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Autofahrer schießt auf Lkw-Fahrer

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  • Autofahrer schießt auf Lkw-Fahrer

    Lahr (red) - Ein Autofahrer hat auf der A5 bei Lahr nicht nur einen Lkw riskant überholt; der Fahrer des Dacia feuerte dann sogar noch Schüsse auf den Lkw-Fahrer ab.
    Der Fahrer des Lastzugs war am Freitag gegen 16.30 Uhr auf der L75 von Lahr in Richtung Nonnenweier unterwegs. Auf Höhe der Anschlussstelle der Autobahn 5 wurde er von einem silbergrauen Dacia auf der Sperrfläche überholt. Das teilte die Staatsanwaltschaft am Samstag mit.
    Das Überholmanöver wurde demnach aus dem Lkw heraus elektronisch aufgezeichnet. Das wiederum veranlasste den Fahrer des Dacia links neben den Sattelzug zu fahren, die Beifahrerscheibe zu öffnen und mit einer Luftdruckwaffe auf das Führerhaus des Lastwagens zu schießen.
    Durch den Schuss wurde am Lastwagen die Seitenscheibe der Fahrertür getroffen und zersplitterte dabei. Der 61-jährige Lkw-Fahrer wurde durch den Schuss laut der Mitteilung Schussabgabe nicht verletzt. Er verständigte über Notruf sofort die Polizei, die mit mehreren Streifen vom Revier in Lahr, der Autobahnpolizei und der Hundeführerstaffel nach dem gesuchten Fahrzeug fahndete.
    Der silbergraue Dacia wurde dann kurz vor 18 Uhr in Nonnenweier entdeckt. Der Fahrer wurde vorläufig festgenommen.
    Bei der Durchsuchung des Fahrzeugs fanden die Polizisten eine Luftdruckpistole. Der alkoholisierte MSchütze ann wurde für die weiteren Ermittlungen zum Polizeirevier nach Lahr gebracht und musste dort die Nacht verbringen. Der Sattelzug wurde beschlagnahmt und die Beamten der Kriminaltechnik führten am Samstag die Spurensicherung durch.
    Inzwischen hat die Kriminalpolizei in Offenburg die Ermittlungen übernommen. Der junge Mann, der geschossen hatte, wurde am Samstagmittag noch erkennungsdienstlich behandelt und aufgrund seines festen Wohnsitzes und der vorliegenden Fakten auf Anordnung der Staatsanwaltschaft auf freien Fuß gesetzt. Die benutzte Waffe war laut Staatsanwaltschaft nicht geeignet, dem Fahrer schwere Verletzungen zuzufügen. Die weiteren Ermittlungen dauerten am Samstagnachmittag noch an.

    Quelle
    in search of incredible

  • #2
    AW: Autofahrer schießt auf Lkw-Fahrer

    Die benutzte Waffe war laut Staatsanwaltschaft nicht geeignet, dem Fahrer schwere Verletzungen zuzufügen...

    Bedingt durch den Schreck und ggf.aus Todesangst kann es aber
    dennoch zu gefährlichen Fahrmanövern kommen,
    (Verreißen des Lenkrades etc.) und wenn sich ein Fahrer wegduckt,
    um nicht noch weitere Schuss-Attacken abzubekommen,
    wird es ebenfalls heikel...der Lastzug kann kippen oder in den Gegenverkehr schleudern...ich möcht´s mir gar nicht weiter ausmalen...was für eine Welt...


    Gruß!
    M.P.U
    "Wer die Wahrheit sagt, braucht ein schnelles Pferd"

    chinesisches Sprichwort

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    • #3
      AW: Autofahrer schießt auf Lkw-Fahrer

      Zitat von M.P.U Beitrag anzeigen
      Bedingt durch den Schreck und ggf.aus Todesangst kann es aber
      dennoch zu gefährlichen Fahrmanövern kommen,
      (Verreißen des Lenkrades etc.) und wenn sich ein Fahrer wegduckt,
      um nicht noch weitere Schuss-Attacken abzubekommen,
      wird es ebenfalls heikel...der Lastzug kann kippen oder in den Gegenverkehr schleudern...ich möcht´s mir gar nicht weiter ausmalen...was für eine Welt...


      Gruß!
      M.P.U
      Hinzu kommt ja noch - Der LKW Fahrer weis ja nicht , das es " nur " eine Luftdruckwaffe ist .
      Kein Bier für Schröter



      Gruß Lutz

      Der Waldgeist

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      • #4
        AW: Autofahrer schießt auf Lkw-Fahrer

        Mir stellt sich da die frage, warum der nach hause gehen durfte. Was heist gehen, vermutlich ist der mit seinem dacia gefahren. Und die harmlose pistole haben sie ihm warscheinlich auch mitgegeben. Versehen mit dem eindringlichen hinweis, doch damit in zukunft vorsichtiger zu hantieren. Na das wird sich der junge mann sicher hinter die öhren schreiben. Und wiedermal sind die straßen dank unserer wackeren polizei ein stück weit sicherer geworden.
        Der staatsanwalt der das zulässt gehört doch ins archiv versetzt. Da kann er dann mal nachlesen, was solche typen anrichten, wenn man sie lässt.

