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  • Bereitschaftszeiten

    Hallo,

    neben den Arbeits- Lenk- und Ruhezeiten gibt es noch die Bereitschaftszeiten, dazu habe ich folgende grundsätzliche Frage:

    Kann eine Bereitschaftszeit eine rechtskonforme Pause im Sinne des ArbZG, oder eine Lenkzeitunterbrechung im Sinne der VO 561/2006 sein?

    In unseren 16 Bundesländern wird diese Frage von den Arbeitschutzbehörden rechtlich sehr unterschiedlich bewertet!

    Ich stehe auf dem Standpunkt, eine "Bereitschaftszeit" kann über eine Lenkzeitunterbrechung (45 Min.) oder Pause (30 Min.) hinaus ist Rechtskonform - oder irre ich da?
    Das EG-Kontrollgerät rechnet ja auch die Bereitschaftszeit als Unterbrechung bzw.Pause und stellt meine verbrauchten Zeiten auf null zurück oder ist mein Gerät defekt?


    Hat damit jemand schon Erfahrungen gemacht?

    Kollegiale Grüsse - Karl Egon

  • #2
    AW: Bereitschaftszeiten

    Bereitschaftszeit wird wohl als Lenkzeitunterbrechung gewertet. Darum stellt auch der Diggi deine Lenkzeit nach 45 Minuten ohne Unterbrechung wieder auf Null. Andererseits ersetzt Bereitschaftszeit NICHT die 30 Minuten Pause die du nach dem Arbeitszeit Gesetz nach sechs Stunden Arbeit/Bereitschaft machen musst.
    Wird der Bürger unbequem, ist er plötzlich rechtsextrem.

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    • #3
      AW: Bereitschaftszeiten

      Ein großes +1

      Sprich 4h fahren
      45min Bereitschafft
      und dann nochmal 2h fahren.

      Pause.


      Braucht man aber wohl nur für die Prüfung, praktisch macht es vermutlich niemand so.

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      • #4
        AW: Bereitschaftszeiten

        Bereitschafszeit, da ich in der Zwischenzeit mich mit dem Thema weiter beschäftigt habe, zitiere ich hier eine Pressemeldung der Bezirksregierung Düsseldorf vom 18.11.2015 dort heisst es wörtlich:
        "In der Praxis wertet das digitale EG-kontrollgeraet die aufgezeichneten Bereitschafszeit von 15/30 Minuten bzw. 45 Minuten als gesetzlich konforme Fahrtunterbrechung. Eine ordnungsgemäße Fahrtunterbrechung /Arbeitsunterbrechung wird einer Pause nach §4 ArbZG gleichgestellt."

        Die gesamte Pressemitteilung stelle ich am Wenigsten ins Netz/Forums.

        Grüße Karl-Egon

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        • #5
          AW: Bereitschaftszeiten

          Zitat von Karl-Egon Beitrag anzeigen
          Bereitschafszeit, da ich in der Zwischenzeit mich mit dem Thema weiter beschäftigt habe, zitiere ich hier eine Pressemeldung der Bezirksregierung Düsseldorf vom 18.11.2015 dort heisst es wörtlich:
          "In der Praxis wertet das digitale EG-kontrollgeraet die aufgezeichneten Bereitschafszeit von 15/30 Minuten bzw. 45 Minuten als gesetzlich konforme Fahrtunterbrechung. Eine ordnungsgemäße Fahrtunterbrechung /Arbeitsunterbrechung wird einer Pause nach §4 ArbZG gleichgestellt."

          Die gesamte Pressemitteilung stelle ich am Wenigsten ins Netz/Forums.

          Grüße Karl-Egon
          Die Sozialvorschriften kennen überhaupt keine Pause. Es ist nirgends die Rede davon und es existiert auch entsprechend keine Definition der Pause. Die Sozialvorschriften kennen nur Lenkzeitunterbrechungen. Dazu gehört auch die Bereitschaft. Das Arbeitszeitgesetz hingegen kennt sehr wohl Pausen und es ist auch definiert, was darunter zu verstehen ist.
          Beide Regelungen verhalten sich zueinander ziemlich kontrovers. Im Arbeitszeitgesetz ist die Bereitschaft der Pause nur im Zweifahrermodus gleichgestellt. Ansonsten gilt, dass nach 6 Stunden immer eine Pause von 30 Minuten fällig ist, auch wenn vorher eine Lenkzeitunterbrechung stattgefunden hatte. Das ist allerdings nur in der Theorie so. Man sollte sich einfach mal verinnerlichen, dass der Tachograph primär eigentlich nur die Lenk- und Ruhezeiten überwachen soll. Dass die Arbeitszeiten auch erfasst werden, ist sozusagen ein Nebenprodukt. Polizei und BAG kontrollieren deshalb die Arbeitszeiten in erster Linie auch nicht. Wenn sie im Rahmen einer Kontrolle Unregelmässigkeiten nach dem Arbeitszeitgesetz entdecken, können sie die Daten an die zuständige Gewerbeaufsicht weiterleiten. Selber ahnden können sie das aber nicht. Das können sie schon deshalb nicht, weil nicht der Fahrer sondern der Arbeitgeber Adressat von möglichen Bußgeldern ist. Wenn nicht gerade ein "dicker Hund" aufgedeckt wird, interessiert sich kein Schwein für die Zeiten nach dem Arbeitszeitgesetz. Entsprechend wird auch bei einer Kontrolle nicht weiter recheriert, ob eine Lenkzeitunterbrechung nun als Pause oder als Bereitschaft eingelegt wurde.

