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Gutachten zu Erlangung einer Ausnahmegenehmigung gemäß §70 StVZO

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  • Gutachten zu Erlangung einer Ausnahmegenehmigung gemäß §70 StVZO

    Für alle Spezialfahrzeuge, die eine Ausnahmegenehmigung nach §70 StVZO brauchen, muss zu erst ein Gutachten erstellt werden, speziell für die Beantragung dieser Genehmigung. Dieses Gutachten ist eine sehr schöne Sache, weil man da viele nutzbare Angaben rauslesen kann. Leider werden nicht immer alle diese Tabellen in die ''Siebziger'' übernommen.





    In der 2. Tabelle sind die wichtigsten Angaben für die tatsächliche konkrete Genehmigung (nach §46 oder 29StVO, oder beide) . Die max. mögliche Achslasten und die Achsabstände.



    Die meiste Kollegen, die Schwertransporte fahren, haben auch dieses Gutachten mit dabei zusammen mit den Fahrzeugscheinen und der ''Siebziger''.
    Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

  • #2
    AW: Gutachten zu Erlangung einer Ausnahmegenehmigung gemäß §70 StVZO

    Ich habe dieses Thema auf die Schnelle angefangen, ich denke, darüber kann man sich noch sehr schön unterhalten. Z.B. finde ich die Angaben Maß ''a'' und ''b'' in der ersten Tabelle als sehr nutzlich. Weiß jemand von euch, was diese Angaben bedeuten? :)
    Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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    • #3
      AW: Gutachten zu Erlangung einer Ausnahmegenehmigung gemäß §70 StVZO

      OK, ein Hinweis. Außer anderem, werden diese Angaben für die Registrierung der Registrierung in Niederlande gebraucht :rofl2[1]: .
      Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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      • #4
        AW: Gutachten zu Erlangung einer Ausnahmegenehmigung gemäß §70 StVZO

        Sind das verschiedene auziehlängen?

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        • #5
          AW: Gutachten zu Erlangung einer Ausnahmegenehmigung gemäß §70 StVZO

          Ja, klausi, das Maß ''a'' und ''b'' zusammen addiert ergeben die Gesamtlänge der Fahrzeugkombination. Deswegen ist bei ''b'' von-bis angebeben, weil, in diesem Fall, ist der Auflieger teleskopierbar. Weiß wirklich niemand, was diese Angaben einzeln bedeuten?
          Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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          • #6
            AW: Gutachten zu Erlangung einer Ausnahmegenehmigung gemäß §70 StVZO

            Achsstände?

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            • #7
              AW: Gutachten zu Erlangung einer Ausnahmegenehmigung gemäß §70 StVZO

              Oder maße für leer und lastfahrt? Ooooch helena.....nu sag doch...;-))

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              • #8
                AW: Gutachten zu Erlangung einer Ausnahmegenehmigung gemäß §70 StVZO

                Ok, hast mich überredet, klausi. Also Maß ''a'' ist die Länge der Zugmaschine von Anfang bis zu der Mitte der Sattelkupplung und das Maß ''b'' ist bei dem Auflieger die Entfernung des Königszapfens von Ende des Aufliegers.
                Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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                • #9
                  AW: Gutachten zu Erlangung einer Ausnahmegenehmigung gemäß §70 StVZO

                  Lach...ich hab da gegoogelt ohne ende und nix gefunden. Eigentlich einfach und einleuchtend.

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                  • #10
                    AW: Gutachten zu Erlangung einer Ausnahmegenehmigung gemäß §70 StVZO

                    :) klausi, der Onkel Google enttäuscht mich auch öftersmal. Vielleicht bin ich unfähig Fahrzeugscheine zu lesen, aber diese Angaben hätte ich gerne in jedem davon. Wenn mir der Kunde die Fahrzeugscheine schickt und möchte eine Dauergenehmigung nach §46 StVO, wüsste ich immer gerne, ob die Fahrzeugkombi nicht länger als 16,5 m ist. Ich finde einfach keine Angaben, aus denen ich die Gesamtlänge berechnen könnte.
                    Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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