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Schwertransport ohne Genehmigung

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  • Schwertransport ohne Genehmigung

    Moin moin zusammen,

    Kurz und bündig.
    Ich fuhr mit einen lkw 2 achsen und ein trailer 4 achsen.ich sollte eine Maschine laden ca 30 tonnen.ich durchschaute die papiere mir fiel auf das ich nur die 70 habe.ich sagte dann dem chef das ich eine 46 brauche für deutschland.weil der transport nach italien geht brauche ich für Österreich ein Begleiter. Mir wurde zugesagt das ich das benötigte papier bekomme.ich fuhr also zum laden .habe geladen und rief dann bei der firma an.dort wurde nach dem gewicht gefragt ich konnte ja das auto komplett auswiegen.ich hatte 9 to auf der lenkachse,9,5 auf antriebsachse,und auf alle 4 anderen achsen 8,8 tonnen.darauf wurde mir gesygt das wäre falsch ich soll auf die antriebsachse 12,4 to laden.ich schaute in cie papiere da stand 11 to.ich fragte dann auch wo die Genehmigung 46 bleibt.ich bin schon mit dem lkw unterwegs auf der a2 in höhe helmstedt rief ich nochmal an aber dann kam es dicke.er sagte fahr weiter ist nicht relevant.ich hielt das fahrzeug an und weigerte mich weiter zu fahren.mir wurde gedroht ich soll weiter fahren.ich tat das nicht u d verlies das fahrzeug auf ein parkplatz und fuhr mit der bahn nach hause.es wurde ein rentner mit 71 jahren gerufen der dann das fahrzeug bis nach vatterstetten fuhr.dort kam ein fahrer der dann weiter fuhr.
    Jetzt wird mir vorgeworfen das ich einfach die tour abgebrochen habe.

    Ich habe mich von der firma getrennt nur jetzt zahlt er mein lohn nicht

    Was hättet ihr gemacht??

  • #2
    AW: Schwertransport ohne Genehmigung

    Du solltest ganz schnell zu einem anwalt gehen, der sich mit sowas aus kennt. Was du hättest ist jetzt nicht mehr so wichtig. Was du noch tun kannst um so mehr. Du hättest nicht losfahren dürfen.

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    • #3
      AW: Schwertransport ohne Genehmigung

      Anwalt, Verdi oder an einen Kraftfahrerkreis wenden. Das wird ein Spaß mit deinem Exchef.

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      • #4
        AW: Schwertransport ohne Genehmigung

        Naja, so einfach ist es nicht. Es ist ein Unterschied zwischen einer Genehmigung nach §46 StVO und einer Erlaubnis nach §29 StVO. Die Erlaubnis ist oft in der Genehmigung nach §70 StVZO erhalten, aber ... nur bis 41,8t Gesamtgewicht (bis 3m Breite und 4m Höhe). Bei dem Transport von dem 007 Agent kommt man auf Gesamtgewicht von 53,7t , also damit kann man schon nicht einfach nur mit der ''Siebziger'' fahren.

        Es ist aber so, wenn man einfach anhält und nicht weiter fährt, ohne ein Beweis zu haben, dass tatsächlich etwas nicht in Ordnung ist, ist es nicht gut. Der Chef kann später sagen, ''ich habe ihm doch die richtige Genehmigung in die Hand gedruckt und er hat die verbummelt''. Die Ladung ist verspätet angekommen und der Transportfirma drohen Sanktionen in der Höhe von Tausenden Euros. Ich würde eher empfehlen eine Polizeikontrolle anzuregen. Die ganze Sache ordentlich mit Fachmännern und Fachfrauen zu klären.

