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24h-Zeitraum

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  • #31
    AW: 24h-Zeitraum

    Dies bedeutet also, dass die wöchentlich zulässige Arbeitszeit für Fahrpersonal, das die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr.-- 561/2006 bzw. des AETR einzuhalten hat, nach den Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes maximal 60 Stunden beträgt und sich die maximal zulässige tägliche Arbeitszeit auf 10 Stunden beläuft. Eine maximale Ausschöpfung der wöchentlichen bzw. täglichen Arbeitszeit ist jedoch nur zulässig, wenn die Bedingungen von § 21 a Abs. 4 bzw. § 3 ArbZG eingehalten werden.
    Quelle hier:

    Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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    • #32
      AW: 24h-Zeitraum

      Arbeitszeitrechtliche Verstöße sind aber keine Verstöße auf der Fahrerkarte und sind daher auch nicht in der Realität vorhanden.

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      • #33
        AW: 24h-Zeitraum

        Es gibt genügend Möglichkeiten um auch bei Einhaltung der arbeitszeitgesetze auf 13 oder mehr Stunden Schichtzeit zu kommen. Es macht auch nicht jeder den hampelmann beim abladen. Von daher war mein o.g. Beispiel zumindest "In meiner welt" real.

        Kann aber verstehen das es nicht jeder nachvollziehen kann, der die speziellen Gegebenheiten im tankbereich nicht kennt.
        Zuletzt geändert von Tim; 29.08.2017, 17:42.
        Gruss Tim

        Gruppe: Chemietankerfahrer sigpic

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        • #34
          AW: 24h-Zeitraum

          Für mich bedeutet es ein großes Unterschied, wenn man sich selbst bewusst bescheißt, oder, wenn man sich aus Unkenntnis bescheißen lässt. Verzeiht mir die Wortwahl. Ob es als Verstoß geahndet wird, spielt hier keine Rolle. Hier geht es um die Aufklärung, jeder Kollege sollte diese Gesetze nicht nur kennen, sondern, die auch verstehen. Und ... ich bin überzeugt, dass die unzureichend bei der Ausbildung und bei den Schulungen und bei den Unterweisungen dargestellt werden. Ich glaube nicht, dass man legal offiziell die 10 Stunden max. tägliche Arbeitszeit ausdehnen kann. Wenn ja, überzeugt mich.
          Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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          • #35
            AW: 24h-Zeitraum

            Es muss nicht immer alles Arbeit sein. Nimm gerade mal eine Pause von 3 Stunden. Zusammen mit 9 Std lenkzeit und 45 min lenkzeitunterbrechung kommste auf 12 Std 45 schichtzeit. So gibt es noch etliche Beispiele. Von Beschiss ist das weit entfernt.
            Gruss Tim

            Gruppe: Chemietankerfahrer sigpic

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            • #36
              AW: 24h-Zeitraum

              In deinem Beispiel von 12 Stunden und 45 Minuten Schichtzeit darfst du nur 10 Stunden arbeiten. Falls du die restlichen 2 Stunden und 45 Minuten auf die Ladung wartest, kannst du dabei von mir aus Socken stricken, aber nicht arbeiten. Wenn du in dieser Zeit auf Pause hast und selber ladest, bescheißt du bewusst dich selbst. Es haben sich hier lezte Zeit ein Paar Frischlinge angemeldet und wir sollten korrekt bleiben und denen nichts falsches beibringen. Für mich bleibt immer noch dieser verdammter 24 Stunden Zeitraum ungeklärt, denn, ich habe es so gelernt, dass dieser halt den regulären Tag ersetzt. Schichtzeiten könnt ihr in der Woche machen, wie viel rein passt, unter der Einhaltung der EU 561 und des Arbeitszeitgesetzes. Aber .... nach der letzten Wochenendpause müsst ihr spätestens nach 6x24 Stunden wieder eine machen und... innerhalb von jedem 24 Stunden Zeitraum dürft ihr nicht mehr als 10 Stunden arbeiten. Dann kommt man nämlich auch auf die max. 60 Stunden Woche.
              Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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              • #37
                AW: 24h-Zeitraum

                Deswegen schrieb ich hier im tanksektor. Da sind solche Wartezeiten keineswegs ungewöhnlich. Stand gestern 22 std weil tank des kunden voll war.
                Gruss Tim

                Gruppe: Chemietankerfahrer sigpic

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                • #38
                  AW: 24h-Zeitraum

                  24 Stunden ist kein ganzer Tag. 24 Stunden ist der Zeitraum in dem du alles gemacht haben musst.
                  Machst du eine tägliche oder wöchentliche Ruhepause dann fängt danach ein neuer 24 Stunden Zeitraum an.

                  Und 13 bis 15 Stunden Schichtzeit geht ohne Probleme.

