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Geld verdienen oder LuR

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  • #31
    AW: Geld verdienen oder LuR

    So, moin. Klar habe ich einen Digi drin, steht auch auf Out. Fahre Tiererzeugnisse ganz normal auf einem großen, tollen LKW und ich bin kein Fake! Was für eine Aussage, oder Frage????!!!! Dass ohne Fahrerkarte gefahren werden kann, das habe ich doch schon erwähnt und auch erklärt. Ob ich ausgenutzt werden, das will ich neben anderen Sachen herausfinden. Ich glaube, ea bringt wirklich nur was, klare Dinge vor Ort zu schaffen, ohne Angst im Nacken zu haben, dass ich keinen festen Job bekomme.
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    • #32
      AW: Geld verdienen oder LuR

      Oder du gehst einen anderen Weg. ..Schau dich nach einer neuen Stelle um, Finde selber deinen Marktwert heraus, und mit dieser Information ist so ein Gespräch um einiges leichter. Und wenn es nicht in deinem Sinne läuft ziehst du für dich die Reissleine....
      Ich war vor drei Jahren mit 50 ein Quereinsteiger. Über drei Stationen binn ich jetzt bei "Rinnen" und zufrieden. Du kannst das genau so....
      Stau ist Mist, aber vorne gehts....


      Versuchs mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe und Gemütlichkeit....

      Nicht was du bist,ist das was dich ehrt, nur wie du bist,bestimmt deinen Wert":D

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      • #33
        AW: Geld verdienen oder LuR

        Das Geld verdienen und gerade kaum zu haben, da hängt mir im Nacken. Das kennt sicher jeder von uns. Vielleicht ist das der richtige Weg, woanders noch rein zu schauen. Aber Praktikanten verdienen nichts 🙈Jedoch habe ich hierüber schon ein weiteres Licht am Tunnel gefunden. 😊
        Zuletzt geändert von DenMike; 20.02.2017, 06:22.
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        • #34
          AW: Geld verdienen oder LuR

          Wie lange geht denn dein Praktikum?
          Warum bewirbst du dich nicht einfach mal bei anderen Speditionen? Bei den folgenden Gesprächen wirst du sicherlich mehr erfahren und einige deiner Fragen beantwortet bekommen.
          Immer frei heraus was dich interessiert.
          Die DDR ging unter, weil das Volk aufstand. Die BRD geht unter, weil das Volk schläft.

          Wer Olivgrün wählt, wählt Verarmung, Masseneinwanderung und Krieg!

          In der internationalen Politik geht es
          nie um Demokratie oder Menschenrechte.
          Es geht um die Interessen von Staaten.
          Merken sie sich das, egal was man Ihnen im
          Geschichtsunterricht erzählt.
          Egon Bahr

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          • #35
            AW: Geld verdienen oder LuR

            Zitat von BaluderBär Beitrag anzeigen
            Oder du gehst einen anderen Weg. ..Schau dich nach einer neuen Stelle um, Finde selber deinen Marktwert heraus, und mit dieser Information ist so ein Gespräch um einiges leichter. Und wenn es nicht in deinem Sinne läuft ziehst du für dich die Reissleine....
            Ich war vor drei Jahren mit 50 ein Quereinsteiger. Über drei Stationen binn ich jetzt bei "Rinnen" und zufrieden. Du kannst das genau so....
            Genauso und ich kenne auch Quereinsteiger bei denen das so gelaufen ist.

            Warum ich hier so hartnäckig bin, .... Stichwort Scheinpraktikum

            Wann besteht ein Scheinpraktikum und somit ein Arbeitsverhältnis?

