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  • LKW ausleihen

    Hallo,

    ich habe vor 25 Jahren beim Bund den LKW u. Bus-Führerschein gemacht. Ab und zu habe ich kleinere Fahrten mit 3,5to für private Zwecke und ein paar Busfahrten gemacht. Von daher habe ich keine Berührungsängste auch mal etwas größeres zu fahren.
    Jetzt will ich (privat) eine größere Menge an Verbundsteine transportieren. Der LKW ü. 7,5to (die haben keine kleine LKWs) könnte ich von der Firma meines Bruders bekommen. Der meint, das ich div. Module bräuchte um den LKW fahren zu dürfen. Da er nur für das Rechnungswesen zuständig ist, kennt er sich mit den Vorschriften nicht so 100%ig aus.

    Brauche ich für die eine Fahrt diese Module oder geht es auch ohne da ich ja für private Zwecke unterwegs bin?

  • #2
    AW: LKW ausleihen

    Hast du denn eine Fahrerkarte?

    Hier sehr gut umschrieben.

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    • #3
      AW: LKW ausleihen

      Das einfachste wird sein, dein bruder drückt einem seiner fahrer einen schein in die hand, und der fährt dir die steine nach feierabend nach hause. Das wäre mein tip dazu.

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      • #4
        AW: LKW ausleihen

        Sehe ich auch so .
        Kein Bier für Schröter



        Gruß Lutz

        Der Waldgeist

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        • #5
          AW: LKW ausleihen

          Jungs!!!!!
          Da bin ich aber anderes von Euch gewöhnt.


          Du darfst den LKW Fahren. Weil : PRIVAT
          Wenn Du keine Fahrerkarte hast: Ausdruck machen,hinten alles ausfüllen und gut ist.

          oder das machen was Klausi vorgeschlagen hat.

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          • #6
            AW: LKW ausleihen

            Zitat von Moehli Beitrag anzeigen
            Hallo,

            ich habe vor 25 Jahren beim Bund den LKW u. Bus-Führerschein gemacht. Ab und zu habe ich kleinere Fahrten mit 3,5to für private Zwecke und ein paar Busfahrten gemacht. Von daher habe ich keine Berührungsängste auch mal etwas größeres zu fahren.
            Jetzt will ich (privat) eine größere Menge an Verbundsteine transportieren. Der LKW ü. 7,5to (die haben keine kleine LKWs) könnte ich von der Firma meines Bruders bekommen. Der meint, das ich div. Module bräuchte um den LKW fahren zu dürfen. Da er nur für das Rechnungswesen zuständig ist, kennt er sich mit den Vorschriften nicht so 100%ig aus.

            Brauche ich für die eine Fahrt diese Module oder geht es auch ohne da ich ja für private Zwecke unterwegs bin?
            Im Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (was für ein Wortungetüm) ist eindeutig festgeschrieben, dass dieses Gesetz für Privatfahrten nicht gilt. Es steht gleich im § 1 unter Ziffer 7. Die Schlüsselzahl 95 brauchst du also nicht und kann dieses Problem vernachlässigen.
            Was du aber brauchst, das ist eine Fahrerkarte oder eine Tachoscheibe, je nach Ausstattung des Lkw. Seit 10 Jahren existiert die Verordnung 561/2006, die das zwingend vorschreibt. Privatfahrten mit Lkw über einem zul. Gesamtgewicht von 7,5 t sind nicht mehr erlaubt. Es werden sich hier bestimmt einige melden, die der Meinung sind, man müsste in diesem Fall nur einen Ausdruck machen und dann ginge das. Lass dich nicht beirren, denn diese Ratgeber bezahlen deine Strafe mit Sicherheit nicht. Sofern du einen Lkw mit Digitacho hast, musst du zwingend eine Fahrerkarte stecken. Ohne Fahrerkarte darfst du nicht fahren. Das geht eben nur mit einem Lkw unter 7,5 t zul. Gesamtgewicht. Du brauchst die Fahrerkarte, weil du auch als Privatperson in diesem Fall den Sozialvorschriften unterliegst und diese auch entsprechend aufgezeichnet werden müssen.

            Viele Grüße

            Ramaanda

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            • #7
              AW: LKW ausleihen

              Also, ich hätte auch sofort gesagt: Ist eine private fahrt, Karte brauchst du nicht weil du ja keine Güter Gewerblich transportierst. Und wenn du dir bei einem Autovermieter einen LKW mietest, kannst du damit in Urlaub fahren wenn es dir Spass macht. Aber wie sieht die Rechtslage hinsichtlich des LKW aus? Der ist doch für den Gewerblichen Güterverkehr gemeldet. Da bin ich mir nicht sicher...
              Stau ist Mist, aber vorne gehts....


              Versuchs mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe und Gemütlichkeit....

              Nicht was du bist,ist das was dich ehrt, nur wie du bist,bestimmt deinen Wert":D

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              • #8
                AW: LKW ausleihen

                Zitat von BaluderBär Beitrag anzeigen
                Also, ich hätte auch sofort gesagt: Ist eine private fahrt, Karte brauchst du nicht weil du ja keine Güter Gewerblich transportierst. Und wenn du dir bei einem Autovermieter einen LKW mietest, kannst du damit in Urlaub fahren wenn es dir Spass macht. Aber wie sieht die Rechtslage hinsichtlich des LKW aus? Der ist doch für den Gewerblichen Güterverkehr gemeldet. Da bin ich mir nicht sicher...
                Bei wem ist der Lkw denn für den gewerblichen Verkehr angemeldet? Die Lkw in meiner Firma waren immer nur beim Straßenverkehrsamt angemeldet wie jedes andere Fahrzeug auch.
                Und dann gibt es da ja noch den Artikel mit den Privatfahrten. Erinnere dich, @BaluderBär.

