchaus Probleme gibt, was die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten angeht. Gerade im Fernbusverkehr merken wir das. Dort wird zu so geringen Preisen gefahren, dass sich adäquate Arbeitsbedingungen einfach nicht garantieren lassen. Die Probleme, die es beim Lkw-Verkehr seit langem gibt, kommen hier rasant auf uns zu.
    Wie begründet die EU-Kommission dann die angedachten Verschlechterungen?

    Wir haben noch keine Begründung gehört. Lange Zeit hat die Europäische Transportarbeiterföderation, in der auch ver.di Mitglied ist, auf die Probleme hingewiesen – und auf Lösungen für sie. Doch die Europäische Kommission prüft die verschiedenen Verordnungen lediglich darauf, wie sich der Markt weiter liberalisieren lässt. Wir sind selbst erstaunt und schockiert über die neuen Vorschläge. Sie schränken die Rechte der Beschäftigten weiter ein.

    Das legt die Vermutung nahe, dass nicht nur Arbeiterorganisationen bei der EU-Kommission vorstellig geworden sind.

    In der Bundesrepublik hat sich besonders der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer, BDO, für diese Änderungen eingesetzt. Er hat sich gewünscht, dass die Ruhezeitenregelungen für die Reisebusfahrer weiter gelockert werden. Organisiert ist der BDO in der International Road Transport Union, der IRU. Der Verband hat ebenfalls für eine Lockerung Lobbyarbeit geleistet.

    Einmal angenommen, die Regelung kommt durch: Könnte die Bundesrepublik dann mit einer besseren, nationalen Gesetzgebung die Verschlechterungen aufhalten?

    Für die Lkw-Unternehmen würde die Verordnung direkt gelten, ebenso für den Reise- und Fernbusverkehr. Denn diese Branchen seien im Rahmen des europäischen Binnenmarktes tätig, argumentiert die EU-Kommission. Die Bundesrepublik könnte den Bereich des öffentlichen Nahverkehrs von den Verschlechterungen ausnehmen. Wir rechnen aber nicht damit, dass sie das auch automatisch tun wird.

    Hat sich die Bundesregierung beim Schutz der Rechte dieser Beschäftigten also bisher nicht hervorgetan?

    Sehen Sie, das Europarecht sagt beispielsweise, dass bei Verstößen gegen die Ruhezeiten das Unternehmen bestraft werden muss. Es gibt aber keine Vorgaben zur Höhe der Buße. Deutschland gehört zu den Ländern, die fast gar nicht sanktionieren. Man lässt viele Verstöße durchgehen oder spricht nur geringe Strafen aus. In Staaten wie Frankreich oder Belgien wird deutlich schärfer kontrolliert und bestraft.





    Die meisten Bkf Fahrer sagen, Gewerkschaft, Kfk bringt nichts. Wenn das so ist, dann sagt schon mal euren Familien Bescheid, wie ihr in den nächsten Jahren arbeiten werdet. Oder ihr krempelt die Ärmel hoch und wehrt euch endlich.[smilie=real mad.gi:

  • #2
    AW: Alternative zur Deutschen Regelung deutlich besser?

    Für die meisten kollegen sind das doch nur unwesentliche änderungen. Bei den löhnen wird doch jeder cent gebraucht. Mehr arbeit, mehr geld/spesen...da würde ich nicht drauf wetten, daß da ein sturm der entrüstung losbricht.
    Übrigens hatte ich letztens eine kontrolle. Ich bin nicht gefragt worden, wo ich mein wochenende verbracht habe. Die kollegen der ostwuropäischen handelskarawane im hintergrund blieben auch unbehelligt. Will sagen, diese neuen regelungen die da kommen sollen sind doch längstens usus. Die würden nur die portokasse der unternehmer entlasten, aus der sie bisher die lächerlichen bußgelder bezahlen.

    Kommentar


    • #3
      AW: Alternative zur Deutschen Regelung deutlich besser?

      Zitat von alterelch Beitrag anzeigen
      Derzeit gilt, dass die Fahrer nur einen Anspruch auf eine tägliche Ruhezeit von zehn Stunden haben, dreimal in der Woche kann sie vom Arbeitgeber sogar auf nur neun Stunden reduziert werden.
      Diese Mira Ball scheint mir etwas oberflächlich im Thema zu sein.
      Nicht nur diese "10 Stunden", sondern auch die zweite Aussage ist falsch.

      zur Erinnerung
      Artikel 8
      (4) Der Fahrer darf zwischen zwei wöchentlichen Ruhezeiten höchstens drei reduzierte tägliche Ruhezeiten einlegen.


      Nur der Fahrer darf (eigenverantwortlich) die Ruhezeit verkürzen.
      Bei uns in der Firma ist das letztes Jahr auch "angekommen".
      Ausnahmen gibt es nur, wenn man nicht anders vom Rand der Erdscheibe wegkommt.

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