Hallo, mich beschäftigt im Moment eine Frage. Über die Suchfunktion konnte ich nichts finden.
Ich habe seit kurzer Zeit eine Tour bei der meine Tanks (Kammer 1+3 ) nach der Entladung gereinigt werden müssen. Nun habe ich danach die Domdeckel wieder fest verschraubt. Aber sowohl die "Reiniger" als auch die Verlader waren der Meinung das es unnötig sei.
Es ist also so das die Deckel geschlossen währen, die Abdeckung darüber ist zu und mit den Sicherungsgummis verschlossen. Nur die Schrauben währen halt nicht fest.
Es handelt sich dabei nicht um Gefahrgut. Auch in der mittleren Kammer währe kein Gefahrgut. Somit bleibt die Tafel zu.
Was mich Interessiert wie hierbei die Rechtslage ist.....
Über Sinn oder Unsinn dieser Maßnahme können wir natürlich auch Diskutieren....
Ich habe seit kurzer Zeit eine Tour bei der meine Tanks (Kammer 1+3 ) nach der Entladung gereinigt werden müssen. Nun habe ich danach die Domdeckel wieder fest verschraubt. Aber sowohl die "Reiniger" als auch die Verlader waren der Meinung das es unnötig sei.
Es ist also so das die Deckel geschlossen währen, die Abdeckung darüber ist zu und mit den Sicherungsgummis verschlossen. Nur die Schrauben währen halt nicht fest.
Es handelt sich dabei nicht um Gefahrgut. Auch in der mittleren Kammer währe kein Gefahrgut. Somit bleibt die Tafel zu.
Was mich Interessiert wie hierbei die Rechtslage ist.....
Über Sinn oder Unsinn dieser Maßnahme können wir natürlich auch Diskutieren....
Kommentar