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        • #5
          AW: Autofahrer schießt auf Lkw-Fahrer

          Zitat von P.anzer Beitrag anzeigen
          Die benutzte Waffe war laut Staatsanwaltschaft nicht geeignet, dem Fahrer schwere Verletzungen zuzufügen. Die weiteren Ermittlungen dauerten am Samstagnachmittag noch an.

          Quelle
          Ist ja ein Ding... hier wird das vorgehen auch noch heruntergespielt. Ich denke mal es ist schon eine schwere Verletzung wenn man das ding ins Auge bekommt und erblindet. Als LKW Fahrer wären die Tages des Fahrers dann gezählt.

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          • #6
            AW: Autofahrer schießt auf Lkw-Fahrer

            Na da bekommt man doch gleich richtiges Vertrauen in die Schaffenskraft unserer staatl. Stellen. Muss gestehen, da bleibt mir die Spucke weg, angesichts der vollkommen absurden Begründung. NAchdem ja die Anzahl der Psychopathen im Straßenverkehr immer weiter zunimmt, lässt das für die Zukunft nix gutes ahnen. Woanders hätten sie den Täter eingelocht und den Schlüssel weggeschmissen.
            Gruss Tim

            Gruppe: Chemietankerfahrer sigpic

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            • #7
              AW: Autofahrer schießt auf Lkw-Fahrer

              Eine völlig richtige Vorgehensweise, denn StPO § 113 besagt:

              Strafprozeßordnung (StPO)
              § 113 Untersuchungshaft bei leichteren Taten
              (1) Ist die Tat nur mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bedroht, so darf die Untersuchungshaft wegen Verdunkelungsgefahr nicht angeordnet werden.
              (2) In diesen Fällen darf die Untersuchungshaft wegen Fluchtgefahr nur angeordnet werden, wenn der Beschuldigte

              1.
              sich dem Verfahren bereits einmal entzogen hatte oder Anstalten zur Flucht getroffen hat,
              2.
              im Geltungsbereich dieses Gesetzes keinen festen Wohnsitz oder Aufenthalt hat oder
              3.
              sich über seine Person nicht ausweisen kann.
              Der junge Mann, der geschossen hatte, wurde am Samstagmittag noch erkennungsdienstlich behandelt und aufgrund seines festen Wohnsitzes und der vorliegenden Fakten auf Anordnung der Staatsanwaltschaft auf freien Fuß gesetzt.
              Also völlig korrekte Vorgehensweise, wenn auch subjektiv unverständlich.

              Die benutzte Waffe war laut Staatsanwaltschaft nicht geeignet, dem Fahrer schwere Verletzungen zuzufügen.
              Sehe hier nur eine eventuelle Verurteilung wegen Alkoholfahrt, Fahrerflucht, Sachbeschädigung, Gefährdung des Straßenverkehrs, die allerdings mit einer Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten geahndet werden kann. Ist der
              Verursacher bisher nicht auffällig gewesen, keinen Eintrag ins Strafregister, könnte diese zur Bewährung ausgesetzt
              werden. Führerscheinentzug auf unbestimmte Zeit inklusive, versteht sich aufgrund der Faktenlage. Da darf er eine
              Weile zu Fuß gehen.
              Meine Ratschläge sind keine Rechtsberatung, sondern basieren auf Lebenserfahrung
              #deletefacebook - Löscht Facebook

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              • #8
                AW: Autofahrer schießt auf Lkw-Fahrer

                Zitat von Sunlight Beitrag anzeigen
                Sehe hier nur eine eventuelle Verurteilung wegen Alkoholfahrt, Fahrerflucht, Sachbeschädigung, Gefährdung des Straßenverkehrs, die allerdings mit einer Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten geahndet werden kann. Ist der
                Verursacher bisher nicht auffällig gewesen, keinen Eintrag ins Strafregister, könnte diese zur Bewährung ausgesetzt
                werden. Führerscheinentzug auf unbestimmte Zeit inklusive, versteht sich aufgrund der Faktenlage. Da darf er eine
                Weile zu Fuß gehen.
                Diese Liste würde schon reichen um in Frankreich eingelocht zu werden. Bei Körperverletzung oder Todesfolge können dann, neben dem Knast noch ein schickes Bußgeld in 4-6 stelliger Höhe addiert werden. Da man dann eh im Knast sitzt kann man sein Häuschen auch gleich verkaufen um das Ticket zu zahlen.
                Gruss Tim

                Gruppe: Chemietankerfahrer sigpic

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                • #9
                  AW: Autofahrer schießt auf Lkw-Fahrer

                  In Frankreich sicherlich, nach deutschem Strafrecht nicht. Halte die Strafen bei uns auch für zu niedrig
                  bei solchen Straftaten.
                  Meine Ratschläge sind keine Rechtsberatung, sondern basieren auf Lebenserfahrung
                  #deletefacebook - Löscht Facebook

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                  • #10
                    AW: Autofahrer schießt auf Lkw-Fahrer

                    Jaaaa...hast ja recht. Aber lass uns doch mal einen moment subjektiv sein. Ich vermute, am meisten sind die beamten verärgert. Ist nur zu hoffen, daß der richter bei der strafzumessung kreativität an den tag legt.

