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Schwertransporte bald ohne Polizeibegleitung: Weshalb nun Private einspringen

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  • Schwertransporte bald ohne Polizeibegleitung: Weshalb nun Private einspringen

    Fast unbemerkt wurde ein Gesetz geändert: Schwertransporte werden ab Mai von Privaten begleitet.



    Es ist ein beliebtes Bild auf Aargauer Strassen: Wird Ungewöhnliches transportiert, steht die Bevölkerung am Strassenrand. Beobachtet staunend, wie ein Kursschiff zum Hallwilersee, ein Bohrkopf zur Baustelle des Eppenberg-Bahntunnels oder ein Dampferzeuger zum Kernkraftwerk Beznau gefahren wird. Eine Polizeipatrouille geleitet das Fahrzeug mit Warnlicht langsam über Brücken, um Kreisel, durch Tunnels. Oft müssen die Polizisten von Hand unvorhergesehene Hindernisse aus dem Weg räumen.
    Polizeiautos in solchen Situationen gibt es bald nur noch im Erinnerungsalbum. Denn: Was ausserhalb der Transportbranche praktisch niemand registriert hat, ist schon in einer Woche ins Gesetz geschriebene Tatsache. Ab dann ist nicht mehr die Polizei zuständig für die Begleitung sogenannter Ausnahmetransporte (ATB). Sie wird ausgelagert an Private mit einer polizeilichen Bewilligung.


    In den Kantonen Aargau, Zürich, Glarus, St. Gallen, Thurgau und beiden Appenzell ab 1. Mai, später im Jahr folgen Graubünden, Solothurn und beide Basel. Im Aargau kam diese Privatisierung durch eine am Donnerstag publizierte Gesetzesänderung ans Licht. In der kantonalen Strassenverkehrsverordnung wurde Artikel 7a durch einen Absatz 2 ergänzt: «Die Kantonspolizei ist zuständig für die Anerkennung von ausserkantonalen Bewilligungen von Privaten für die Begleitung von Ausnahmetransporten.»


    Zeitraubende Wechsel entfallen

    Auf Nachfrage bestätigt Bernhard Graser, Sprecher der Aargauer Kantonspolizei, den Sachverhalt. Theoretisch sei dies im Aargau ab 1. Mai der Fall – praktisch aber müssten diese sogenannten Ausnahmetransportbegleiter erst noch ausgebildet werden. Damit zwischenzeitlich kein Engpass entsteht, wurde eine Übergangsfrist bis 2018 definiert, in der Polizei und Private parallel arbeiten.


    Die Kantonspolizei Zürich, die auf das Thema spezialisiert ist, führt in Zusammenarbeit mit dem Nutzfahrzeugverband Astag einwöchige Kurse durch. In der Ausbildung lernen die Teilnehmer für 750 Franken, was es für die Planung und Durchführung eines bewilligungspflichtigen Transportes braucht: Rechtliche Grundlagen, Verkehrszeichen geben, Route legen, Fahrverhalten im Begleitfahrzeug. Mit einer praktischen Prüfung und dem Nachweis der Teilnahme an mindestens fünf Schwertransporten wird der Kurs abgeschlossen. Die Zürcher erteilen eine Bewilligung – andere Kantone können diese danach bei sich anerkennen. Deshalb brauchte es im Aargau den Zusatz in der Strassenverkehrsordnung.
    Spezialtransporte, die breiter als 3,8, höher als 4,8 oder länger als 35 Meter sind, müssen vom Strassenverkehrsamt bewilligt werden. Spediteure rekognoszieren die Fahrroute und müssen sie exakt dem Kanton melden. Die Bewilligung wird an die Kantonspolizei weitergeleitet, die eine Patrouille losschickt, um die spezielle Fuhre abzuholen oder an der Kantonsgrenze zu übernehmen. Das kommt laut Graser im Schnitt pro Tag 1,5-mal vor. Pro Jahr fahren 600 bewilligungspflichtige Ausnahmetransporte durch den Aargau.
    Wie André Kirchhofer, Astag-Vizedirektor aus Zofingen, sagt, wurde die Idee aus den Kreisen der Mitglieder lanciert: «Das ist etwas, das den Chauffeuren den Berufsalltag konkret erleichtert. Dafür haben wir uns gerne eingesetzt.» Der administrative Aufwand sei zu gross. Zudem sei das System für beide Seiten ineffizient, weil viel Wartezeit entstehe. Passiert ein Schwertransport etwa die Grenze vom Aargau nach Zürich, übernimmt die Kantonspolizei Zürich. Passiert er danach die Stadtgrenze von Zürich, übernimmt die Stadtpolizei. Neu kann die Begleitung aus einer Hand erfolgen. Hinzu kommt: Für Übergaben werden oft die ohnehin knappen Ausstellplätze entlang von Hauptstrassen und Autobahnen gebraucht. Die Plätze fehlen dann anderen Chauffeuren, die ihre Ruhezeit-Pausen einlegen sollten.