        Interessant finde ich die Sache mit der angetriebenen Achse. Ich glaube, für die Schweiz ist es so festgelegt, dass an der Antriebsachse (oder Achsen) mindestens 20% des Gesamtgewichtes liegen muss. In Deutschland ist es so geregelt, dass bei dem Gutachten zu Erlangung einer Genehmigung nach §70 StVZO das erlaubte Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination runter reduziert wird. Z.B. technisch wäre es möglich 56t, weil aber die Zugmaschine zu schwach ist, wird nur 52t tatsächlich genehmigt. Mich würde interessieren, wie der Verlader in unten beschriebenem Fall auf die 12,4t gekommen ist?
        Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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        • #5
          AW: Schwertransport ohne Genehmigung

          Auch in deutschland gibt es eine mindestachslast. Wird aber eher nicht kontrolliert. In der schweiz kostet dieser verstoß meines wissens 600 fränkli.
          Das auto einfach stehen lassen und mit der bahn heim fahren zieht immer problemensch sich. Besser wäre es gewesen, die fahrt ab ladestelle zu verweigern. Ob jetzt zu recht ist wieder eine andere geschichte. Deshalb würde ich mir sofort einen anwalt nehmen. Zb hat verdi da entsprechende experten an der hand. Wäre mein tip.

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          • #6
            AW: Schwertransport ohne Genehmigung

            Geleistete Arbeit muss bezahlt werden. Von den Genehmigungen habe ich keine Ahnung. Aber Arbeit wird bezahlt. Punkt. Entsteht dem Unternehmer ein Schaden, kann er den bei seinem Fahrer einklagen. Aber den Lohn nicht zahlen geht nicht. Der Kollegen braucht dringend Hilfe.

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            • #7
              AW: Schwertransport ohne Genehmigung

              Jetzt denke ich, kann es sein, dass der Aufliger nur max. 8t pro Achse durfte?
              Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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              • #8
                AW: Schwertransport ohne Genehmigung

                Ist doch ganz einfach= Keine Genehmigung, keine Fahrt! Will der Chef einen zwingen, Polizei oder BAG anrufen und Selbstanzeige machen, Treffpunkt mit der Polizei ausmachen und schon hat sich die Sache geklärt, der LKW bleibt stehen und der Chef bekommt eine Anzeige! Ganz zu Schweigen von dem Ärger, den der Chef dann mit seinem Kunden hat, sowas spricht sich schnell rum!!! Aber einfach den LKW abstellen und nach Hause fahren, war verkehrt! Wenn du hinterher nichts beweisen kannst, hast du die Ar***karte, das kann man dir dann u.U. als Arbeitsverweigerung auslegen, Ärger beim Arbeitsamt vorprogrammiert, eventuell noch Verdienstausfall an den Arbeitgeber zahlen. Was die Arbeitszeit angeht, du hast doch eine Fahrerkarte, mit der du deine Arbeits/ Fahrzeit doch nachweisen kannst. Und das muß dein Ex-Arbeitgeber dann auch bezahlen! Für das nächste mal= Erst denken, dann handeln! Erspart dir viel Ärger!

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                • #9
                  AW: Schwertransport ohne Genehmigung

                  Zur arbeitsrechtlichen Seite stimme ich meinen Vor-Schreiber zu: es ist schnell für Hilfe zu sorgen!


                  In Sachen Genehmigung: Beweissicherung! Wenn möglich irgendeinen Zeugen, der die Aussagen bestätigen kann. Ideal wäre natürlich, wenn der ganze Dialog nicht als Telefongespräch sondern per Mail geführt worden wäre. Jedenfalls kann man nicht davon ausgehen, daß jeder zu dem steht, was er gesagt hat - oder daß einem etwas geglaubt wird, nur weil man es sagt.

                  Beispiel: die Genehmigung.
                  Kann sein, daß es keine gab. Kann aber auch sein, daß eine beantragt war, die nur noch nicht vorlag (weil vielleicht eine einzelne Zustimmung fehlte). In dem Fall hätte sie "nur" im Fall einer Kontrolle nicht vorgelegt werden können (mit der Konsequenz vorübergehender Stilllegung) - ein Risiko, das man bei der aktuellen Kontrolldichte absolut vertreten kann, zumindest aus Arbeitgebersicht. Dann steht man mit einer Arbeitsverweigerung dumm da ... obwohl sie vielleicht rechtlich ok war.


                  Jedenfalls viel Erfolg für das Nachspiel!