          Viele Grüß

          Ramaanda

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          • #6
            AW: Bereitschaftszeiten

            In den Monatlichen Ausdrucken der Fahrerkarte werden nicht eingehaltene Pausen nach sechs Stunden aber sehr wohl als Verstoß aufgeführt! Werden diese Verstöße dann nur dem Arbeitgeber "zur Last" gelegt oder kann ich dafür auch zu Kerker verurteilt werden? Ich meine mich zu erinnern das ich vor Jahren mal ein Bußgeld in Höhe von 120 Euros zahlen sollte. (Hab's dann mit viel Jammern auf 60 reduziert bekomen)
            Wird der Bürger unbequem, ist er plötzlich rechtsextrem.

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            • #7
              AW: Bereitschaftszeiten

              Die gehen immer zu 100% zu lasten der Firma, wenn du etwas bezahlt hast dann war es was mit "unseren" Gesetzen, also 4,5h Fahrzeit überzogen oder 24h Zeitraum nicht eingehalten etc.

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              • #8
                AW: Bereitschaftszeiten

                Nee, es war wegen dieser halben Stunde nach sechs Stunden Arbeit. Allerdings kam der Bescheid von der Gewerbeaufsicht welche Routinemässig den Betrieb kontrollierte und von allen Fahrern die damals noch Scheiben über vierzehn Tage mitnahm.
                Wird der Bürger unbequem, ist er plötzlich rechtsextrem.

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                • #9
                  AW: Bereitschaftszeiten

                  Zitat von Paleraider Beitrag anzeigen
                  In den Monatlichen Ausdrucken der Fahrerkarte werden nicht eingehaltene Pausen nach sechs Stunden aber sehr wohl als Verstoß aufgeführt! Werden diese Verstöße dann nur dem Arbeitgeber "zur Last" gelegt oder kann ich dafür auch zu Kerker verurteilt werden? Ich meine mich zu erinnern das ich vor Jahren mal ein Bußgeld in Höhe von 120 Euros zahlen sollte. (Hab's dann mit viel Jammern auf 60 reduziert bekomen)
                  Natürlich werden die Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz auf der Fahrerkarte in der Auswertung auch angezeigt. Aber das geht zunächst mal den Fahrer nichts an. Er darf dafür von den Behörden nicht bestraft werden. Es würde dem Zweck eines Schutzgesetzes zuwiderlaufen. Deshalb wird in § 22 und § 23 des ArbZG auch ausdrücklich nur der Arbeitgeber als Adressat eines Bußgeldes genannt.
                  Du hast das Bußgeld für "Nüsse" bezahlt. Diese 120 Euro oder heruntergehandelten 60 Euros stammen aus der Phantasie des Kontrollbeamten. Einen Bußgeldkatalog gibt es nicht dafür, wie das zum Beispiel bei den Sozialvorschriften der Fall ist. Wenn jemand ein Knöllchen für Verstöße ausstellen will, muss er auch den Paragraphen des Bußgeldkatologs nennen. Im Falle des Arbeitszeitgesetzes würde das nicht gehen.

                  Trotzdem können Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz geahndet werden, und zwar vom Arbeitgeber. Da er derjenige ist, der dafür verantwortlich ist, kann er den Fahrer abmahnen und eventuell im Wiederholungsfall auch kündigen.

                  Viele Grüße

                  Ramaanda

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                  • #10
                    AW: Bereitschaftszeiten

                    Trotzdem können Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz geahndet werden, und zwar vom Arbeitgeber. Da er derjenige ist, der dafür verantwortlich ist, kann er den Fahrer abmahnen und eventuell im Wiederholungsfall auch kündigen.
                    Das stimmt natürlich, aber irgendwie liest es sich ziemlich absurd...

                    Derjenige der sie zu verantworten hat kann den Fahrer genau dafür abmahnen.


                    Aber ja, ich weiß wie es gemeint ist.

                    Kommentar


                    • #11
                      AW: Bereitschaftszeiten

                      Zitat von Ramaanda Beitrag anzeigen
                      Im Falle des Arbeitszeitgesetzes würde das nicht gehen.

                      kann er den Fahrer abmahnen und eventuell im Wiederholungsfall auch kündigen.

                      Viele Grüße

                      Ramaanda
                      Hm, der Fahrer folgt den Weisungen der Dispo, der Kunde muss noch, der wartet extra auf dich............ kennt jeder.

