In jeder Genehmigung steht als erste allgemeine Auflage:
Unter den Kollegen und sogar von der Polizei wird unterschiedlich ausgelegt, wie diese Streckenprüfung vor Fahrtantritt durchgeführt werden sollte. Mich würde interessieren, wie ihr es versteht und wie ihr denkt, dass eine Streckenprüfung unmittelar vor dem Transportbeginn aussehen sollte.
1. Der Bescheidinhaber hat unmittelbar vor Transportbeginn zu prüfen,
- ob die in der Erlaubnis bzw. Ausnahmegenehmigung festgelegten Maße und Gewichte, insbesondere die vorgeschriebene
bzw. genehmigte Höhe eingehalten und
- ob der genehmigte Transportweg für die Durchführung des Transportes tatsächlich geeignet ist (Linienführung,
Zustand und Breite der Straße und Brücken, Bahnübergänge einschließlich Oberleitungen,
Verkehrsbeschränkungen, Sperrungen und Umleitungen). Bei Überhöhe ist die Prüfung zusätzlich in Bezug auf
das Lichtraumprofil und Freileitungen vorzunehmen.
- ob die in der Erlaubnis bzw. Ausnahmegenehmigung festgelegten Maße und Gewichte, insbesondere die vorgeschriebene
bzw. genehmigte Höhe eingehalten und
- ob der genehmigte Transportweg für die Durchführung des Transportes tatsächlich geeignet ist (Linienführung,
Zustand und Breite der Straße und Brücken, Bahnübergänge einschließlich Oberleitungen,
Verkehrsbeschränkungen, Sperrungen und Umleitungen). Bei Überhöhe ist die Prüfung zusätzlich in Bezug auf
das Lichtraumprofil und Freileitungen vorzunehmen.
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