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                  • #10
                    AW: Schwertransport ohne Genehmigung

                    Im grenzüberschreitenden verkehr mußt du mindestens 25% des gesamtgewichts auf die antriebsachse/achsen laden. Damit wären die 12, 4 t schon realistisch. Wenn die achse nur max 11 t trägt, war das fahrzeug von vornherein ungeeignet. Jedenfalls hätte ich die abfahrt verweigert. Wenn ich erst losfahre, sitze ich mit im boot. Und zwar als käptn und hauptverantwortlicher. Da wirds dann auch teuer trotz selbstanzeige.

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                    • #11
                      AW: Schwertransport ohne Genehmigung

                      Die 12,4 t waren möglicherweise nicht genehmigungsfähig.

                      Normalerweise werden 10 t genehmigt, bei Kranen 12 t.

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                      • #12
                        AW: Schwertransport ohne Genehmigung

                        Dann brauch ich zwei triebachsen um das mindestgewicht aufzunehmen. Aber ich bin da kein experte. Ich kann hier auch nur wiedergeben, was in der stvo/stvzo steht. Meiner meinung nach war das fahrzeug ungeeignet.

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                        • #13
                          AW: Schwertransport ohne Genehmigung

                          Es ist tatsächlich so, dass der Fahrer des Transportes der Transportführer ist - mit anderen Worten, trägt die ganze Verantwortung und sollte ohne einer gültigen Genehmigung in der Hand zu haben nicht mal laden. Woher weiß er, wie er teleskopieren soll? (falls möglich). Wie soll er wissen, wann er losfahren darf? Und welche Strecke er eigentlich genehmigt hat? Braucht er ein Begleitfahrzeug, oder vielleicht sogar die Polizei? Und ... der Verlader sollte ihm ohne einer gültigen Genehmigung gar nicht von Hof fahren lassen. Einige Firmen kontrollieren die Genehmigungen, bevor die verladen, weil die schon schlechte Erfahrungen gemacht haben. Und das ist richtig so, weil der Fahrer dann eine große Unterstützung hat. Er steht nicht alleine da, mit der schweren Entscheidung - fahren ohne Genehmigung, oder nicht. Das alles ist die Theorie, in der Praxis, wenn einige Genehmigungsbehörden der Meinung sind, dass die sich die Zeit aller Welt nehmen können, sieht es dann doch ein bißchen anders aus .
                          Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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                          • #14
                            AW: Schwertransport ohne Genehmigung

                            Helena, ich fahre mit 4 Achsen. In meinen Papieren steht, was ich an Gewicht, wo laden darf. Aber ich habe auch den Text im Fahrzeugschein, das ich ausnahmsweise 40 Tonnen schwer werden darf. Ich frage mich nur, wo darf ich denn jetzt überladen? Ich habe auf dem Kfk Treffen, du warst dabei, gefragt habe ich allerdings am Ende der Veranstaltung, die Polizei gefragt, ohne Ergebnis. Ich werde mich sicher nicht überladen, kann mit der Aussage in den Papieren nichts anfangen. Würde eine Überladung verweigern, da mir keiner Erklären kann, wie ich mit meinen Papieren umgehen muss.

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                            • #15
                              AW: Schwertransport ohne Genehmigung

                              Ich frag mich sowieso, wie ein fahrer das alles überblicken soll. Ich muß mich doch auch auf die planungen meiner firma verlassen können und dürfen. Leider wird dann auf die module verwiesen, und damit sei ich ja geschult und hätte es besser wissen müssen. Wie immer beißen den fahrer die hunde. Da drängt sich mir nur auf, daß wir nur "geschult" werden, im die verantwortung auf uns mit brief und siegel (95) auf uns abwälzen zu können.
                              Dir brauche ich ja nicht zu erzählen, wie umfangreich und komplex das genemigungswesen ist, helena. Hab grade mal ein wenig im internet gestöbert. Das sind für mich böhmische dörfer, diese ausnahmegenehmigungen. Trotz über 25 jähriger berufserfahrung.
                              Aber nochmal zum thema...ich hätte niemals mein auto und meine ladung ohne ordentliche übergabe im stich gelassen. Daran werden sie den kollegen vermutlich aufhängen.

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