Für alle Spezialfahrzeuge, die eine Ausnahmegenehmigung nach §70 StVZO brauchen, muss zu erst ein Gutachten erstellt werden, speziell für die Beantragung dieser Genehmigung. Dieses Gutachten ist eine sehr schöne Sache, weil man da viele nutzbare Angaben rauslesen kann. Leider werden nicht immer alle diese Tabellen in die ''Siebziger'' übernommen.
In der 2. Tabelle sind die wichtigsten Angaben für die tatsächliche konkrete Genehmigung (nach §46 oder 29StVO, oder beide) . Die max. mögliche Achslasten und die Achsabstände.
Die meiste Kollegen, die Schwertransporte fahren, haben auch dieses Gutachten mit dabei zusammen mit den Fahrzeugscheinen und der ''Siebziger''.
In der 2. Tabelle sind die wichtigsten Angaben für die tatsächliche konkrete Genehmigung (nach §46 oder 29StVO, oder beide) . Die max. mögliche Achslasten und die Achsabstände.
Die meiste Kollegen, die Schwertransporte fahren, haben auch dieses Gutachten mit dabei zusammen mit den Fahrzeugscheinen und der ''Siebziger''.
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