Hallo,
neben den Arbeits- Lenk- und Ruhezeiten gibt es noch die Bereitschaftszeiten, dazu habe ich folgende grundsätzliche Frage:
Kann eine Bereitschaftszeit eine rechtskonforme Pause im Sinne des ArbZG, oder eine Lenkzeitunterbrechung im Sinne der VO 561/2006 sein?
In unseren 16 Bundesländern wird diese Frage von den Arbeitschutzbehörden rechtlich sehr unterschiedlich bewertet!
Ich stehe auf dem Standpunkt, eine "Bereitschaftszeit" kann über eine Lenkzeitunterbrechung (45 Min.) oder Pause (30 Min.) hinaus ist Rechtskonform - oder irre ich da?
Das EG-Kontrollgerät rechnet ja auch die Bereitschaftszeit als Unterbrechung bzw.Pause und stellt meine verbrauchten Zeiten auf null zurück oder ist mein Gerät defekt?
Hat damit jemand schon Erfahrungen gemacht?
Kollegiale Grüsse - Karl Egon
neben den Arbeits- Lenk- und Ruhezeiten gibt es noch die Bereitschaftszeiten, dazu habe ich folgende grundsätzliche Frage:
Kann eine Bereitschaftszeit eine rechtskonforme Pause im Sinne des ArbZG, oder eine Lenkzeitunterbrechung im Sinne der VO 561/2006 sein?
In unseren 16 Bundesländern wird diese Frage von den Arbeitschutzbehörden rechtlich sehr unterschiedlich bewertet!
Ich stehe auf dem Standpunkt, eine "Bereitschaftszeit" kann über eine Lenkzeitunterbrechung (45 Min.) oder Pause (30 Min.) hinaus ist Rechtskonform - oder irre ich da?
Das EG-Kontrollgerät rechnet ja auch die Bereitschaftszeit als Unterbrechung bzw.Pause und stellt meine verbrauchten Zeiten auf null zurück oder ist mein Gerät defekt?
Hat damit jemand schon Erfahrungen gemacht?
Kollegiale Grüsse - Karl Egon
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