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  • #16
    AW: LKW ausleihen

    Zitat von klausi Beitrag anzeigen
    Auhaua.......bin gespannt ob dieses jahr noch gepflastert wird, mit den verbundsteinen. Und dann brauchts ja noch split und zuckersand zum verfugen. Das wird eine staatsaktion.
    Naja....100mal hin und her fahren mit einem 7,5to....ein guter Freund Deiner Nachbarn wirst du damit allerdings nicht [smilie=mylove.gif]
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    • #17
      AW: LKW ausleihen

      Um mal auf die eigentliche frage zu Antworten:
      Nein, Module bzw. eine 95 Eintragung ist nicht nötig da Privatfahrt.

      Wie aber bereits geschrieben wurde brauchst du eine Fahrerkarte, wenn du verbotenerweise ohne Fahren möchtest dann stelle die Karre aber wenigstens auf Out weil du sonst anderen Leuten Probleme bereitest!

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      • #18
        AW: LKW ausleihen

        Zitat von Ravioli Beitrag anzeigen
        Um mal auf die eigentliche frage zu Antworten:
        Nein, Module bzw. eine 95 Eintragung ist nicht nötig da Privatfahrt.

        Wie aber bereits geschrieben wurde brauchst du eine Fahrerkarte, wenn du verbotenerweise ohne Fahren möchtest dann stelle die Karre aber wenigstens auf Out weil du sonst anderen Leuten Probleme bereitest!
        Alleine schon auf OUT zu stellen bereitet "anderen" Leuten Probleme. Mal angenommen Du fährst am nächsten Tag los und kommst in eine Kontrolle. Du glaubst doch nicht allen Ernstes, dass Du nicht sofort unter Generalverdacht stehst. Wenn Du natürlich Deine Quittung über 2 Bier und einen Schweinebraten dabei hast...na dann könntest Du Glück haben. Die Jungs vom Zoll und BAG stehen aber mit Sicherheit beim Unternehmer im Büro. OUT gilt nur für abgesperrte Betriebsgelände.....
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        • #19
          AW: LKW ausleihen

          Nein, wenn der LKW entgegen der Bestimmungen bewegt wird dann bekommt deine Firma große Probleme weil sie verantwortlich dafür sind alle Zeiten lückenlos nachzuweisen.

          Und da es anscheinend nicht deutlich genug war, ja das ist verboten, aber so bereitet es anderen am wenigstens Probleme.
          Meinst du einfach so fahren und schön den Fehlerspeicher vollmachen ist besser?

          Und jetzt bitte nicht mit "aber wenn er nach Frankreich muss?" argumentieren, dann verleiht man den LKW als Unternehmer nicht, an niemanden.

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          • #20
            AW: LKW ausleihen

            Ob sich das nach diesem thread nicht erledigt hat? Ich glaube der kollege will garnicht mehr pflastern.

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            • #21
              AW: LKW ausleihen

              Zitat von Ravioli Beitrag anzeigen
              Nein, wenn der LKW entgegen der Bestimmungen bewegt wird dann bekommt deine Firma große Probleme weil sie verantwortlich dafür sind alle Zeiten lückenlos nachzuweisen.
              Wo steht denn bitte geschrieben, dass man für einen Lkw einen lückenlosen Nachweis erbringen muss? Ich dachte immer, der Lkw unterliegt nicht den Sozialvorschriften sondern nur der Fahrer!

              Viele Grüße

              Ramaanda

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              • #22
                AW: LKW ausleihen

                Das steht in der FPersV Abschnitt 1 §1 Absatz 7

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                • #23
                  AW: LKW ausleihen

                  Zitat von Ravioli Beitrag anzeigen
                  Das steht in der FPersV Abschnitt 1 §1 Absatz 7
                  Das ist eine Durchführungsverordnung für das Fahrpersonalgesetz. Wie der Name schon sagt, gilt das nur für das Fahrpersonal, die den Bestimmungen der 561/2006 unterliegen. Hier besteht lediglich eine Einschränkung bei Fahrzeugen über 7,5 t. Hier der Passus aus dem Fahrpersonalgesetz:

                  "Der Unternehmer hat dabei dafür Sorge zu tragen, dass eine lückenlose Dokumentation der Lenk- und Ruhezeiten gewährleistet ist."

                  Das mit der Dokumentation der Lenk- und Ruhezeiten der Fahrer gemeint ist, dürfte einleuchten. Der Lkw selber unterliegt keiner Lenkzeitbegrenzung.

                  Ein lückenhafter Tachograph verursacht bei den Kontrollbehörden zweifellos Mißtrauen und ist deshalb auch von Unternehmerseite nicht erwünscht. Aber für eine Bestrafung fehlt der notwendige Paragraph. Ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren, wenn jemand einen eindeutigen gegenteiligen Beleg liefert. Ich bin früher öfter mal mit einem unserer Lkw nach Hause gefahren. Weil es ein 7,5 t war, ist es eine Privatfahrt gewesen und ich hatte keine Fahrerkarte eingelegt. Ebenso hatte ich niemals eine Fahrerkarte eingelegt, wenn ich mit diesem Fahrzeug private Dinge transportiert hatte. Es hätte mir sonst meine Ruhezeit zerschossen. In der Auswertung sind diese Fahrten als Fahren ohne Fahrerkarte gespeichert gewesen.
                  Was die Rennleitung dazu gesagt hätte, weiß ich nicht. Ich bin nie deswegen kontrolliert worden und habe deswegen auch keine praktischen Erfahrungen parat.

                  Viele Grüße

                  Ramaanda

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                  • #24
                    AW: LKW ausleihen

                    FPersV Abschnitt 1 §1 Absatz 7
                    ...und dafür zu sorgen, dass das Kontrollgerät nach Anhang I oder I B zur Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 oder der Fahrtschreiber ordnungsgemäß benutzt wird
                    Einfach losfahren = Keine Ordnungsgemäße Benutzung!

                    Aber für eine Bestrafung fehlt der notwendige Paragraph.
                    Unternehmer zahlen immer das Doppelte.

                    Was die Rennleitung dazu gesagt hätte, weiß ich nicht.
                    Ja, mann kann auch mit 60t 48h am Stück fahren, wenn man nicht erwischt wird kein Problem!

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                    • #25
                      AW: LKW ausleihen

                      Vielen Dank für eure Antworten. Ich such mir die besten raus und werde das dann entsprechend umsetzen. Nein, war nur Spaß.
                      Ich denke mal, das ich mir dann lieber eine kleine Schüssel <7,5to. miete, dann bin ich aus der ganzen Sache raus und keiner hat später irgendwelche Probleme mit Zoll, BAG oder was auch immer.

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                      • #26
                        AW: LKW ausleihen

                        @ moehli
                        Grins...an deiner stelle würde ich jetzt lachen.....
                        Gutes gelingen bei deiner aktion...lg

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