    Polizei froh und etwas wehmütig

    Die Kapo Zürich rechnet mit einer Einsparung von 4000 Personenstunden pro Jahr. Bei der Kapo Aargau kann man dies noch nicht einschätzen. Aber für Sprecher Graser ist klar: «Es ist eine Entlastung. Oft war eine Patrouille die ganze Nacht lang wegen eines Transports besetzt.» Der Wegfall bedeute einen Gewinn an Flexibilität und Verfügbarkeit. Dies überwiege auch die finanziellen Einbussen durch den Wegfall der Arbeitsstunden, die den Transporteuren in Rechnung gestellt werden konnten. Beim einen oder anderen im Korps sorge die Privatisierung «auch für ein bisschen Wehmut», sei es doch auch eine interessante Tätigkeit, die nicht selten bleibende Erinnerungen hinterlassen habe.
    Die einzigen Bedenken, die Polizei wie Spediteure haben: Ist der Respekt der Autofahrer vor einem neutralen Begleitfahrzeug gleich gross wie vor einem Polizeiauto? Graser sagt, man müsse erste Erfahrungen abwarten. Es sei oft vorgekommen, dass man Unaufmerksame «mit Nachdruck» habe zum Stillstand bringen müssen. Die Mehrheit der Verkehrsteilnehmer verhalte sich aber korrekt.


    Im «Strassentransport-Magazin» sagte Martin Kübler, Chef Verkehrspolizei-Spezialabteilung der Kapo Zürich: «Durch die Auslagerung wird die Begleitung effizienter und ist genauso sicher – wenn nicht sicherer.» Das zeige die Erfahrung aus Österreich, wo Private schon 2003 die Begleitung übernahmen. Einzig in engen Städten, etwa bei Tramübergängen mit Hochspannungsleitungen, oder auf Bergpisten wird auch nach 2018 die Polizei mitfahren. Zudem müssen sich die Privaten bei Antritt der Fahrt bei der Notrufzentrale anmelden, damit die Polizei Bescheid weiss.


    Quelle dieses Artikels klick hier : Badener Tagblatt
    Liebe Grüße
    Harry


    Sei wie eine Briefmarke, klebe solange an deinem Vorhaben bist du dein Ziel erreicht hast.

  • #2
    AW: Schwertransporte bald ohne Polizeibegleitung: Weshalb nun Private einspringen

    In Deutschland darf die Polizei auch nach der neuen Verwaltungsvorschrift noch immer mitmachen:

    "Polizeiliche Begleitung ... erforderlich, wenn der Einsatz von Begleitfahrzeugen ... nicht ausreicht.
    Das kann insbesondere der Fall sein wenn auf der Autobahn ... der Verkehr auf der Gegenfahrbahn oder der Gegenverkehr angehalten werden muss oder .... bei sonstigen schwierigen Straßen- oder Verkehrsverhältnissen .... insbesondere wenn eine Ermessensentscheidung der Polizei vor Ort in Abhängigkeit der jeweiligen Situation erforderlich ist."


    Wenn sich da ein 300 t-er durch die Gegend schiebt, wird wohl auch in Österreich die Polizei dabei sein.
    Was soll ich mit der Realität, wenn es in der Theorie so gut klappt...

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