            In einem Urteil vom 20.05.2016 hat das LAG Berlin-Brandenburg die Grundsätze im Arbeitsrecht zur Unterscheidung zwischen Praktikum und Arbeitsverhältnis klargestellt. Diese Entscheidung kann für sehr viele Unternehmen von Nutzen sein und ist daher besonders interessant.
            Praktikum bei einer Zeitschrift als Redakteurin

            Im dem Gericht vorgelegten Fall hat die als „Praktikantin“ eingestellte Klägerin für ihre Tätigkeit, die sie in der Zeit vom 04.11.2013 bis 03.11.2014 bei der Redaktion einer Zeitschrift (Beklagte) erbracht hatte, die Auszahlung einer Arbeitsvergütung in Höhe des Tariflohns einer Redakteurin abzüglich der ihr gezahlten Praktikantenvergütung in Höhe von EUR 400,00 beantragt.

            Die Praktikantin hatte sich kurz vor Abschluss ihres Studiums bei einer Zeitschrift für eine Stelle als „Redaktionspraktikantin“ beworben. Sie hatte mit der Zeitschrift am 21.11.2013 einen einjährigen „Praktikanten-Vertrag“ abgeschlossen. Nach Ansicht der Praktikantin seien die von ihr während dieses Zeitraumes erbrachten Leistungen die einer Redakteurin in Anfangsstellung und sie sei als vollwertige Arbeitskraft eingesetzt worden. Der Ausbildungszweck sei völlig in den Hintergrund getreten. Somit sei sie eine Scheinpraktikantin gewesen. Die Klägerin hat die Verurteilung der Redaktion zur Auszahlung einer für eine Redakteurin in Anfangsstellung entsprechenden Vergütung beantragt.

            Die Zeitschrift hat ihrerseits die Abweisung der Klage beantragt. Die Beklagte war der Meinung, dass der Praktikumsvertrag umgesetzt worden sei und sich die Tätigkeit der Praktikantin auf eine Mitwirkung unter entsprechender Aufsicht und Schulung beschränkt habe.
            In beiden Gerichtsinstanzen gewinnt die „Praktikantin“ ......................
            ScheinPraktikum

            Bitte jetzt nicht die Argumente: " Ja, aber das war ja ein Zeitungsverlag!" Zieht nicht!
            Zuletzt geändert von Sunlight; 20.02.2017, 09:48.
            Meine Ratschläge sind keine Rechtsberatung, sondern basieren auf Lebenserfahrung
            #deletefacebook - Löscht Facebook

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            • #36
              AW: Geld verdienen oder LuR

              Darf ich mal raten?

              Du fährst Güllezubringer bei einem landwirtschaftlichen Lohnunternehmen, richtig?

              Zumindest deuten deine Beschreibungen von dem Job darauf hin und die Jahrezeit würde auch dazu passen denn jetzt geht es da grad wieder rund.

              Wenn ja werden dann aber auch Zeiten kommen wo wenig bis garkeine Arbeit da ist.

              Nichtsdestotrotz hat sich dein Arbeitgeber an das Arbeitszeitgesetz zu halten.
              Gruß Thorsten

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              • #37
                AW: Geld verdienen oder LuR

                Was für ein Scheinpraktikum sprechen würde trotz Praktikum-Vertrag.

                Rechtsprechung des BAG, wonach „ein Praktikant in aller Regel vorübergehend in einem Betrieb praktisch tätig ist, um sich die zur Vorbereitung auf einen Beruf notwendigen praktischen Kenntnisse und Erfahrungen anzueignen“ und ein Praktikum somit nur dann kein Arbeitsverhältnis ist, wenn ein Ausbildungszweck im Vordergrund steht.

                (BAG, 13.03.2003 - 6 AZR 564/01 - dejure.org)


                Das scheint hier nicht der Fall zu sein. Also wird eine Vollzeit-Stelle mit Sozialabgaben-Pflicht eingespart.
                Zuletzt geändert von Sunlight; 20.02.2017, 10:29.
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                • #38
                  AW: Geld verdienen oder LuR

                  Hallo denMike, ich hatte bisher keine Zeit für eine Reaktion. Ich gehöre zu einer Gruppe Kraftfahrerkreis Betreibern die Kollegen unterstützen und beraten bei Problemen im Job. Wenn du magst, kannst du dich gern über PN melden. Ich, oder jemand aus unserem Netzwerk kann dir sicher einen vernünftigen Rat geben.

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