                Viele Grüße

                Ramaanda

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                • #9
                  AW: LKW ausleihen

                  Moin Mädels und Buben...


                  Da die Fahrerkarte in etwa zu dem Zeitpunkt auf den Markt kam,
                  zu dem ich damals den Dienst auf dem Arbeitsmarkt quittierte
                  und ich bis zu meiner Berentung ausschliesslich Fahrzeuge mit Tachoscheibe
                  bedient habe und von daher keine Erfahrung auf dem Gebiet Digi-Fahrerkarte habe, brennt mir die Frage auf den Nägeln,
                  ob jeder Inhaber einer gültigen LKW-Fahrerlaubnis ohne Besitz von Modulen
                  überhaupt erfolgreich eine Fahrerkarte beantragen kann?

                  Finde ich also einen alten Dicken >7,49t, der heutzutage noch mit Tacho-Scheibe
                  betrieben wird, kann ich diesen unter ordnungsgemäßer Verwendung
                  des Kontrollgerätes und Einhaltung der LUR wohl nutzen, aber ob man mir
                  seitens des StVA ohne Besitz der Module und ohne zu erwartendes
                  Arbeitsverhältnis, mal so zum Spaß eine Fahrerkarte ausstellt?

                  Alles sicherlich irgendwie geregelt, aber wohl ein gesetzlicher Randbezirk,
                  fernab des üblichen Gebrauchs, der mangels Bedarf und Nachfrage
                  eher selten abgeklopft oder beleuchtet werden dürfte.


                  Gruß!
                  M.P.U
                  "Wer die Wahrheit sagt, braucht ein schnelles Pferd"

                  chinesisches Sprichwort

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                  • #10
                    AW: LKW ausleihen

                    Lach...vieleicht sollte er sich dann ein auto ausleihen, in dem eine fahrerkarte steckt.....aber im ernst, ich denke, einen fahrer zu bitten mir das zeug nach hause zu fahren, wäre der einfachste weg. Bei mir wäre die angelegenheit mit einem kaffee und einer schachtel zigaretten erledigt und die steine liegen vor der tür.

                    Kommentar


                    • #11
                      AW: LKW ausleihen

                      Zitat von M.P.U Beitrag anzeigen
                      Moin Mädels und Buben...


                      Da die Fahrerkarte in etwa zu dem Zeitpunkt auf den Markt kam,
                      zu dem ich damals den Dienst auf dem Arbeitsmarkt quittierte
                      und ich bis zu meiner Berentung ausschliesslich Fahrzeuge mit Tachoscheibe
                      bedient habe und von daher keine Erfahrung auf dem Gebiet Digi-Fahrerkarte habe, brennt mir die Frage auf den Nägeln,
                      ob jeder Inhaber einer gültigen LKW-Fahrerlaubnis ohne Besitz von Modulen
                      überhaupt erfolgreich eine Fahrerkarte beantragen kann?

                      Gruß!
                      M.P.U
                      Um eine Fahrerkarte beantragen zu können, ist stets nur ein Führerschein notwendig. Es muss noch nicht mal ein Lkw-Führerschein sein. Hier in Deutschland beginnt die Pflicht, seine Lenkzeiten im Güterverkehr nachzuweisen, ab 3,5 t zul. Gesamtgewicht.
                      Dass die Module bei der Beantragung von Fahrerkarten ohne Belang sind, lässt sich zum einen schon an der zuweilen unterschiedlichen Gültigkeitsdauer festmachen. Führerschein und Fahrerkarte müssen kein identisches Ausstellungsdatum haben. Das wäre aber zwingend notwendig, würde man die Ausstellung der Fahrerkarte von der Kennziffer 95 im Führerschein abhängig machen.
                      Und zum anderen muss man einfach erkennen, dass zwischen der Kennzeiffer 95 und der Fahrerkarte nicht ein einziger Zusammenhang besteht, der irgendwie relevant sein könnte.

                      Viele Grüße

                      Ramaanda

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                      • #12
                        AW: LKW ausleihen

                        Kostet aber trotzdem um die 50 euro.

                        Kommentar


                        • #13
                          AW: LKW ausleihen

                          Vielen Dank für die Informationen.


                          Gruß!
                          M.P.U
                          "Wer die Wahrheit sagt, braucht ein schnelles Pferd"

                          chinesisches Sprichwort

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                          • #14
                            AW: LKW ausleihen

                            Langsam Leute....Privatfahrten gibt es nur bis 7,5to zgG. Alles was drüber ist unterliegt den Sozialvorschriften und ist dokumentationspflichtig. Wenn ein Unternehmer allerdings denkt er könnte den LKW ausleihen dann mal los. Sollte der Zoll mal im Büro stehen und nach den "schwarzen Löchern" im Digitacho fragen.....dann wünsche ich viel Erfolg.
                            Nicht mehr aktiv

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                            • #15
                              AW: LKW ausleihen

                              Auhaua.......bin gespannt ob dieses jahr noch gepflastert wird, mit den verbundsteinen. Und dann brauchts ja noch split und zuckersand zum verfugen. Das wird eine staatsaktion.

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