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weiterbildungsurlaub.

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  • weiterbildungsurlaub.

    in vielen bundesländer gibt es den weiterbildungsurlaub ausser in bayern+sachsen.

    hat schon von den kollegen diesen genommen zb für die module am stück?

  • #2
    AW: weiterbildungsurlaub.

    Dafür gibt es keinen bildungsurlaub.

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    • #3
      AW: weiterbildungsurlaub.

      das ist doch eine weiter oder fortbildung

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      • #4
        AW: weiterbildungsurlaub.

        Du kannst möwen auf helgoland beobachten. DAS ist weiterbildung. Module machen nicht. Als nächstes nimmt noch einer bildungsurlaub um die fahrerlaubnis zu machen. Warte mal ab...sunlight haut dir gleich die entsprechenden paragraphen um die öhren. Vermutlich googelt sie noch.

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        • #5
          AW: weiterbildungsurlaub.

          :rofl2[1]:

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          • #6
            AW: weiterbildungsurlaub.

            Bildungsurlaub ist Ländersache! Die Landesgesetze gehen von einer bezahlten Freistellung
            von fünf Arbeitstagen pro Jahr aus. Nur die meisten Arbeitnehmer kennen ihren Anspruch
            nicht. Das vorab und jetzt dazu die nötigen Länderinformationen:


            Bayern und Sachsen haben keine Bildungsurlaubsgesetze erlassen.
            Meine Ratschläge sind keine Rechtsberatung, sondern basieren auf Lebenserfahrung
            #deletefacebook - Löscht Facebook

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            • #7
              AW: weiterbildungsurlaub.

              soweit so gut . ist jetzt die module schulung eine weiterbildung ,wenn ja kann ich doch diese an einem stück machen +nicht 4 samstage meiner freizeit opfern

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              • #8
                AW: weiterbildungsurlaub.

                Zitat von cavallo 09 Beitrag anzeigen
                soweit so gut . ist jetzt die module schulung eine weiterbildung ,wenn ja kann ich doch diese an einem stück machen +nicht 4 samstage meiner freizeit opfern
                Eine weitverbreitete Unsitte Weiterbildung auf Kosten des AN laufen zu lassen.
                Denn die Weiterbildung wird ja durch den Gesetzgeber gefordert. Das passiert
                aber dadurch, weil viele AN ihre Rechte nicht kennen. alterelch wird sich dazu
                sicherlich auch noch äußern.
                Meine Ratschläge sind keine Rechtsberatung, sondern basieren auf Lebenserfahrung
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                • #9
                  AW: weiterbildungsurlaub.

                  5 module a 7 h. Mag ja sein, daß dein rentnertag 35 h hat. In der regel aber sinds nur 24 h...

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                  • #10
                    AW: weiterbildungsurlaub.

                    jetzt weiss ich immer noch nicht ob ich für die module das einreichen kann

                    Kommentar


                    • #11
                      AW: weiterbildungsurlaub.

                      5 tage weiterbildungsurlaub ( tolles wort) stehen mir zu ,also würde es passen.

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                      • #12
                        AW: weiterbildungsurlaub.

                        Zitat von cavallo 09 Beitrag anzeigen
                        5 tage weiterbildungsurlaub ( tolles wort) stehen mir zu ,also würde es passen.
                        Was sagt dein Ländergesetz dazu? Hast du nachgesehen?
                        Meine Ratschläge sind keine Rechtsberatung, sondern basieren auf Lebenserfahrung
                        #deletefacebook - Löscht Facebook

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                        • #13
                          AW: weiterbildungsurlaub.

                          bw schreibt politische +berufliche weiterbildung .

                          Kommentar


                          • #14
                            AW: weiterbildungsurlaub.

                            Also, Bildungsurlaub wird leider nicht in jedem Bundesland gewährt. Ich glaub Sachsen und Bayern kennen den Bildungsurlaub nicht.
                            Ob die 5 Schulungen (nicht Module, das gibt es nicht) dazu gehören, also anerkannt werden, weiß ich im Moment nicht. Aber ich werde mich mal erkundigen. Gebt mir ein paar Tage Zeit oder ruft halt selbst einmal bei der Gewerkschaft an.

                            Kommentar


                            • #15
                              AW: weiterbildungsurlaub.

                              Ich werde jetzt nicht die einzelnen Gesetze der Bundesländer lesen und miteinander vergleichen. Deshalb beantworte ich die Frage nur für NRW. Für die Module kann man keinen Bildungsurlaub nehmen. Die sind von der Maßnahme ausgeschlossen, wie auch alle anderen Lerninhalte, die mit der Erlangung oder der Erhaltung des Führerscheins zu tun haben. Natürlich kann man jetzt darüber streiten, ob die Module etwas mit dem Führerschein zu tun haben, nur weil die Kennziffer 95 dort eingetragen wird. Es lohnt sich aber nicht, das zu ergründen. Sämtliche Kurse erfüllen nämlich nicht die Voraussetzung, dass sie beim zuständigen Ministerium als bildungsfähig eingetragen sind. Ohne diesen Eintrag bekommt man aber die Bescheinigung nicht, die man beim Arbeitgeber abgeben muss. Diese Bescheinigung stellt immer der Bildungsträger aus, der meistens auch mit der Zulassung wirbt.

                              Blauäugig wie der Gesetzgeber nun mal ist, hat er das Problem der Finanzierung und auch Durchführung des BkfQG den Sozialpartnern überlassen. Das bedeutet, in Tarifverträgen ist das meist geregelt, ohne Tarifvertrag steht man im Regen und muss sehen, wo man bleibt.

                              Viele Grüße

                              Ramaanda

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