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  • #46
    AW: 24h-Zeitraum

    So, ich habe es nicht ausgehalten und die IHK angerufen. Ich habe mich überzeugen lassen, dass es tatsächlich so bescheuert gemeint ist. Aber ... es gilt definitiv ... max. 10 Stunden arbeiten und dann lange Pause!
    Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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    • #47
      AW: 24h-Zeitraum

      Wer weitere Fragen hat, aufgrund der regen Diskussion hier, haben wir den Sachverständigen Hans Werner Tebbe beim nächsten Kraftfahrerkreis Hannover Hameln Treffen am 23.09 zu Gast. Er wird uns einen kleinen Vortrag zum Thema halten, Fahrerkarten auf Wunsch auslesen, beurteilen und sich den Fragen der Kollegen stellen. Danke für eure Anregungen zum Thema.

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      • #48
        AW: 24h-Zeitraum

        Manmanmannn...
        Die ganze Zeit bekomme ich zu diese Thema nervige E-Mails und immer wird um heisse Brei geredet, anstatt Nägel mit Kopf zu machen!
        Da MUSS ich mihc jetzt einfach zurück melden! (Hier: Hi! )

        Als erstens:
        Arbeitszeit- und Lenkzeitregelung sind VOLLSTÄNDIG zu trennen!!
        Bei Lenkzeitverstoß ist zuerst der Fahrer IMMER zu Verantwortung zu ziehen, während der Arbeitsgeber dies sich nur Langfristig zur Verantwortung gezwungen kann, aber in Einzelfälle sich rausreden kann!
        Bei Arbeitszeitverstoß wird NUR der Arbeitsgeber belangt, Ausnahmslos, (derzeit fast, demnächst aber) kein Grauzone!

        2.:
        Die vorgeschriebene Ruhezeit + Schichtzeit (bestehend aus komplette Arbeitszeit und die Pausen dazwischen) darf 24 Stunden nicht überschreiten, darf aber kürzer ausfallen!
        Siehe VO EWG 561/2006 Artikel 8 (2):
        Innerhalb von 24 Stunden nach dem Ende der vorangegangenen täglichen oder wöchentlichen Ruhezeit muss der Fahrer eine neue tägliche Ruhezeit genommen haben.
        Hier steht glasklar INNERHALB! Die Zahl 24 darf also nicht größer ausfallen, aber kleiner!

        Zu die Frage, wieviel Schichten denn zwischen 2 Wochenruhezeit zulässig sind, ist leider die Deutsche §§ nicht perfekt aus dem Originalen Französischen übersetzt.
        In Deutschen steht unter VO EWG 561/2006 Artikel 8 (6):
        ...
        Eine wöchentliche Ruhezeit beginnt spätestens am Ende von sechs 24- Stunden-Zeiträumen nach dem Ende der vorangegangenen wöchentlichen Ruhezeit.
        In originale Französischen Ursprungstext soll laut der L&R-Experte von Landratsamt Ulm dieser Satz etwas anders formuliert sein, die Zweifelsfrei diese 24-Stunden-Zeitraum auf jedweilige Arbeitschichten bezieht, also:
        Zwischen 2 Wochenruhezeiten sind max. 6 Arbeitsschichten zulässig!

        Zu Arbeitszeitgesetz:
        Viele AG versuchen dem Fahrer zu erklären bzw. sind tatsächlich die Meinung, daß die Arbeitszeitgesetz nicht für die gelten, die unter FpersV oder VO EWG 561/2006 fallen.
        Pech gehamt!
        Die Arbeitszeitgesetz beinhaltet sogar EXTRA ein §§ zu dieser fall, die §21a!
        Die erste, leider langatmig komplizierte Satz darin:
        Für die Beschäftigung von Arbeitnehmern als Fahrer oder Beifahrer bei Straßenverkehrstätigkeiten im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr und zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 3821/85 und (EG) Nr. 2135/98 des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 des Rates (ABl. EG Nr. L 102 S. 1) oder des Europäischen Übereinkommens über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR) vom 1. Juli 1970 (BGBl. II 1974 S. 1473) in ihren jeweiligen Fassungen gelten die Vorschriften dieses Gesetzes, soweit nicht die folgenden Absätze abweichende Regelungen enthalten.
        Kurz gefasst:
        Die L&R sind einzuhalten, sofern die Regelung nicht bereits von (in selbe §§ erläuterte) Arbeitszeitgesetz geregelt wurde.
        In Klartext:
        Keins der beiden Gesetze darf der Fahrer verstoßen, wobei in Arbeitszeitgesetz für den Fahrer die §21a gelten.
        So, weiter:
        Max. 60 Stunden Arbeit/Woche ist nur die halbe Wahrheit!
        Tatsächlich sind es nur 48 Std./Woche!!
        Diese darf man auf 60 Std./Woche ausgedehnt werden, muss aber binnen 6 Monate auf max. 48 Std./Woche ausgeglichen werden, VORAUSGESETZ, es ist so tariflich geregelt!
        Ist es nicht, dann ist es schon binnen 4 Monate auszugleichen!!
        Sollte ein Chef sich getrauen, zu sagen, sein Betrieb wäre tariflich geregelt, dann pocht bitteschön gleich mal auf Entlohnung nach Tarif!
        Die Arbeitszeitausgleich muss übrigens zwingend durch "Überstunden abfeiern" statt finden, Feiertage, Urlaubstage, Krankheitstage etc... dürfen NICHT zu Arbeitszeitausgleich herangezogen werden!