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                    • #11
                      AW: Autofahrer schießt auf Lkw-Fahrer

                      In dem Te4xt steht nirgendwo wie besoffen der Typ war - insofern ist es schwierig nähere Aussagen zu machen. Auch die Strafen in Frankreich sind gestaffelt.
                      Gruss Tim

                      Gruppe: Chemietankerfahrer sigpic

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                      • #12
                        AW: Autofahrer schießt auf Lkw-Fahrer

                        Die benutzte Waffe war laut Staatsanwaltschaft nicht geeignet, dem Fahrer schwere Verletzungen zuzufügen.
                        Ich denke mal wenn eine Luftdruckwaffe genug Bums hat um ein Seitenfenster zu zerschiessen dann reicht das wohl um jemanden zu verletzen. Oder bin ich einfach zu dumm um was nicht zu verstehen?

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                        • #13
                          AW: Autofahrer schießt auf Lkw-Fahrer

                          Was genau verstehst du nicht? StPO § 113, das Vorgehen der Behörden?

                          Die benutzte Waffe war laut Staatsanwaltschaft nicht geeignet, dem Fahrer schwere Verletzungen zuzufügen.
                          Haben die Untersuchungen ergeben. Subjektiv, zu gegeben unverständlich, objektiv besehen aber
                          hier wohl zutreffend. Nicht jede Luftdruckwaffe besitzt die Kraft großen Schaden anzurichten, wohl
                          Sachschaden. Denn der LKW-Fahrer war unverletzt, nur die Scheibe kaputt. Wir haben hier keinen
                          Tatbestand Mordversuch, oder Körperverletzung. Also keinen Personenschaden, der eine andere
                          Bewertung zugelassen hätte.
                          Zuletzt geändert von Sunlight; 22.01.2017, 17:35.
                          Meine Ratschläge sind keine Rechtsberatung, sondern basieren auf Lebenserfahrung
                          #deletefacebook - Löscht Facebook

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                          • #14
                            AW: Autofahrer schießt auf Lkw-Fahrer

                            Zitat von Sunlight Beitrag anzeigen
                            Was genau verstehst du nicht?

                            Nicht jede Luftdruckwaffe besitzt die Kraft großen Schaden anzurichten, wohl
                            Sachschaden.
                            Angeblich könnte die Waffe den Fahrer keine schweren Verletzungen zufügen, wohl aber ein Seitenfenster zerstören.
                            Wenn der Fahrer unglücklich mit solchen Druck im Auge getroffen worden wäre, dann hätte er ein Auge weniger zum sehen. Und das soll kein großer Schaden für den Fahrer sein.
                            So ein Seitenfenster kannst du nicht mit Wattebällchen zerschmeissen, da gehört schon etwas an Druck dazu. Versuche mal so ein Fenster mit der Hand einzuschlagen, das geht nicht so leicht. Aber einen LKW Fahrer kann so etwas ja nichts anhaben, oder?(Vorsicht, letzter Satz ist sarkastisch angehaucht)

                            Ich rede nicht davon das sie den Täter wieder laufen lassen, sonder vom hervorgehobenen Satz.

                            Die benutzte Waffe war laut Staatsanwaltschaft nicht geeignet, dem Fahrer schwere Verletzungen zuzufügen.
                            Das ist doch hier der Witz !!!

                            Kommentar


                            • #15
                              AW: Autofahrer schießt auf Lkw-Fahrer

                              Ich habe in einem meiner Berufe gelernt, dass Gesetze niemals allein zu lesen
                              und anzuwenden sind, sondern immer nach Abwägung aller zur Thematik
                              zur Verfügung stehenden Paragraphen zu verfahren ist.
                              Das ist in allen Rechtsbereichen dieser Republik gleich
                              und gibt Staatsanwälten und Richtern einen gewissen Spielraum,
                              selbstverständlich auch nach oben.
                              Da bedarf es nur ein wenig Einsatz und Kreativität, den rechtlich
                              zur Verfügung stehenden Rahmen voll auszuschöpfen.

                              Die gültigen Gesetze und Strafmaße sind also durchaus ausreichend,
                              man muss sie nur vollumfänglich und mit voller Härte anwenden,
                              womit sich einige Staatsdiener der Judikativen aber scheinbar
                              ziemlich schwer tun und ihre Energie lieber darauf verwenden,
                              sich vor Unrecht, Gewalt, sogar Terror und anderer Verbrechen wegzuducken,
                              so deucht es dem Betrachter, wenn er die vielen seichten Komfort-Urteile,
                              die für schwere Straftaten verhängt werden in der Presse mitverfolgt.
                              Da ist es dann auch kein Wunder, wenn Bürger das Vertrauen
                              in Staatsgewalt, Rechtsprechung und Politik immer mehr verlieren...


                              Gruß!
                              M.P.U
                              "Wer die Wahrheit sagt, braucht ein schnelles Pferd"

                              chinesisches Sprichwort

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