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Streckenprüfung vor Fahrtantritt

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  • Streckenprüfung vor Fahrtantritt

    In jeder Genehmigung steht als erste allgemeine Auflage:

    1. Der Bescheidinhaber hat unmittelbar vor Transportbeginn zu prüfen,
    - ob die in der Erlaubnis bzw. Ausnahmegenehmigung festgelegten Maße und Gewichte, insbesondere die vorgeschriebene
    bzw. genehmigte Höhe eingehalten und
    - ob der genehmigte Transportweg für die Durchführung des Transportes tatsächlich geeignet ist (Linienführung,
    Zustand und Breite der Straße und Brücken, Bahnübergänge einschließlich Oberleitungen,
    Verkehrsbeschränkungen, Sperrungen und Umleitungen). Bei Überhöhe ist die Prüfung zusätzlich in Bezug auf
    das Lichtraumprofil und Freileitungen vorzunehmen.
    Unter den Kollegen und sogar von der Polizei wird unterschiedlich ausgelegt, wie diese Streckenprüfung vor Fahrtantritt durchgeführt werden sollte. Mich würde interessieren, wie ihr es versteht und wie ihr denkt, dass eine Streckenprüfung unmittelar vor dem Transportbeginn aussehen sollte.
    6
    eine Stunde vor dem Transport die ganze Strecke durchfahren und vermessen
    16,67%
    1
    ein Tag vorher telefonisch mit Straßen- und Autobahnmeistereie besprechen
    66,67%
    4
    es wird schon irgendwie passen
    16,67%
    1
    Zuletzt geändert von Helena; 15.03.2017, 13:23.
    Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

  • #2
    AW: Streckenprüfung vor Fahrtantritt

    Ich bin nur kurze Zeit Schwertransporte gefahren und dann ist es auch schon lange lange her! Mit den einzigste Problemen, mit denen ich zu kämpfen hatte waren die Baustellen auf diversen Teilabschnitten und manche BF 3 Fahrern!
    Aber auf die Frage zurückzukommen, sollte man die Strecke kurz vor dem Transport abfahren bzw. ein Fahrzeug als erste Vorhut über die Strecke schicken!
    Zuletzt geändert von Dogface; 16.03.2017, 19:01.
    Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum!

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    • #3
      AW: Streckenprüfung vor Fahrtantritt

      Danke Markus, für deine Meinung. Bevor ich was weiter dazu schreibe, würden mich noch mehr Meinungen interessieren :) .
      Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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      • #4
        AW: Streckenprüfung vor Fahrtantritt

        Die auflage ist ja kaum zu erfüllen. Auf kurzen strecken vieleicht. Abera wie willst du eine längere distanz unmittelbar überprüfen? Das scheint mir so eine...wird schon gutgehen....kiste zu sein. Oder es fährt tatsächlich ein lotsenfahrzeug vorne weg...aber wenn der ein hindernis feststellt, stehst du schon mit deinem problem hinten dran. Kommt auf die planung im vorlauf an, und dann hoffen, daß man nichts übersehen hat. Aber du hast das doch immer hingekriegt, helena.....oder?

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        • #5
          AW: Streckenprüfung vor Fahrtantritt

          Nun, ich habe von dem Thema keine Ahnung, aber ich frage mich wie das gehen soll. Wenn die Route über eine AB führt und durch eine Baustelle kommt, hältst du dann an um den Gliedermaßstab raus zu holen und nach zu messen ob da die Barken auch weit genug auseinander stehen?
          So etwas dient doch immer nur dazu den schwarzen Peter weiter zu geben wenn was schief geht...
          Stau ist Mist, aber vorne gehts....


          Versuchs mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe und Gemütlichkeit....

          Nicht was du bist,ist das was dich ehrt, nur wie du bist,bestimmt deinen Wert":D

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          • #6
            AW: Streckenprüfung vor Fahrtantritt

            Jj, einige Kollegen nehmen diese Auflage sehr ernst und sind sogar bereit auf der Autobahn rumzulaufen und die Höhe der Brücken zu messen . Wenn ich eine Stunde vor dem Transport losfahre, um zu schauen, ob alles ok ist, wer garantiert mir, dass 5 Minuten nach mir jemand nicht anfängt Barken hinzustellen? Wir praktizieren die Absprache mit den Straßen- und Autobahnmeistereien, am meisten wissen die, was in ihrem Bereich so los ist. Obwohl auch damit haben wir schon ein Paar schlechte Erfahrungen gemacht. Die Telefonate werden ja nicht aufgenommen und später kann ich schwer beweisen, dass die mir tatsächlich grünes Licht gegeben haben, obwohl es nicht so ganz passt. Deswegen habe ich für die Antwort Nr.3 gestimmt :) .
            Zuletzt geändert von Helena; 16.03.2017, 17:07.
            Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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            • #7
              AW: Streckenprüfung vor Fahrtantritt

              In einigen Genehmigungen werden sogar die Tel.Nr. von den Autobahnmeistereien mitgeteilt und als Auflage vorgeschrieben, 3 Tage vor dem Transport sich zu informieren. Viele Nachtbaustellen werden aber ziemlich spontan geplant, deswegen habe ich in der Umfrage ''1 Tag vorher'' geschrieben. Das bedeutet nicht, dass es so gemacht werden muss. Manchmal ist hilfreich sogar erst Nachmittag an dem Tag des Transportes zu telefonieren, denn in der Nacht werden oft die Leitplanken nach den Unfällen repariert, die den gleichen Tag Mittags passiert sind. In Bayern steht in den Genehmigungen:

              ACHTUNG!
              Im beantragten Streckenabschnitt können kurzfristig
              Nachtbaustellen eingerichtet sein. Vor Fahrtbeginn ist in jedem Fall
              zu erfragen, ob eine Duchfahrt möglich ist.
              Die Rufnummern der Autobahnmeistereien der Autobahndirektion
              Nordbayern sind über
              www.abdnb.bayern.de/wir_ueber_uns/meistereien.php abrufbar.
              Tel. Erreichbarkeit zwischen 07:00 und 15:00 Uhr (Fr. 12:00 Uhr)
              Weiter nennen die meiste Bundesländer in den Genehmigungen Info Seiten, wo man sich über Baustellen und Durchfahrtsbreiten informieren kann. Schön ist z.B.:



              In Grunde genommen, wenn sich ein Fahrer an die genehmigte Strecke hält, sollte es nicht sein Problem sein, wenn er irgendwo stecken bleibt, denn die Streckenerkundung ist Büroarbeit. Ich habe aber schon über Fälle gehört, wo vor Gericht auch der Fahrer die Schuld bekommen hat .
              Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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