        Sooo, Gretchenfrage Bereitschaftszeit...
        Beginnen wir bei L&R.
        Die Definiton versteckt sich für die Fahrpersonal unter Richtlinie 2002/15/EG Art. 3 (B):
        „Bereitschaftszeit“

        –andere Zeiten als Ruhepausen und Ruhezeiten, in denen das Fahrpersonal nicht verpflichtet ist, an seinem Arbeitsplatz zu bleiben, in denen es sich jedoch in Bereitschaft halten muss, um etwaigen Anweisungen zur Aufnahme oder Wiederaufnahme der Fahrtätigkeit oder zur Ausführung anderer Arbeiten Folge zu leisten. Als Bereitschaftszeit gelten insbesondere die Zeiten, in denen das Fahrpersonal ein Fahrzeug während der Beförderung auf einer Fähre oder mit einem Zug begleitet sowie Wartezeiten an den Grenzen und infolge von Fahrverboten.

        –Diese Zeiten und ihre voraussichtliche Dauer müssen dem Fahrpersonal im Voraus bekannt sein, d.h. entweder vor der Abfahrt bzw. unmittelbar vor dem tatsächlichen Beginn des betreffenden Zeitraums oder gemäß den allgemeinen

        zwischen den Sozialpartnern ausgehandelten und/oder durch die Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten festgelegten Bedingungen;

        –für Fahrpersonal, das sich beim Fahren abwechselt, die Zeit, die während der Fahrt neben dem Fahrer oder in einer Schlafkabine verbracht wird

        Kurz gefasst, der Fahrer darf zwar bei Bereitschaft den LKW verlassen, um z.B. sich in Kantine was zu holen, wenn er aber nicht genau weiß, wann es weiter geht, dann ist es schon "Arbeitszeit"!
        Wer also in Verladestraße steht, und sieht, es dauert mind. halbe Stunde, bis es weiter geht, aber auch 2 Stunden werden könnte = Arbeitszeit!!
        Bereitschaftszeit zählt auch als Lenkzeitunterbrechung, ist also z.B. als 45-Minuten-Pause anwendbar.

        Nun weiter zu Arbeitszeitgesetz:


        Dort steht kurz gefasst geschrieben, daß dies alles ist, was zwischen echte Pause und Arbeit liegt...
        Sobald man also Däumchen dreht, sei es an Verladerampe, bei Waren auf Dispioten's Rückruf etc..., macht laut Arbeitszeitgesetz Bereitschaftszeit!
        Also teils widersprüchlich zu die L&R...
        NICHT MEHR LANGE!!
        Ich las zuletzt die Vorentwurf der demnächst gültige korrigierte L&R-Regelung, demnach soll kurz gefasst zukünftig alle Verbleib an LKW als Arbeitszeit aufgezeichnet werden!

        Warum das??
        Wegen eine dritte, bisher unerwähnte Gesetz, nämlich die Mindestlohngesetz!!
        Hier haben viele AG recht ordentlich Schmu getrieben, indem sie die Stundennachweis per Ausdruck von L&R des Fahrers gemacht haben! So wurden viele Fahrer unwissentlich um ihre Mindestlohn gebracht!
        Deshalb sollte zukünfig gelten: Bereitschaft soll nur noch sein, wenn man auf Abruf sich in der Nähe von LKW aufhält.
        Schaunmermal, ob sie es so durchboxen können...

        Wenn wir gerade dabei sind:
        Wie ist denn die Bereitschaftszeit mit Mindestlohn zu verrechnen??
        Ganz einfach:
        Wenn es SCHRIFTLICH (bzw. tariflich) geregelt ist, mind. Hälfte von Stundenlohn!
        Ist es NICHT geregelt, dann ungekürzt zu 100%!

        Danke fürs Aufsatz lesen, schönen Wochenende noch!

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        • #49
          AW: 24h-Zeitraum

          ich werde narrisch Bernie ist zurück .:rofl2[1]:

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          • #50
            AW: 24h-Zeitraum



            Herzlichwilkommen ....

            Geile Antwort auf unklare antworten.

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            • #51
              AW: 24h-Zeitraum

              Hallo Bernie, es geht endlich wieder aufwärts hier.

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              • #52
                AW: 24h-Zeitraum

                Zitat von Original Bernie Beitrag anzeigen
                ... Zu die Frage, wieviel Schichten ...
                Lieber Bernie, du kannst dir nicht vorstellen, wie ich diese Variante von Deutsch vermisst habe!!!!! :)
                Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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