                  Beispiel:
                  15 h Ruhepause
                  6:00 Uhr Arbeitsbeginn

                  Abfahrtskontrolle 0,25 h (Arbeitszeit)
                  Fahren 4,25 h (Arbeitszeit)
                  Pause 0,75 h (Pause)
                  Fahren 2 h (Arbeitszeit)
                  Warten beim Kunden mit bekannter Wartezeit 3 h (Bereitschaftszeit)
                  Laden 2 h (Arbeitszeit)
                  Fahren 1,5 (Arbeitszeit)

                  21:00 Arbeitsende
                  15 h Ruhepause


                  Fahrtzeit 7,75 Stunden
                  Arbeitszeit: 10 Stunden
                  Schichtzeit: 15 Stunden
                  Und bitte dran denken, das ist ein Beispiel. ;)

                  Ich weiß jetzt aber ehrlich nicht worüber gerdet werden muss.
                  Ich habe am Anfang Fakten aufgeschrieben. Wenn man sich an die hält gibts rechtlich keine Probleme. Probleme gibt es erst dann wenn man den Fahrtenschreiber falsch bedient, warum auch immer.

                  Für Anfänger ist es ganz wichtig die jeweiligen Begrifflichkeiten zu kennen und zu wissen was sie bedeuten.

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                  • #39
                    AW: 24h-Zeitraum

                    Dann werde ich auch mal meinen Senf dazu geben.

                    Schichtzeit

                    Es wird immer gerne betont, dass es die Schichtzeit eigentlich nicht gibt. Das ist nicht richtig. Die Schichtzeit wird nur in den einschlägigen Gesetzen nicht genannt. Deshalb existiert sie aber sehr wohl. Juristisch wird sie definiert als tägliche Arbeitszeit unter Hinzurechnung der Ruhepausen. Bei den Kraftfahrern kommt dann noch als Hinzurechnungsfaktor die Bereitschaft dazu.

                    24-Stunden-Zeitraum

                    Der 24-Stunden-Zeitraum wird nicht nur im Fahrpersonalrecht definiert. Auch wenn das Arbeitszeitgesetz diesen Zeitraum nicht ausdrücklich benennt, so wird er aber im § 3 Ziffer 1 Durchführungserlass zum Arbeitszeitgesetz behandelt. Darin heißt es unter dem Titel "Arbeitszeit der Arbeitnehmer":

                    Werktage sind alle Tage von Montag bis Samstag mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage. Als Werktag gilt nicht der Kalendertag, sondern ein konkreter 24-Stunden-Zeitraum, der mit der regelmäßigen Aufnahme der Arbeit beginnt. Sofern die gesetzliche Mindestruhezeit eingehalten wird, kann eine erneute Arbeitsaufnahme auch dann erfolgen, wenn seit Beginn der letzten Schicht noch keine 24 Stunden vergangen sind.

                    Im Klartext heißt das, dass ein 24-Stunden-Zeitraum nicht unbedingt 24 Stunden andauern muss.

                    Bereitschaftszeiten

                    Man muss unterscheiden zwischen der Arbeitsbereitschaft und der Rufbereitschaft. Arbeitsbereitschaft ist immer auch Arbeitszeit. Dieser Fall tritt am häufigsten bei Kraftfahrern ein. Arbeitsbereitschaft liegt zum Beispiel vor, wenn Beginn und Ende der Bereitschaft nicht von vorneherein feststehen. In dem Durchführungserlass zum Arbeitszeitgesetz ist im Gegensatz zur Pause, welche ja gleich definiert ist, keine Toleranz bezüglich der Anfangs- und Endzeiten vorgegeben. Bei Pausen, die auch schon im Voraus feststehen müssen, sieht der Erlass eine Toleranz von 1 Stunde vor.
                    Ungeachtet der Tatsache, ob nun tatsächlich Bereitschaft vorliegt oder nicht, hat diese Tachoeinstellung nur zur Folge, dass sich die Schichtzeit weiter ausdehnt. Bei Arbeitsbereitschaft wäre das nicht der Fall, weil der Tacho hier auf Arbeit stehen müsste.
                    Habe ich übrigens schon getan und damit firmenintern einen mittleren Kleinkrieg ausgelöst.
                    Auf die Entlohnung hat die Bereitschaft keinen Einfluß, d.h. sie muss wie Arbeitszeit bezahlt werden, sofern im Arbeits- oder Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung nichts anderes geregelt wurde.


                    Viele Grüße

                    Ramaanda

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                    • #40
                      AW: 24h-Zeitraum

                      Tja, so eine fachliche Sichtweise kann ich leider nicht beisteuern. Nur meine eigene aus meiner eigenen kleinen Welt. Mir sind die Begriffe zwar bekannt, aber sie sind mir egal. Ich habe da so meine eigen kleine Philosophie....
                      Wenn ich die Karte in den Schacht stecke beginnt meine Arbeitszeit.Wenn ich die Karte wieder raus nehme ist Feierabend. Wenn ich den Digi auf Pause stellen muss (ich weiß wann, ja...) habe ich Pause. In der Pause kann ich tun und lassen was ich will. Somit kann die niemals in einem Werk oder bei einer Ent/Beladung stattfinden....
                      Diese Zeit/Stunden teile ich durch den Bruttolohn den ich bekomme. Und wenn diese Zahl zu klein ist habe mein Chef und ich Gesprächsbedarf....
                      Gearbeitet wird von Montag bis Freitag....Ende meiner kleinen Philosophie.
                      Ich habe mir das so ausgesucht weil es genau zu MEINEM Leben passt. Und somit bin ich zufrieden...
                      Stau ist Mist, aber vorne gehts....