                      Jetzt hat er zuviel gearbeitet. Auf Weisung der Dispo, statt einem Danke, bekommt er eine Abmahnung? Sollte der Verantwortliche nicht eher die Dispo abmahnen?
                      Das sind nur so Gedankengänge von mir. Der Fahrer wird kaum den ganzen Tag jede Minute mitrechnen. Die Technik und die nicht unumstrittene Überwachung würde das spielend ermöglichen. Da ist nach meiner Ansicht wohl eher die Dispo im Boot.

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                      • #12
                        AW: Bereitschaftszeiten

                        Meines Wissens ist es so dass der Fahrer die Tour ablehnen muss wenn sie nicht Gesetzeskonform fahrbar ist.

                        So wie mit abgefahrenen Reifen, wer damit los fährt ist Schuld, nicht der Halter.

                        Kommentar


                        • #13
                          AW: Bereitschaftszeiten




                          Pflichten nach Art. 10 VO (EG) Nr.561/2006 Dispositionspflicht des Unternehmens

                          Die VO (EG) Nr. 561/2006 enthält ausdrücklich eine an das Unternehmen gerichtete Bestimmung mit der Verpflichtung, die Arbeit der Fahrer so zu planen, dass die Bestimmungen der VO (EG) Nr. 561/2006 und der VO (EWG) Nr. 3821/85 eingehalten werden können.
                          Das Unternehmen darf also dem Fahrer keine Zeiten vorgeben, die ggf. nur unter Verstoß gegen die vorgeschriebenen Lenk-und Ruhezeiten oder sonstige gesetzliche Vorschriften realisierbar sind.

                          Es wird empfohlen, die Dispositionen im Betrieb schriftlich festzuhalten, da die Aufsichtsbehörden Auskünfteüber die Dispositionen verlangen und notfalls erzwingen können.

                          Das Unternehmen muss regelmäßig prüfen, ob die Fahrer die Vorschriften beachten. Bei Zuwiderhandlungen durch die Fahrer hat das Unternehmen die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit sich die Verstöße nicht wiederholen. Der Unternehmer ist auch insoweit gegenüber den Aufsichtsbehörden auskunftspflichtig.

                          Die Verantwortlichkeit des Unternehmers für Verstöße des Fahrers, die dem Unternehmer zurechenbar sind, erstreckt sich auch auf Zuwiderhandlungen, die im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaates oder eines Drittstaates begangen wurden, soweit sich das Unternehmen nicht entlasten kann.

                          Unternehmen, Verlader, Spediteure, Reiseveranstalter, Hauptauftragnehmer, Unterauftragnehmer und Fahrervermittlungsagenturen stellen sicher, dass die vertraglich vereinbarten Beförderungszeitpläne nicht gegen die VO (EG) Nr. 561/2006 verstoßen.



                          Herzliche Ostergrüsse von einem Kollegen der schon im Urlaub ist!!
                          Karl-Egon

                          Kommentar


                          • #14
                            AW: Bereitschaftszeiten

                            Zitat von Ravioli Beitrag anzeigen
                            Meines Wissens ist es so dass der Fahrer die Tour ablehnen muss wenn sie nicht Gesetzeskonform fahrbar ist.

                            So wie mit abgefahrenen Reifen, wer damit los fährt ist Schuld, nicht der Halter.
                            So haben wir es mal gehalten. Alle fahrer meiner abteilung haben sich geweigert ne tour ab sonntag 22 uhr zu fahren weil es nicht möglich war wie geplant montag zu entladen. Fahrstrecke circa 800 km eine stadtdurchfahrt plus etwa 3 stunden entladen. Mit adr versteht sich. Wird jetzt anders disponiert und nur di-do angefahren. Geht doch.
                            Gruss Tim

                            Gruppe: Chemietankerfahrer sigpic

                            Kommentar


                            • #15
                              AW: Bereitschaftszeiten

                              Zitat von alterelch Beitrag anzeigen
                              Hm, der Fahrer folgt den Weisungen der Dispo, der Kunde muss noch, der wartet extra auf dich............ kennt jeder.

                              Jetzt hat er zuviel gearbeitet. Auf Weisung der Dispo, statt einem Danke, bekommt er eine Abmahnung? Sollte der Verantwortliche nicht eher die Dispo abmahnen?
                              Das sind nur so Gedankengänge von mir. Der Fahrer wird kaum den ganzen Tag jede Minute mitrechnen. Die Technik und die nicht unumstrittene Überwachung würde das spielend ermöglichen. Da ist nach meiner Ansicht wohl eher die Dispo im Boot.
                              Als Fahrer ist man für seine Lenk- und Ruhezeiten verantwortlich...kein anderer und schon garnicht ein Disponent...
                              Deine Aussage spiegelt leider das wieder,was viele machen...nämlich,einfach fahren,es hat ja ein anderer schuld...die meisten Fahrer müssen leider immernoch lernen ,zu einem Disponenten NEIN zu sagen...nur ,dieses muß jeder selbst irgendwie lernen...da kann kein anderer bei helfen...und...durch den Digitacho kann jeder auf die Minute genau ausrechnen,wie lange er gefahren ist und noch fahren kann...wer das nicht kann,der sollte den Job wechseln

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