                      Versuchs mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe und Gemütlichkeit....

                      Nicht was du bist,ist das was dich ehrt, nur wie du bist,bestimmt deinen Wert":D

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                      • #41
                        AW: 24h-Zeitraum

                        Zitat von Ramaanda Beitrag anzeigen
                        ..

                        Werktage sind alle Tage von Montag bis Samstag mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage. Als Werktag gilt nicht der Kalendertag, sondern ein konkreter 24-Stunden-Zeitraum, der mit der regelmäßigen Aufnahme der Arbeit beginnt. Sofern die gesetzliche Mindestruhezeit eingehalten wird, kann eine erneute Arbeitsaufnahme auch dann erfolgen, wenn seit Beginn der letzten Schicht noch keine 24 Stunden vergangen sind.

                        Im Klartext heißt das, dass ein 24-Stunden-Zeitraum nicht unbedingt 24 Stunden andauern muss.
                        ...
                        Ich kann mir nicht helfen, ich lese daraus nur, dass erlaubt ist, innerhalb eines 24 Stunden Zeitraums eine 2.Schicht anzufangen.
                        Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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                        • #42
                          AW: 24h-Zeitraum

                          Helena, wenn Du zB 7 Stunden gearbeitet hast, dann 11 Std Ruhezeit machst, sind dann 18 Std. , dann beginnt auch ein neuer 24 Std Zeitraum. Ist Gesetzeskonform. Wenn das mehrfach hintereinander ist, musst Du auch Deine Wochenruhe nach 6 Arbeitsschichten einhalten .

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                          • #43
                            AW: 24h-Zeitraum

                            Zitat von Helena Beitrag anzeigen
                            Ich kann mir nicht helfen, ich lese daraus nur, dass erlaubt ist, innerhalb eines 24 Stunden Zeitraums eine 2.Schicht anzufangen.
                            Ja das ist so, du musst dich nicht so auf diesen 24 Stunden Zeitraum versteifen, es sagt eigentlich nur aus das du in 24 Stunden alles erledigt haben muss was deine Fahrzeit, Arbeitszeit und Pausen angeht. Wenn du also am Montag um 09:00 Uhr anfängst musst du bis Dienstag 09:00 Uhr deine 11 Stunden Pause gemacht haben, das heißt also das du bis 22:00 Uhr fahren kannst, bzw kannst du auch bis 24:00 Uhr fahren dann hast du aber eine Verkürzte Ruhezeit oder du hast deine Pause gesplittet, das heißt das du vorher schon eine Pause von mindestens 3 Stunden gemacht hast.

                            Ich habe zB. letzte Woche am Sonntag Abend um 22:00 Uhr angefangen, bin 3,5 Stunden gefahren und habe um 01:30 Uhr wieder Arbeitsende eingegeben und nach einer verkürzte Ruhezeit von 9 Stunden bin ich um 10:30 Uhr wieder angefangen und dann nochmal 9 Stunden gefahren, natürlich mit einer Pause nach 4,5 Stunden, und habe um 20:15 Uhr dann wieder Feierabend gemacht. Das mache ich öfters so, weil ich keine Lust habe die ganze Nacht durchzufahren, aber es reicht mir immer um dadurch rechtzeitig an mein Ziel zu kommen, und es gab noch nie Probleme mit der Polizei und ich fahre durch Frankreich und Spanien...
                            in search of incredible

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                            • #44
                              AW: 24h-Zeitraum

                              Zitat von Mr.TGX Beitrag anzeigen
                              Helena, wenn Du zB 7 Stunden gearbeitet hast, dann 11 Std Ruhezeit machst, sind dann 18 Std. , dann beginnt auch ein neuer 24 Std Zeitraum. Ist Gesetzeskonform. Wenn das mehrfach hintereinander ist, musst Du auch Deine Wochenruhe nach 6 Arbeitsschichten einhalten .
                              Ist nicht ganz Richtig, vom Gesetz her hast du sechs 24 Stundenzeiträume zur Verfügung, Das heißt doch wenn du am Montag um 06:00 Uhr anfängst darfst du bis Sonntag 06:00 Uhr fahren egal wie viele Arbeitsschichten du hast. das wichtigste sind die durchgehenden Ruhezeiten von 11 Stunden bzw maximal 3 mal verkürzte auf 9 Stunden.
                              in search of incredible

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                              • #45
                                AW: 24h-Zeitraum

                                Widersprichst sich das alles nicht ein bißchen? Auf einer Seite sind max. 6x24 Stunden Zeiträume erlaubt, ihr seid der Meinung, dass 1x Schicht + 1xPause schon eins verbraucht ist und gleichzeitig schreibt ihr, 6 Tage in der Woche könnt ihr Schichten machen, wie viel ihr wollt, irgendwie kann hier jemand nicht rechnen.
                                Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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